Am 25. Mai haben die Leipziger eine neue Kommunalvertretung gewählt. Neben einem Absturz der FDP von vier auf zwei Sitze, einem Einzug der AfD in Fraktionsstärke mit vier neuen Räten gab es auch bei anderen Parteien teils große Verschiebungen. Vor allem bei den Stadträten selbst, in den Verteilungen der Sitze zwischen CDU, SPD, Grünen und Linken änderte sich nicht wirklich viel. Und so freuen sich die Wähler auf viele neue Gesichter im Ratssaal, wenn am 18. Juni zur vorletzten Sitzung vor der Sommerpause gerufen wird. Sie werden nicht erscheinen, auch am 16. Juli wohl nicht.
Eigentlich eine seltsame Situation. Da hat man gewählt und anschließend erscheint erneut so manch Abgewählter oder Zurückgetretener erneut im Versammlungssaal des Neuen Rathaus. Schuld sind nicht böse Mächte, sondern ein bekanntes Prüfungsprozedere nach Wahlen, was bei der Leipziger Kommunalwahl jedoch aufgrund der Terminlagen von Wahl und Sitzungen zu einem seltsam späten Start führt. Denn der Wahltermin lag in der gleichen Woche wie die Ratsversammlung am 21. Mai 2014.
Nach einer Eigenprüfung durch den Wahlausschuss der Stadt Leipzig, muss nun das geprüfte Ergebnis im Antsblatt vom 7. Juni veröffentlich werden. Danach haben die Leipziger die Möglichkeit eines Widerspruches, Wahlanfechtung genannt. Eine Woche lang, man schreibt also nach Ablauf dieser Frist den 14. Juni 2014.
Laut Wahlleiterin Dr. Ruth Schmidt lagen bislang keine Anfechtungen vor. Zum weiteren Verlauf nach diesem 14. Juni folgt die Prüfung des ordnungsgemäßen Wahlverlaufes durch die übergeordnete Behörde, hier das Regierungspräsidium Leipzig. Dr. Ruth Schmidt zu den Fallstricken: Der “Amtsantritt der Gewählten ist erst nach Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde oder nach ungenutztem Ablauf der Wahlprüfungsfrist möglich. (Vorliegen Wahlprüfungsbescheid). Die Wahlprüfungsfrist (ein Monat) beginnt, wenn Einsprüche vorliegen, erst nach der Entscheidung über diese, ansonsten nach der Bekanntmachung der Wahlergebnisse.”
Übersetzt: Gibt es Einsprüche gegen die Wahl, haben diese fristverlängernde Wirkung, müssen also erst entschieden werden und dann erfolgt die Prüfung durch das Regierungspräsidium. Dazu hat dieses einen Monat Zeit. Dazu nochmals Dr. Ruth Schmidt zu den Startchancen des neuen Stadtrates: “Die Konstituierung ist abhängig vom Eingang des Wahlprüfungsbescheides – am wahrscheinlichsten ist eine Konstitution im September.”
Diesem späten Start, immerhin sogar nach der am 31. August stattfindenden sächsischen Landtagswahl, wäre nur mit viel Glück zu entgehen. So dürfte es keinen Einspruch geben und das Regierungspräsidium müsste etwas auf die Tube drücken. Mathematisch wäre dann ein neuer Stadtrat bereits am 16. Juli 2014 möglich, da exakt zwei Tage vorher der Prüfungsmonat abliefe.
Realistisch scheint dies dennoch nicht, die notwendigen Einladungen an die neuen Räte könnten selbst beim fast idealen Ablauf ein erstes Zusammenkommen vor der Sommerpause verhindern. So wird es wohl der 17. September 2014, 14 Uhr werden, dass die neuen Gesichter und Mehrheitsverhältnisse erstmals in Erscheinung treten. Knapp vier Monate nach der Wahl vom 25. Mai 2014.
Die (noch unbestätigte) Aufstellung im neuen Stadtrat von Leipzig
CDU 18, Linke 18, SPD 14, Grüne 11, AfD 4, FDP 2, WVL 1, Piraten 1, NPD 1
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