Seit mehreren Jahren befassen sich Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft in Leipzig gemeinsam mit der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Künftig möchten die Behörden die bestehende Zusammenarbeit in einem gemeinsamen "Haus des Jugendrechts" optimieren. Trotz leicht rückgängiger Fallzahlen verdeutliche die Zahl von Mehrfachtätern das Erfordernis, nach Bekanntwerden von Straftaten schneller zu reagieren.
Spezialisierte Polizisten, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe sollen künftig unter einem Dach ansässig sein, um auf dem kurzen Dienstweg agieren zu können. Die Idee ist in Leipzig nicht neu. Schon 2001 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Sozialdemokraten die Schaffung eines “Haus des Jugendrechts”. Praktisch umgesetzt wurde der Antrag damals nicht.
Die Verwaltung setzte seinerzeit auf die Sozialpädagogische Beratungs-, Interventions- und Koordinationsstelle (SoBIK), die im Juli 2000 bei der Polizeidirektion Leipzig eingerichtet worden war. Für die Evaluierung war Thomas Fabian von der Leipziger Hochschule für Technik, Wissenschaft und Kultur vorgesehen. Heute ist der Psychologie-Professor mit SPD-Parteibuch in der Messestadt Sozialbürgermeister.
“Wir knüpfen hier an gute Erfahrungen von behördenübergreifender Zusammenarbeit an”, erklärt seine Sprecherin gegenüber L-IZ.de. “Diese Erfahrungen beruhen auf dem Projekt ‘SoBIK’ von 1999 – 2005 und den noch heute stattfindenden monatlichen Fallkonferenzen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtsgerichtshilfe sowie der wöchentlichen Information über Straftaten von jugendlichen Intensivtätern von der Polizei an die Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.”
Das ehrgeizige Ziel: Kriminelle Karrieren verhindern oder stoppen. Individuelle Interventions-, Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen sollen in Zukunft besser umgesetzt werden. Das “Haus des Jugendrechts” soll schon Ende 2013 seiner Bestimmung übergeben werden.
Bis dahin erarbeitet eine Expertengruppe mit Vertretern der beteiligten Behörden eine Umsetzungskonzeption. Für die Jugendgerichtshilfe soll die Möglichkeit bestehen, einen schnelleren Zugang zu Intensivtätern zu erhalten. “Sie kann so ihrem Prüfauftrag hinsichtlich notwendiger Leistungen auf Hilfe zur Erziehung oder anderer unterstützenden Leistungen schneller und zeitnah gerecht werden”, so die Sprecherin des Sozialdezernats. “Vorgesehen ist, dass die Staatsanwaltschaft und der Polizeivollzugsdienst einen besseren Zugang zum ASD bei strafunmündigen Intensivtätern erhalten.”
Der Standort der Einrichtung wird aktuell behördenintern geprüft. Häuser des Jugendrechts arbeiten bereits in mehreren bundesdeutschen Städten, etwa Stuttgart, Frankfurt/M., Mainz und Köln, mit durchgängig gutem Erfolg.
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