Oberbürgermeister Burkhard Jung muss den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses die Grundbuchauszüge der Herrenlosen Häuser vorlegen. Dies beschloss der Stadtrat auf seiner heutigen Sitzung.
Herrenlose Häuser: Aufarbeitung bei der gesetzlichen Vertretung läuft weiter
Die Aufarbeitung der sogenannten herrenlosen …
Jetzt kommt die Rolle rückwärts: FDP-Fraktionsvize Rene Hobusch zur neuen Wendung bei den Herrenlosen Häusern
Die Leipziger Stadtverwaltung stellt …
So viel Heimlichkeit: Stadträte sind von Geheimniskrämerei der Verwaltung genervt
Richtig sauer reagierte schon …
“Bevor wir weiterkommen, haben wir immer schon einen Knüppel zwischen den Beinen”, beschrieb Ines Hantschick die Arbeit im Ausschuss. Seit dem 14. August 2013 liege der Stadtverwaltung ein Schreiben des Amtsgerichts Leipzig vor, welches bescheinige, dass die Aufklärungstätigkeit des Stadtrats ausreiche, um die Grundbuchauszüge einsehen zu dürfen. Den Antrag, den Akten der Herrenlosen Häusern jeweils einen aktuellen vollständigen Grundbuchauszug beizufügen, nahm der Rat mit großer Mehrheit an.
Mehr im Audio – Stadtrat 21.11.2013:
Rechnungsprüfungsausschuss verlangt Grundbuchauszüge für Herrenlose Häuser
Keine Kommentare bisher