Vor mehr als einem Jahr beschloss der Stadtrat auf Antrag der Linksfraktion die Erarbeitung eines Prüfkatalogs, um die Entwicklung von Initiativen der Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft strategisch zu unterstützen (RBV-1523/13). Doch irgendwie scheint die Abstimmung in der Verwaltung bis heute nicht zu klappen. Und das Papier liegt bis heute nicht vor. Termin war das III. Quartal 2013.

Ziel eines solchen Prüfkatalogs soll es sein, im Rahmen von B-Plan-Verfahren und beim Verkauf kommunaler Liegenschaften die Belange des Clusters besonders zu berücksichtigen und die Interessen potenzieller Investoren denen einer ausgewogenen Stadtentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft gleichrangig gegenüberzustellen.

Denn wenn solche Standorte stets nur nach den Bedingungen der heutigen Immobilienwirtschaft vermarktet werden, entsteht zwar in der Regel hochwertiger Wohnbau. Doch für die eher weniger zahlungskräftige Kreativ-Klientel heißt es dann: weichen. Was dann immer wieder auch zum frustrierenden Erlebnis führt, dass just jene Pioniere, die Wohnquartiere und Stadtviertel erst wieder durch ihre Arbeit attraktiv gemacht haben für Investoren, weichen müssen, wenn diese dann kommen. Ergebnis: ein topsaniertes Quartier, aus dem die Kreativen verschwunden sind.

Eigentlich war so ein gewisses Bewusstsein dafür, dass die Stadt dabei durchaus regulierend eingreifen könnte, schon bei den Diskussionen um die Wohnbebauung in der Windmühlenstraße gewachsen. Der Wohnblock aus den 1950er Jahren bildete den Kernpunkt der Wiederbelebung für diesen innerstädtischen Bereich – der auch privaten Investoren erst ein Engagement lukrativ erscheinen ließ. Doch als die Mieter des Wohnblocks protestierten, waren schon alle Messen gesungen. Die stadteigene LWB hatte den Wohnblock verkauft und konnte nicht mehr eingreifen.

Dass die Abstimmung auch an anderer Stelle fehlt, zeigen jüngste Beispiele.

Erst 2012 etwa bot das Liegenschaftsamt die leerstehende ehemalige Ingenieurschule in der Friederikenstraße 37 zum Verkauf an, obwohl das Kulturamt diesen Standort mit Ateliers und Probenräume für Nachwuchsbands beleben wollte. Schon innerhalb der Stadtverwaltung hapert es also an einem simplen Abgleich der Vorhaben. Dabei wäre ein simpler Datenabgleich leicht zu bewerkstelligen.

Ähnlich lief es im Fall der Bandcommunity, die als Mieter für die Saarländer Straße 7 vorgesehen war, um hier ebenfalls Probenräume günstig zu vermieten, während das Liegenschaftsamt wiederum ohne Abstimmung vermarktete.

“Es geht aber auch darum, Quartiere der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stabilisieren, um so den Mechanismus zu durchbrechen, demnach die Akteure zu Entwicklungspionieren degradiert werden, die den Boden für lukrative Investorenprojekte bereiten”, erklärt Skadi Jennicke, die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion. “Das war zuletzt in der Windmühlenstraße der Fall, wo die Stadt die Interessen von Mietern und ansässigen Kultur- und Kreativwirtschaftlern ignorierte und stattdessen einseitig die Investoreninteressen unterstützte.”Und weil das Thema seit 2012, seit den Diskussionen um die Windmühlenstraße, gärt, ohne dass sich in der Verwaltung greifbare Regelungen entwickeln, hat die Linksfraktion einen kleinen Fragenkatalog für Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau formuliert. Im Grunde müsste auch Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht eingebunden werden, denn das Liegenschaftsamt gehört in sein Ressort und spielt auch auf anderen politischen Feldern eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung und Bevorratung mit strategisch wichtigen Grundstücken und Immobilien. Und auch das Thema Kreativwirtschaft gehört in sein Ressort. Da würde sich Vieles bündeln, was für die kleinteilige Leipziger Wirtschaft ein wichtiges Zukunftsthema ist.

Der Fragenkatalog der Linksfraktion:

1. Warum wurde der Auftrag gemäß o. g. Beschluss bislang nicht erfüllt?

2. In welcher Form sieht sich die Stadtverwaltung gleichwohl an die inhaltliche Forderung des Beschlusses gebunden?

3. Welchen Stellenwert haben die Belange der selbstorganisierten Kulturszene im aktuellen Liegenschaftsmanagement, insbesondere vor dem Hintergrund beispielsweise des beabsichtigten Verkaufs der Saarländer Straße 7?

4. Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Prüfkatalog gemäß o. g. Beschlusses vorzulegen?

5. Inwiefern könnte ein solcher Prüfkatalog die offenkundigen Kommunikationsdefizite zwischen dem Liegenschaftsamt und anderen Ämtern der Stadtverwaltung (z. B. Saarländer Straße 7 oder Friederikenstraße Nr. 37) abbauen helfen?

“Auf die Antworten in der Ratsversammlung am kommenden Mittwoch sind wir gespannt”, meint Dr. Skadi Jennicke.

Am 11. April hat die Verwaltung übrigens einen Sachstandsbericht zum Linke-Antrag von 2012 vorgelegt. Erstellt gleich von drei Dezernaten: Bau, Wirtschaft und Kultur. Tenor: Die Verwaltung handele doch schon im Interesse des Antrags.

Und zum Thema Liegenschaftsamt wird es ganz speziell: “Zum Verkauf von Liegenschaften ist anzumerken, dass gemäß dem Verdikt des § 90 SächsGemO das Dezernat Wirtschaft und Arbeit Liegenschaften nur veräußert, wenn diese für die Verwaltung nicht mehr erforderlich sind. Grundlage ist die Entbehrlichkeitsprüfung durch das die Liegenschaft verwaltende Fachamt. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit ist verpflichtet, betreffende Grundstücke mindestens zum Verkehrswert in die öffentliche Ausschreibung zu geben (Transparenzgebot). Der Meistbietende wird dem Beschlussorgan vorgeschlagen. Ausnahmen sind zugunsten sozialer Vorhaben und in Bezug auf den Denkmalschutz möglich.”

Und wo bleiben da die Kreativen, kann man fragen. Hier: “Dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend können sich Interessenten der Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft über Ausschreibungen am Markt beteiligen. Ein Vorzug kann ihnen beim Grundstückserwerb jedoch nicht gewährt werden.”

Was das noch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun hat, weiß wohl nur allein die Verwaltung.

Der Beschluss zum Prüfkatalog: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/B82BA444FFC3164BC1257B2800388F25/$FILE/V-rb-1523-ausfertigung.pdf

Stand der Umsetzung: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/640EE8EB1C18149CC1257CB7001A8F38/$FILE/V-rb-1523-umsetzung.pdf

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