Schlechte Zeiten für Besitzer von "Schrottimmobilien", stellt die IG BAU fest. Endlich, könnte man anfügen. Noch immer stehen in ganz Leipzig unsanierte Gebäude, obwohl ringsum alles saniert ist, die Stadt sich füllt und in einigen Stadtteilen mittlerweile keine bezahlbare Wohnung mehr zu finden ist. Doch die Stadt Leipzig kann künftig wirkungsvoller gegen Eigentümer von leer stehenden, verwahrlosten Gebäuden vorgehen.
Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. Bereits Ende letzten Jahres hatte sich der IG BAU-Bezirksverband Nord-West-Sachsen öffentlich für eine solche Änderung stark gemacht. Der Bundestag hat das “Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts” im April 2013 beschlossen.
“Die Neureglung gibt der Stadt Leipzig jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit sind wichtige Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden”, sagt Detlef Zeiß. Nach den Worten des IG BAU-Bezirksvorsitzenden ist die Neuregelung insbesondere aus städtebaulicher Sicht von Bedeutung. “Heruntergekommene, unbewohnte Gebäude entwickeln sich nicht selten zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung verschlechtern und die Entwicklung in Städten und Gemeinden blockieren. Hier muss man rechtzeitig vorbeugen”, so Zeiß.Die Verfasser des Gesetzentwurfes betonten die Bedeutung der Neufassung insbesondere für Ortskerne und Innenstadtlagen: “Innenstädte und Ortskerne sind Schlüsselfaktoren für die Stadtentwicklung; sie sind für die Identifikation der Bürger mit ihren Städten und Gemeinden unverzichtbar. Umstrukturierungsprozesse können jedoch die Funktionsfähigkeit dieser Zentren zunehmend gefährden. Es ist daher ein Ziel der Städtebaupolitik des Bundes, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden zu stärken. Dabei geht es zum einen darum, die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der ‘Grünen Wiese’ weitestgehend zu vermeiden. Die Innenentwicklung hat zum anderen eine qualitative Dimension, die darauf zielt, die Urbanität und die Attraktivität von Städten und Gemeinden, auch in baukultureller Hinsicht, zu wahren und zu stärken.”
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Oft verhindern solche Ruinen sogar auf Jahre die Neuentwicklung wichtiger städtischer Areale. Und die Besitzer haben ihren Wohnsitz oft gar nicht vor Ort. Zuweilen sind die Gebäude reine Spekulationsobjekte, an deren Sanierung die “Besitzer auf Zeit” nicht einmal Interesse haben. Solche Besitzlagen verhindern heute noch in Teilen des Leipziger Ostens und Westens wichtige Straßenaufwertungen. Aufwertungen, von denen jeder in Leipzig sich überzeugen kann, dass sie die Atmosphäre eines Viertels deutlich verbessern.
Vor diesem Hintergrund appelliert der IG BAU-Bezirksvorsitzende an die Stadt Leipzig, die neuen Möglichkeiten offensiv zu nutzen. “Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von ?Schrottimmobilien’ sagen: Entweder Du sanierst – oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst Du beteiligt”, so Zeiß.
Ausdrücklich gehe es dabei allerdings nicht um Gebäude, die nur für kurze Zeit leer stünden und bei denen eine Modernisierung absehbar sei. “Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Immobilien mit großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen”, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.
Der Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711468.pdf
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