"Das geht überhaupt nicht", sagt SPD-Stadtrat Heiko Oßwald. "2,5 Prozent riechen schon sehr stark nach einer verdeckten Gewinnausschüttung." Der Vorschlag, die Bürgschaftsentgelte der Stadt Leipzig auf 2,5 Prozent anzuheben, steht so im neuen Haushaltsentwurf der Stadt Leipzig für 2014. "Üblich sind auch bei Banken maximal 2 Prozent."
Betroffen wäre von der drastischen Anhebung des Prozentsatzes im Wesentlichen die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB), auf die der Löwenanteil der städtischen Bürgschaften in Höhe von 316,69 Millionen Euro entfällt.
Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig.
“Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben”, schreibt nun die SPD-Fraktion in ihrem Haushaltsantrag zum Thema, in dem sie eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf maximal 2 statt 2,5 Prozent anmahnt. Aber auch das, so bestätigt Oßwald, wäre schon eine erhebliche Mehrbelastung für die kommunalen Unternehmen. Allein die Erhöhung um 1 Prozent macht nach Adam Ries satte 3 Millionen Euro aus, die dann zwar dem Haushalt zur Verfügung stehen, den Kommunalunternehmen aber bei den Investitionen fehlen.
Gleich mehrere Probleme sieht die SPD-Fraktion in der geplanten Anhebung der Entgelte auf 2,5 Prozent:
1. Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig. Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.
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2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen Bürgschaftsentgelte im Vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen aufgenommen werden, weil dies dann für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.
3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10 % zu behaupten. Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die mit einer drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.
Und so sei auch der Satz von 2 Prozent eher als maximale Obergrenze zu verstehen, betont Oßwald. Das Geld sei bei den LWB durchaus besser aufgehoben, gerade wenn sie sich den jetzt anstehenden Herausforderungen des sozialen Wohnungsbaus stellen wolle. “Und das Thema kommt auf uns zu”, sagt Oßwald. “Da sollten wir wirklich überlegen, ob wir da das Geld abziehen.”
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