Als die Stadtverwaltung am Montag, 1. Juli, die neue Wertung im Wettbewerb um das Leipziger Einheits- und Freiheitsdenkmal bekannt gab, staunte nicht nur die L-IZ. Das Wettbewerbsergebnis war quasi auf den Kopf gestellt. Was war da los? Hat jemand Einfluss genommen, fragte die L-IZ Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung. Geantwortet hat Kulturamtsleiterin Susanne Kucharski-Huniat.
Warum wurde eine zweite Verfahrensrunde angesetzt und dabei ein neuer Favorit unter den drei Wettbewerbssiegern gekürt? Ist das mit der juristischen Grundlage des Verfahrens vereinbar?
Die Zwischenstufe wurde eingefügt, um die aus den Beurteilungen der Jury offenen Empfehlungen zur Qualifizierung der Wettbewerbsentwürfe abzuarbeiten. Die Preisträger wurden zu dieser Zwischenstufe eingeladen. Mit ihnen wurde am Tisch des OBM am 25.4.13 ein Verfahrensgespräch zu den Rahmenbedingungen geführt. Alle drei Preisträger haben dem Verfahren zugestimmt. Die Stadt Leipzig hatte sich zu dem Verfahren juristisch beraten lassen. Es gibt keine juristischen Bedenken.
Mit der Entscheidung des Bewertungsgremiums wurde die Entscheidung der Jury aus dem Sommer 2012 völlig auf den Kopf gestellt. Alle Erklärungen zum Verfahrensverlauf im Sommer 2012 hatten aber gelautet, dass das bei einer Wertung 60, 40, 20 in Reihenfolge der Preise nicht möglich nicht. Folgt daraus nicht, dass die Sieger des Wettbewerbs – M+M – spätestens dann, wenn sie den Zuschlag zur Umsetzung nicht erhalten, den Klageweg bestreiten können?
Die Festlegung, dass die Zwischenstufe mit 20 % bewertet wird, ist erst in Vorbereitung des Verfahrens dazu in diesem Jahr entwickelt worden. Da alle drei Preisträger dem Verfahren zugestimmt haben, kann gegen das Ergebnis nicht vorgegangen werden.
Wie hat das Bewertungsgremium entschieden? Nach welchen Kriterien? Namentlich? Mit welchen Mehrheiten oder Punktvergaben?
Das Bewertungsgremium hat anhand einer Matrix mit einer Bewertungsskala von 0 bis 10 Punkte vergeben. Das Verfahren und die Matrix waren den Preisträgern zuvor übermittelt worden. Es wurde zu allen Entwürfen einzeln abgestimmt. Jedes der 10 Mitglieder des Bewertungsgremiums hatte jeweils eine Stimme. Die Punktezahl wurde addiert und dann der Durchschnitt gebildet.
Warum wurde eine Verschwiegenheitserklärung vereinbart?
Es ist üblich, dass aus Preisgerichtssitzungen keine Einzelheiten übermittelt werden, um das freie Wort in der Diskussion nicht einzuschränken. Es wird ein Protokoll angefertigt, das öffentlich ist und auch den Preisträgern übermittelt wird.
Wurde im Bewertergremium Druck ausgeübt? Von den Geldgebern Bund und Land – und/oder von Ihnen selbst? Denn der Bund hat ja deutlich gemacht, dass es bei Neuaufrollen des Wettbewerbs kein Geld vom Bund gibt.
Der Bund und der Freistaat Sachsen hatten in dem Gremium jeweils eine Stimme, wohingegen die Stadt Leipzig mit drei Stimmen vertreten war. Es hat eine offene Diskussion stattgefunden. Für das Abstimmverhalten war jedes stimmberechtigte Mitglied selbst verantwortlich.
Haben Sie selbst Druck ausgeübt, damit Sie im Oktober dem Stadtrat einen mehrheitsfähigen Entwurf vorlegen können?
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Das Ergebnis der Zwischenstufe bedeutet, dass alle drei Entwürfe weiter und fast gleich auf im Verfahren sind. Insofern sind die Voraussetzungen dafür, dass der Stadtrat der Verwaltung den Auftrag zur Verhandlung erteilt, sehr gut. Das Verhandlungsverfahren muss mit allen drei Preisträgern geführt werden. Es sind nochmals 40 % zu vergeben. Das Ergebnis ist offen.
Haben Sie Alternativen für den Fall, dass der Stadtrat alle drei Wettbewerbsentwürfe inakzeptabel findet? Wenn ja: Wie sehen sie aus?
Sollte der Stadtrat die Verwaltung nicht mit dem Verhandlungsverfahren beauftragen, wäre der Wettbewerb beendet. Die Stadt Leipzig müsste die bereits ausgegebenen Fördergelder (zurzeit ca. 600 TEuro) an den Bund zurückzahlen und es wäre von Klagen der Preisträger auszugehen. Seitens der Stadt Leipzig gibt es bisher keine Überlegungen, für diesen Fall einen erneuten Wettbewerb auszuloben.
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