Anstehende Verhandlungen mit der Verbundnetz Gas (VNG) sowie der Wettbewerb um das Freiheits- und Einheitsdenkmal bestimmten das Gespräch zwischen Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) und Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) heute Vormittag. Tillich absolviert derzeit eine Tour durch den Freistaat.
Zur VNG sagten Tillich und Jung einmütig: “Es ist unser Interesse, dass sie ihren Sitz hier in Leipzig behält.” Der Energiekonzern brauche einen strategischen Investor, so Tillich. Hintergrund sind die geplanten Aktienverkäufe der Stadt Erfurt. “Es ist nicht schön, dass manche kommunalen Anteilseigner, die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VUB), verlassen wollen”, sagte der Ministerpräsident.
Wenn Erfurts Anteile, die für rund 80 Millionen Euro auf den Markt kommen sollen, einem Privatinvestor zugeschlagen werden, verlöre die VUB ihre Sperrminorität und dann stünde auch der Firmensitz in Leipzig zur Debatte. Angeblich soll nun die Stadt-Holding Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) die Anteile kaufen und sie stückchenweise anderen Mitgliedern in der VUB anbieten. Neben der VUB sind an der VNG zudem Aktiengesellschaften aus Oldenburg und Celle beteiligt sowie Gazprom Germania. Der Gasgigant VNG hat im vergangenen Jahr ein Plus von 174 Millionen Euro erwirtschaftet. Damit war das Jahr 2013 das bislang erfolgreichste.
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“So ein Denkmal wäre für Leipzig sehr wünschenswert und stünde ihm gut zu Gesicht”, sagte Tillich über den Zwist um den Wettbewerb zum geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmal. Sowohl er als auch Jung hatten das Schreiben vom vergangenen Freitag, in welchem sich 245 Unterzeichner dafür aussprechen den Wettbewerb zu beenden, noch nicht gelesen, weil sie gerade aus dem Urlaub kamen. Sie versprachen jedoch es bald zu tun und waren über den Inhalt bereits unterrichtet worden.
“Es geht um ein Denkmal, nicht nur für die Leipziger, sondern für alle, die damals beteiligt waren”, sagte Jung. Stanislaw Tillich erinnerte daran, dass es nicht aus dem luftleeren Raum geschieht, sondern auf einen Beschluss des Bundestags zurückgeht. “Dieser hat gewollt, dass ein Denkmal nicht nur in Berlin, sondern auch in Leipzig errichtet wird.” Die zugesagten Finanzhilfen des Freistaates blieben erhalten. “Ich kenne zwar die Argumente des Schreibens noch nicht, denke aber dass eine Situation über das Gefallen der Architektur eine subjektiv bleiben wird”, so Tillich.
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