"Unsere Straßen- und Parkbäume sind ein ausgeprägtes Merkmal unserer grünen Stadt. Sie leisten zusammen mit den vielen Bäumen in privaten Grundstücken und den Bäumen des Auewaldes einen unersetzlichen Beitrag für die Luftreinigung", sagt Katharina Krefft, Vorsitzende der Fraktion. "Die Stadt Leipzig ist verantwortlich für die Bäume im öffentlichen Raum. Baumpflege und Baumfällungen werden durch die Verwaltung veranlasst und damit dann häufig Fremdfirmen beauftragt. Alles läuft weitestgehend gut, bis auf Ausnahmen."

So zum Beispiel in der Otto-Schmied-Straße in Leutzsch, wo eines Tages im September 2013, noch in der Schutzzeit für Vegetation und Vögel, an die zehn Bäume ohne Anmeldung erst verschnitten, dann gefällt wurden. Etliche Anwohner der Straße wollten direkt Informationen über das Vorhaben und bekamen sie nicht in zufriedenstellender Weise, weder von der beauftragten Fachfirma noch vom eiligst herbeigerufenen Amt.

“Diese Aktion ist exemplarisch für andere. Es fehlte an Informationen an die Anwohnenden und ausreichender Auskunft, wenn Bäume gefällt werden und warum”, stellt Katharina Krefft fest. “Da bleiben vor allem dann weiter Fragen offen, wenn sich herausstellt, dass nicht alle gefällten Bäume tatsächlich krank waren. Aber ab ist ab. Zu spät! Und dann bleiben die leeren Baumscheiben übrig über Wochen, Monate, Jahre.”

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Die Grünen fordern jetzt in einem Antrag ein regelrechte Baumkataster für Leipzig und eine Informationspflicht gegenüber den Anwohnern.

Katharina Krefft meint dazu: “Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reagiert auf das erkannte Konzeptdefizit und fordert im Antrag konkrete Festlegungen für den Baumbestand ein. Zum einen brauchen wir eine Bestandsaufnahme um daraus einen Handlungsbedarf ableiten zu können. Wir wollen für unseren wertvollen städtischen Baumbestand an Straßen und in Parks vorgelegt haben nach welchem Plan vorgegangen wird, den Baumbestand für die Zukunft sicher zu entwickeln. Und, die Öffentlichkeit hat ein unbedingtes Recht auf Mitsprache und Einspruch, wenn in ihrer Umgebung Bäume gefällt werden sollen. Dieses Recht muss durch Information und Strukturen umgesetzt werden. Im ersten Schritt hatten wir schon erreichen können dass zukünftig Baumfällungen im Vorfeld auf der Seite www.leipzig.de veröffentlicht werden sollen. Nun muss Weiteres folgen.”

Zudem muss bei diesem Thema dringend berücksichtigt werden, dass in Leipzig weiterhin an zu vielen Tagen im Jahr die Grenzwerte der Feinstaubbelastung überschritten werden. Im aktuellen Umsetzungsbericht zur Luftreinhaltung wird auf die exponierte Bedeutung von Bäumen dabei hingewiesen. Im Luftreinhalteplan DS V/3088 wird z. B. in Maßnahme M 4.2 dargestellt, dass zur vorgegebenen Zielerreichung die Pflanzung von 1.000 Bäumen pro Jahr erforderlich wäre. Diese Ziel wurde bei weitem nicht erreicht.

Hier der vorgeschlagene Beschlusstext:

“Die Verwaltung wird beauftragt, bis II. Quartal 2014 ein mittel- und langfristiges Konzept zur Ergänzung und Erneuerung der Straßen- und Parkbäume für Leipzig zu erarbeiten.

– In einer Bestandsaufnahme (Baumkataster) wird der Zustand der Straßenbäume und Bäume in Grünanlagen registriert und bewertet. Das Baumkataster ist nach seiner Fertigstellung öffentlich zu stellen und aktuell zu halten. Bäume, deren Zustand eine Entfernung notwendig macht, werden im Plan kenntlich gemacht und mit einem Zeitplan untersetzt.

– Im Konzept werden Neu- und Nachpflanzungen verbindlich festgelegt. Nach Entfernung geschädigter Altbäume aus existierenden Beständen sind Ersatzpflanzungen an denselben Orten mit geeigneten Baumarten, spätestens zum nächsten für die Pflanzung günstigen Zeitraum, vorzunehmen. Kann die Ersatzpflanzung aus wichtigen Gründen nicht zeitnah erfolgen, so ist dafür im Baumkataster ein Zeitplan zu benennen. Ein Aufschub von Ersatzpflanzungen etwa in Hinsicht auf erst in Jahrzehnten denkbare Straßenbau- oder Verlegungsprojekte ist nicht zulässig.

– Wenn Baumpflegearbeiten oder Baumentfernungen anstehen, sind die anliegenden Haushalte mindestens 14 Tage vorab über das Vorhaben in geeigneter und verbindlicher Weise zu informieren. Innerhalb dieser Frist wird eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung eingerichtet.

– Nach der Entfernung von geschädigten Altbäumen werden Ersatzpflanzungen mit Baumarten vorgenommen, die den klimatischen und örtlichen Bedingungen angepasst sind.

– Der Ermessensspielraum für behördlich genehmigte Abweichungen von den Schutzfristen des Bundesnaturschutzgesetzes ist eng zu definieren und auf Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren zu beschränken.”

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