Die Leipziger Stadtverwaltung hat bei der Vergabe zum Freiheits- und Einheitsdenkmal Fehler gemacht. Das ist klar, seit am 4. Februar in Dresden die Gerichtsverhandlung begann. Nachvollziehbar also, dass die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat eine dringliche Anfrage an die Stadtverwaltung stellte. "Die Stadt hat nunmehr die Möglichkeit, die bisher gemachten Fehler zu korrigieren, soweit dies objektiv noch möglich ist", heißt es in der Begründung. Kulturbürgermeister Michael Faber antwortete heute in der Fragestunde der Ratssitzung darauf.
Die einzelnen Fragen:
1. Der vom Gericht kritisierte undurchsichtige Umgang mit den drei preisgekrönten Entwürfen zeigt, dass es für die Überarbeitungsphase eines transparenten Verfahrens und klarer Überarbeitungskriterien bedarf. Diese Kriterien sind vom Rat zu beschließen.
– Beabsichtigt die Stadtverwaltung, in diesem Sinne klare Überarbeitungskriterien zu erarbeiten und in den Rat einzubringen?
Wenn ja: bis wann wird dies erfolgen?
Wenn nein: warum nicht?
– Welche Zeitschiene gilt, nach dem Stillstand der letzten Monate, nunmehr generell für das weitere Verfahren von Überarbeitung über Zuschlagerteilung bis zur Realisierung?
2. Der bisherige Umgang der Verwaltung mit dem Thema Freiheits- und Einheitsdenkmal erweckte zunehmend den Eindruck, der Verwaltung gehe es weniger um das Denkmal an sich, sondern vor allem um Fördermittel für eine nach Fertigstellung des City-Tunnels ohnehin notwendig werdende Platzgestaltung. Die Mittel von Bund und Land sind aber bekanntlich nicht zur Gestaltung einer innerstädtischen Brachfläche gedacht.
– Wie wird in den notwendigen Überarbeitungskriterien klargestellt und abgesichert, dass die Wettbewerbsaufgabe ein als solches wahrnehmbares Denkmal zu Ehren eines historischen Ereignisses ist, und eben keine Platzgestaltung?
– Wie wird in diesem Sinne die räumliche Einordnung überarbeitet?
3. In Verbindung mit der räumlichen Einordnung steht die Frage des Ankaufes privater Grundstücke, die aufgrund der bisherigen Dimensionierung der in Rede stehenden Entwürfe notwendig sein könnte. Die Stadt hat jedoch auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz hinreichend eigene Grundstücke, so dass Ankäufe privater Flächen unnötig und auch öffentlich nicht vermittelbar sind. Außerdem bedeuten Ankäufe weitere zeitliche Verzögerungen.
– Wie wird mit der Überarbeitung der räumlichen Einordnung gewährleistet, dass dieses Denkmal allein auf städtischen, und damit auch sofort zur Verfügung stehenden Flächen errichtet wird?
4. Das Gerichtsurteil zeigt eindeutig, dass der bisher federführende Kulturbürgermeister mit dieser politisch sensiblen Aufgabe überfordert ist.
– Welche Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus dieser offensichtlichen Überforderung?
– Wird er das weitere Verfahren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal selbst in die Hand nehmen (vergleichbar der Zuständigkeitsregelung für die Eigenbetriebe Kultur)?
5. Nach der bisherigen Vorgeschichte lässt es sich nicht mehr ausschließen, dass das jetzige Vergabeverfahren mit den 3 Siegerentwürfen zugunsten eines kompletten Neustarts abgebrochen wird, ähnlich wie dies auch in Berlin erfolgte.
– Wie hoch wären in einem solchen Fall die Kosten, die auf die Stadt zukämen?
– Würden die Bundes- und Landesmittel auch für ein völlig neues Wettbewerbsverfahren (ähnlich wie in Berlin) zur Verfügung stehen ?
Kulturbürgermeister Michael Faber antwortete in der heutigen Ratssitzung auf die Anfragen kurz und knapp:
Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal: Wie jetzt weiter, fragt die CDU-Fraktion
Seit Dienstag, 4. Februar …
Freiheits- und Einheitsdenkmal: CDU-Fraktion fordert, das Verfahren zur Chefsache zu machen
Da ist gewaltig was schief gegangen …
Freiheits- und Einheitsdenkmal: Oberlandesgericht Dresden verhandelt heute über Beschwerde der Wettbewerbssieger
Am heutigen Dienstag, 4. Februar …
“Ich muss klarstellen, dass das Urteil noch nicht vorliegt”, so Faber. Die Entscheidung sei für den 25. Februar festgesetzt. “Alles andere ist Presse-Interpretation”, meint der Kulturbürgermeister. Die Vorgaben an die Wettbewerber sind in einem Pflichtenheft zusammengefasst gewesen. “Darin waren sowohl die Vorgaben der Jury enthalten als auch Hinweise der Öffentlichkeit, zum Beispiel aus dem Gästebuch und Online-Kommentaren”, so Faber. Dieses Pflichtenheft werde aus Sicht der Verwaltung auch weiter Bestand besitzen. “Es können keine neue Vorgaben gemacht werden, höchstens eine neue Bewertungsmatrix”, so Faber.
Da es aber noch kein Urteil gibt, kann die Stadt noch nichts tun. “Sobald eines da ist, wird weiter geschaut”, beteuerte Faber. Er erinnerte daran, dass der Leuschner-Platz bei der Standortwahl große Akzeptanz genoss. “Weil er Platz bietet, so dass sich die Kunst entfalten und wirken kann”, so Faber. Weiter gelte, dass private Flächen nicht genutzt werden dürfen. Das habe bereits so im Pflichtenheft gestanden.
Oberbürgermeister Burkhard Jung war über jeden Schritt informiert. Das antwortete Faber auf die vierte Frage der CDU-Fraktion. “Ich musste da nichts abgeben. Wir arbeiten in dieser Sache als Team.”
Was die Finanzen anbelangt, droht eine Rückzahlung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro, falls das Verfahren abgebrochen werden muss. Ein Vergleich mit der Berliner Situation, welche die CDU in der fünften Frage anriss, ließ Faber nicht gelten. “Es waren zwei verschiedene Verfahren. Wir haben die Ausschreibung weltweit bekannt gemacht und die Entwurfabgabe erfolgte nach Aufforderung”, so Faber. Auf Nachfrage von CDU-Ratsherr Dieter Deissler bestätigte dann Oberbürgermeister Burkhard Jung, dass es noch keine Deadline für eine Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Rückzahlung gebe. Die Frage nach einzelnen Posten, für welche das Geld ausgegeben wurde, wollte Kulturbürgermeister Faber nicht beantworten. “Wofür brauchen Sie das?”, lautete seine Gegenfrage. OBM Jung schloss die Fragestunde mit dem Hinweis: “Das Thema Freiheits- und Einheitsdenkmal wird uns auch in den nächsten Monaten noch weiter beschäftigen.”
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