Der neue Leipziger Stadtrat wird sich frühestens im Dezember konstituieren. Schuld ist Alexander K.. Der NPD-Aktivist bewarb sich bei der Wahl am 25. Mai um einen Sitz in der Ratsversammlung, obwohl er gar nicht hätte kandidieren dürfen. Die Leipziger im Wahlkreis 9 müssen deshalb ein zweites Mal wählen. Dies geht aus einem Wahlprüfungsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. Juni hervor, welcher am gestrigen Tage neben der Stadtverwaltung auch den Leipziger Stadträten zur Beurteilung vorgelegt worden war. Darin wird die unverzügliche, also die terminlich nächstliegende Möglichkeit, Teilneuwahl im Wahlkreis 9 verlangt.
Alexander K. (34) verprügelte 2003 “Prinzen”-Sänger Sebastian Krumbiegel, den er wegen dessen rot gefärbter Haare irrtümlich für einen Punker gehalten hatte. Dafür wanderte der Angreifer wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Im Jahr 2009 folgte eine weitere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.
“Nach Verbüßung eines Teils der Freiheitsstrafe wurde der Strafrest 2007 durch die Strafvollstreckungskammer des LG Leipzig zur Bewährung ausgesetzt”, berichtet Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. “Diese Strafaussetzung wurde aufgrund neuer Straftaten widerrufen, so dass der Verurteilte auch den Rest der Freiheitsstrafe bis Anfang 2012 verbüßen musste.”
Am 2. April 2009 sprach das Amtsgericht Leipzig K. unter anderem wegen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Rechtsextremist wurde zu weiteren zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kam der Strafrest aus dem Urteil von 2003. Am 4. Juni 2009 fasste das Amtsgericht die letzte Verurteilung mit einem Schuldspruch wegen Betrugs zu 3 Jahren und 8 Monaten Gesamtstrafe zusammen. Mitte 2012 verließ Kurth das Gefängnis, steht bis 2015 unter Bewährung.
Wer in Deutschland wegen eines Verbrechens (Strafandrohung: mind. 1 Jahr) zu wenigstens einem Jahr Gefängnis verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. Bei einer Inhaftierung beginnt der Zeitraum mit der Entlassung aus der JVA. Deswegen war K. am 25. Mai aus ihm selbst wohl kaum unbekannten Gründen unwählbar.
Weil K. dennoch 1.650 Stimmen einsammelte, die im Falle seines Nichtantretens möglicherweise auf andere Bewerber entfallen wären, bittet die Landesdirektion Sachsen rund 44.000 Wahlberechtigte am 12. Oktober erneut zum Urnengang.
Bleibt die Frage, warum der peinliche Fehler im Wahlamt Leipzigs nun erst im Zuge der Vorbereitungen zur Landtagswahl, für die K. ebenfalls kandidieren wollte, durch die Landesdirektion bemerkt worden ist? Offizielle Begründung: “Das ‘technische Versäumnis’ bestand in einem fehlenden Hinweis auf die Nichtwählbarkeit des Kandidaten im Melderegister”, erklärt Landesdirektion-Sprecherin Jana Klein. “Aus welchem Grund dieser Hinweis nicht im Melderegister verzeichnet war, vermag die Landesdirektion Sachsen nicht zu beurteilen, da die Zuständigkeit für das Melderegister allein bei der Stadt Leipzig liegt.”
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Nach Informationen von L-IZ.de hat sich der Rechtsextremist in dem Zeitraum, in dem das Ordnungsamt die Wählbarkeitsbescheinigungen ausstellte, mehrfach umgemeldet. Ob K. auf diese Weise die Prüfung seiner Person umgehen wollte, wird die Stadtverwaltung klären müssen. Die Neuwahl kostet die Stadt rund 40.000 Euro.
Während der Ratsversammlung machte gestern die Meldung die Runde, dass möglicherweise ein weiterer NPD-Bewerber unwählbar gewesen sei. Dies ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht der Fall. Zwar verbüßte Kai M. eine mehrjährige Haftstrafe. Allerdings saß der Rechtsextremist “nur” wegen Vergehen ein, also Delikten, deren Mindeststrafen unter einem Jahr liegen.
Nicht zutreffend ist zudem die Meldung der Bild-Zeitung, wonach alle Kandidaten gegenüber der Stadt an Eides statt versichert hätten, wählbar zu sein. Das entsprechende Formular verlangt von Wahlbewerbern keine eidesstattliche Versicherung. Die “Wählbarkeitserklärung”, welche Kandidaten unterzeichnen müssen, beinhaltet lediglich die Freigabe der Kandidaten gegenüber der Stadt Leipzig, dass diese die Wählbarkeit des Kandidaten prüfen dürfe. Ein Verfahren, welches sich in diesem speziellen Fall als unzureichend herausstellen könnte. Bei einer eidesstattlichen Versicherung würden K. nun bis zu fünf Jahren Haft drohen.
Ob er für seine Kandidatur dennoch in Haftung genommen werden kann, scheint derzeit unwahrscheinlich. Die Stadt Leipzig prüft dies dennoch, bekräftigte gestern Bürgermeister Uwe Müller (SPD) auf Nachfrage von Naomi-Pia Witte (Die Linke) im Stadtrat. Von der Landtagswahl ist K. hingegen ausgeschlossen, was den NPD-Aktivisten nicht abhielt, sich erneut zu beteiligen, als sich am Abend des 17. Juni Nazi-Demonstranten Zugang zum Landtag verschafften.
Zum Artikel vom 19. Juni 2014 auf L-IZ.de
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