Das Freiheits- und Einheitsdenkmal entspinnt sich zu einer nicht enden wollenden Geschichte. Auch auf der heutigen Ratssitzung war es Thema. Schon wieder. In drei Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Rat mit dem gescheiterten Vergabeverfahren. Oberbürgermeister Burkhard Jung verteidigte, nach einer Anfrage der FDP-Fraktion, seine Worte in der MDR-Sendung artour.
Jung hatte gesagt: “Die Vermittlung des Juryergebnisses in diese sehr, sehr differenzierte und diskursive Öffentlichkeit ist in der Tat nicht gelungen. Medial spielt […] eine große Rolle, dass es eine sehr schnelle Vorverurteilung gab des ersten Preisträgers als bunter Platz, als Klötzchen, als Legospielzeug. […] Da habe ich in der Tat im Ergebnis festzustellen, dass sowohl die große Tageszeitung als auch die Boulevard-Zeitung vor Ort nicht dazu beigetragen haben, drei unterschiedliche Entwürfe – Platz 1 bis 3 – zu erklären, sondern sehr schnell in eine Polarisierung kommen. […] Das ist ein Versagen der wenigen Zeitungsmedien, die wir haben. Das ist so!” Die FDP wollte wissen, ob er denke, dass die Leipziger Medien Schuld sind am Status Quo. Jung antwortete, dass die Medien frei darin seien, eine Wertung vorzunehmen. “Doch auch ich habe das Recht, eine unsachgemäße Berichterstattung zu kritisieren”, so Jung.
Kulturbürgermeister Michael Faber (parteilos) kümmerte sich um eine Einwohneranfrage von Matthias Malok, den interessierte, welche Rolle das sogenannte Pflichtenheft und die Bürgerumfrage spielt, welche im Jahr 2011 durchgeführt wurde. Faber antwortete, dass dessen Ergebnisse Teil der Ausschreibung waren. “Das Pflichtenheft enthält die Aufgabenstellung zur Weiterentwicklung vom Juli 2012”, so Faber. “Es wurde den Erst- bis Drittplatzierten des Wettbewerbs übergeben und in einer Sitzung am 27. Mai 2013 vorgestellt und erläutert.” Doch es ist nicht öffentlich einsehbar.
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Zur Rückzahlung der Fördermittel äußerte er sich auf der Sitzung nicht. Tiefer ins Detail ging Faber jedoch bei der Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion an den Oberbürgermeister zum Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG). Dessen Urteil fasste er so zusammen: “Die Bewertung der weiterentwickelten Entwürfe muss wiederholt werden. Die Vergabe war nicht ordnungsgemäß. Die Stadtverwaltung war von seiner Richtigkeit ausgegangen. Das OLG hat dies anders gesehen”, so Faber, der versicherte, dass das Pflichtenheft weiter Bestand habe. “Es verweist auf die Wettbewerbsaufgabe”, sagte Faber.
Die Abstimmung mit dem Bund zum weiteren Verfahren steht noch aus. “Der Stadtrat könnte diesen Teil folglich nicht beschließen.” Die Ergebnisse der Bürgerumfrage sind Teil des Pflichtenheftes. Sie sind jedoch nicht bindend. “Ihre Erfüllung kann daher nicht in die Bewertung einfließen”, so der Kulturbürgermeister. Die Frage, ob 450.000 Euro Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, falls das Verfahren abgebrochen wird, beantwortete Faber nicht öffentlich. Diese Antwort liefert er der CDU-Fraktion schriftlich. Zum Punkt, dass er einen möglichen Schadensersatz auf eine sechsstellige Summe geschätzt habe, sagte er: “Ein tatsächlicher Schadensanspruch muss immer anhand der konkreten Situation ermittelt werden.”
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