Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, scheidet am Freitag, 31. Januar, aus dem Amt. Sie wurde als stellvertretende Richterin zum Verwaltungsgericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nach Paris bestellt.
Ein Nachfolger für ihre Position in Leipzig ist noch nicht gefunden. “Man hat mir gesagt, wir würden bald Vorschläge hören, Namen sind dabei nicht gefallen”, so Eckertz-Höfer heute, als sie die Leistungsbilanz des Bundesverwaltungsgerichts vorstellte. Als Grund führte Eckertz-Höfer die späte Regierungsbildung an.
“Das hätte es als ein Wunder erscheinen lassen, wenn bis zum 31. Januar nicht nur der neue Minister zu einem Vorschlag gekommen wäre, sondern Bundeskabinett und Bundespräsident auch noch die Zeit zur Befassung gefunden hätten”, sagte die 65-Jährige, die sich am Freitag mit einem Festakt von ihrem Amt verabschiedet. Sie trat es im Juni 2007 an und war erste Frau an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses ist das oberste Gericht in Deutschland, welches sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten befasst, die nicht das Verfassungsrecht betreffen.
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung setzte sich Eckertz-Höfer dafür ein, dass ihr eine Frau im Amt nachfolgt: “Der Richterwahlausschuss hat leider in den vergangenen Jahren gelegentlich top-qualifizierte Frauen nicht zur Bundesrichterin gewählt. Da würde es schon genügen, wenn der Richterwahlausschuss daran gebunden würde, nur die Leistungs-Besten zu wählen.” Zur Frage einer Frauenquote für Führungspositionen im öffentlichen Dienst sagte sie: “Eine offizielle Frauenquote kann jedenfalls kaum schaden. Auch nicht eine gezielte Talentsuche bei den jüngeren Frauen.”
Für das Jahr 2013 zog Eckertz-Höfer ein letztes Mal Bilanz am Bundesverwaltungsgericht. Die Zahl der eingegangenen Verfahren ist leicht gesunken, von 1502 auf 1458 Verfahren. “Die schon in den Vorjahren zu verzeichnende rückläufige Tendenz ist erhalten geblieben”, kommentierte sie. Auch die Dauer Prozesse ist rückläufig. Die durch Urteil entschiedenen Verfahren dauerte im Durchschnitt 13 Monate und neun Tage. Ein Revisionsverfahren dauerte durchschnittlichh elf Monate und 17 Tage. “Dies ist darauf zurückzuführen, dass auch die Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten der Länder gesunken ist. Somit kommen die Verfahren schneller in die dritte Instanz”, so Eckertz-Höfer.
Auffällig ist, dass weniger Prozesse im Asyl- und Ausländerrecht eingehen. Die Zahl derer ist von elf auf sechs gesunken und damit auf weniger als die Hälfte des Vorjahres-Niveaus, obwohl die Zahl der Asylbewerber gestiegen ist. Dafür gab Eckertz-Höfer zwei mögliche Erklärungen: “Möglicherweise treffen die Ausländerbehörden einfach weniger Entscheidungen, die zu Beanstandungen Anlass bieten.” Die andere ist, dass das Ausweisungsrecht mitunter so kompliziert sei, dass sich die Behörden seltener trauten Menschen auszuweisen, so dass ihre Entscheidungen seltener vor Gericht landen. “Dies ist jedoch nicht belegt”, so die scheidende Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts.
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