Am 23. Januar packt die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat eine Dringliche Anfrage auf den Tisch, die es in sich hat. Es geht um Sponsoring- und Spendenverhalten kommunaler Unternehmen. Seit dem 13. Dezember 2012 gibt es dazu einen abschließenden Bescheid des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen.
Es hat dem Regionalen Zweckverband kommunaler Wasserversorgung Riesa/Großenhain sowie der 100prozentigen Tochter Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH die Berufung in einem Verfahren verweigert, das am 3. Mai 2011 am Verwaltungsgericht Dresden entschieden worden war. Zuvor hatte der Zweckverband geklagt, weil ihn die Landesdirektion im Mai 2010 aufgefordert hatte, jegliche Spenden- und Sponsorentätigkeit einzustellen.
In seiner Begründung für die Ablehnung eines Berufungsverfahrens sah es das Sächsische Oberverwaltungsgericht genauso. Das Gericht verwies auf den Anschluss- und Benutzungszwang, weswegen es keiner Werbung und Imagepflege für einen kommunalen Wasserversorger bedürfe. Es gebe auch in der Bundesgesetzgebung keinen Beleg dafür, dass sich ein kommunaler Versorger auf so ein Recht zur zusätzlichen Imagepflege berufen könne. Die mache keinen Sinn, wenn die Bürger im Versorgungsbereich sowieso verpflichtet wären, die Dienste des kommunalen Unternehmens in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
Und die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat dies nun zum Anlass für eine Dringliche Anfrage zur nächsten Ratsversammlung am 23. Januar genommen.
“Hier rächen sich die Schattenhaushalte in kommunalen Unternehmen”, meint René Hobusch, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion und derzeit auch OBM-Kandidat der FDP. “Die Leidtragenden wären die vielen Ehrenamtler in den unzähligen Vereinen. Trickreich subventionieren die Leipziger seit Jahr und Tag mit einem Vollbad und Blumengießen die Trikots fürs Hobbyfußballteam oder Off-Theateraufführungen. Das konnte doch nicht ewig gut gehen. Die Ehrenamtler haben es verdient, direkte städtische Zuwendungen zu erhalten. Das wäre auch die einzig ehrliche und transparente Lösung. So wäre auch eine Kontrolle durch den Stadtrat gewahrt!”
Hobusch verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig. Auf Initiative der FDP-Fraktion hatte der Stadtrat beschlossen, dass dieser ab 2013 jährlich vorgelegt werden soll. Veröffentlicht werden dann alle in einem Jahr an Vereine, Verbände und Initiativen ausgereichten finanziellen Förderungen. Ab 2015 wird er um nicht-monetäre Förderungen wie geldwerte Vorteile und Nutzungsüberlassungen ergänzt.
“Dies schafft ein gehöriges Maß an Transparenz, das es bei kommunalen Unternehmen leider noch nicht gibt”, meint Hobusch.
Offen ist freilich, inwieweit das Urteil auf Leipzigs Kommunalunternehmen angewendet werden kann, denn nicht alle sind Monopolist in ihrem Versorgungsbereich. Und jene, die wie die Kommunalen Wasserwerke Leipzig und der zugehörige Zweckverband so ein Monopol in Leipzig und Umgebung haben, dürften davon wohl betroffen sein.Die Dringliche Anfrage soll am 23. Januar Thema im Stadtrat werden. Die Anfrage im Wortlaut:
Dringliche Anfrage DF/27
Urteil des OVG Bautzen zu Spenden und Sponsoring: Folgen für Leipzig
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat dem Regionalen Zweckverband kommunaler Wasserversorgung Riesa/Großenhain sowie der 100prozentigen Tochter Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH Ausgaben für Spenden und Sponsoring in einem unanfechtbaren Urteil untersagt.
In der Medieninformation des Gerichtes heißt es:
“Zur Begründung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus, dass der Kläger als Zweckverband auf die Aufgaben beschränkt sei, für die er gegründet wurde. Dies sei hier die öffentliche Wasserversorgung. Imagepflege und Kundenwerbung seien für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ohne Bedeutung. Die Bürger seien über den Anschluss- und Benutzungszwang verpflichtet, seine Leistungen der Wasserversorgung in Anspruch zu nehmen. Deshalb bedürfe es für die Aufgabenwahrnehmung keiner Ausgaben für Spenden oder Sponsoring. Das hiermit verfolgte Ziel der Werbung und Imagepflege könne hier zudem wegen des Anschluss- und Benutzungszwanges keine den Aufwand rechtfertigende Wirkungen erzeugen. Unbenommen bleibe ihm die zulässige Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger über den Benutzungszwang, die Anschlussbedingungen und die Kosten der Wasserversorgung.”
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Hierzu fragen wir:
1. Welche kommunalen Unternehmen sind in Wirtschaftsbereichen tätig, in denen ein vergleichbarer Anschluss- oder Benutzungszwang besteht?
2. In welchem finanziellen Umfang stellen diese Unternehmen jeweils Mittel für Spenden und Sponsoring bereit?
3. Ist das Urteil für die Stadt Leipzig als Gesellschafterin Anlass, gegenüber ihren Beteiligungen darauf hinzuwirken, dass eine analoge Spenden- und Sponsoringpraxis eingestellt wird?
4. Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Förderung der Leipziger Vereinslandschaft?
Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 13. Dezember: www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/11A437.pdf
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