Tausende Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gesammelt, mit dem der Verkauf kommunaler Immobilien, Kulturgütern, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen pauschal untersagt werden sollte. Einzige mögliche Ausnahme soll nach Willen der Initiatoren eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Stadtrates sein - wohl wissend, dass deren Zustandekommen bei diesem heiklen Thema in der Messestadt höchst unwahrscheinlich ist.
Der Stadtrat hatte am Mittwoch lediglich zu prüfen, ob das Bürgerbegehren seinen formalen Anforderungen genügt. Hieran scheiterte das Unterfangen. Die Fragestellung lief nach Auffassung von Innenministerium, Landesdirektion und Verwaltung wahrscheinlich den Anforderungen der Sächsischen Gemeindeordnung zuwider. Danach entscheidet die Ratsversammlung grundsätzlich mit absoluter Mehrheit.
“Wir haben verwaltungsseitig festgestellt, dass dieses Begehren in seiner Zielrichtung auf einen rechtswidrigen Gegenstand gerichtet ist”, teilte Bürgermeister Andreas Müller (SPD) mit.
“Vorgaben für künftige, in ihrer Wirkung heute aber nicht überschaubare Angelegenheiten zu treffen. Vorratsbeschlüsse sind als Gegenstand eines Bürgerbegehren nicht zulässig”, ergänzte der SPD-Fraktionsvorsitzende Axel Dyck.
Die Stadtverwaltung wollte allerdings das Engagement der vielen Unterschriftensammler und den erklärten Willen der über 25.000 Unterzeichner würdigen. Deswegen ergänzte sie die Vorlage für die Ablehnung des Entscheids um ein Bekenntnis zum Erhalt des städtischen, dem Gemeinwohl und der öffentlichen Daseinsvorsorge dienenden Eigentums. Soweit städtische Vermögensgegenstände veräußert werden sollen, erfolge dies nur, wenn dem das Allgemeinwohl nicht entgegenstünde und alle mögliche Alternativen abgewogen seien.
Dieses Bekenntnis ging Grünen und Linken nicht weit genug. Die Grünen beantragten zusätzlich, dass im Falle des Falles die Ratsversammlung grundsätzlich zuvor über das Stattfinden eines Bürgerentscheids entscheiden solle – ohne dass zuvor Unterschriften gesammelt worden seien. Dies ist nämlich möglich.
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“Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der vorliegende Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids tatsächlich unzulässig ist”, sagte Ingo Sasama (Grüne). Die Fragestellung sei zu unbestimmt. “Mit unserem Änderungsantrag wollen wir einen Paradigmen-Wechsel hin zu mehr direkter Demokratie einleiten”, so Sasama
Der Änderungsvorschlag der Linken sah ein Bekenntnis zu den vollzählig aufgezählten kommunalen Eigenbetrieben der Daseinsvorsorge vor. Außerdem sei das Bürgerbegehren rechtlich zulässig, also durchzuführen.
“Mehr als 25.000 Leipziger haben mit ihrer Unterschrift bekundet, dass sie gegen die Veräußerung kommunalen Eigentums sind”, betonte Fraktionschef Sören Pellmann. “Was die Linke mit ihrem Änderungsantrag vorhat, ist schlicht rechtswidrig”, konterte Reik Hesselbarth (FDP).
Bei namentlicher Abstimmung votierten 17 Stadträte für den Antrag. Das separat abgestimmte Bekenntnis zu den kommunalen Versorgungsbetrieben fand ebenfalls keine Mehrheit. Ebenso erging es dem Grünen-Antrag, der 14 Stimmen enthielt. Die Linken-Fraktion enthielt sich komplett dem Votum.
Anschließend fand sich eine klare Mehrheit für Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die Leipziger werden folglich nicht über die gewünschte “Privatisierungsbremse” abstimmen, weil die von den Initiatoren formulierte Fragestellung nach Auffassung einer einfachen Mehrheit des Stadtrats rechtlich unzulässig ist.
OBM Burkhard Jung (SPD) hatte für die Initiative dennoch eine gute Nachricht: “Es gibt derzeit keinerlei Pläne, einen weiteren Ausverkauf unternehmensorientierter Teile der Stadt durchzuführen.”
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