Nach schwerer Geburt können die Leipziger Bürger eine neue Satzung begrüßen. Nun müssen Sie, um Informationen bei Ämtern zu erfragen kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen, sondern erhalten Auskunft soweit dies nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Ausgenommen sind das städtische Rechnungsprüfungsamt und der Anti-Korruptionskoordinator. Schon im Januar beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der Erstellung der Vorlage nun tritt sie endlich in Kraft.
“Die Satzung kann einen Beitrag dazu leisten, die Leipziger Bürger schnell und unkompliziert mit Informationen zu versorgen”, meint Ilse Lauter, Stadträtin der Fraktion Die Linke. Bürgermeister Müller verwies darauf, dass im Landtag des Freistaates gerade ein Antrag der Fraktion Die Linke im Verfahren sei, somit sei nach Beschluss eines sächsischen Informationsfreiheitsgesetzes möglicherweise eine Anpassung nötig.
Viele der Änderungs- und Ergänzungsanträge scheiterten, beispielsweise versuchten die Grünen unter anderem die Auskunftspflicht auf Beteiligungsunternehmen der Stadt auszuweiten. Ein Verwaltungsstandpunkt lehnte dies rigoros ab. Oliver Dorausch, Geschäftsführer der FDP-Fraktion sieht das anders. “Es geht nicht eine GmbH über eine kommunale Satzung zu verpflichten, damit würde man die Rechte der Gesellschafter beschneiden. Wir haben deswegen den Weg gewählt im Beschlusstext den Oberbürgermeister zu verpflichten, in Gesellschafterversammlungen und über Weisungen an Eigenbetriebe darauf hinzuwirken, dass auch hier Auskünfte erteilt werden. Ansonsten sind unsere Ansichten nicht so verschieden von denen der Grünen.” Aber auch die FDP hatte keinen Erfolg mit ihrem Ansinnen. Die Fraktionen der CDU und SPD waren hier nicht zu überzeugen.
Um noch eine Hürde zu beseitigen, hat die FDP-Fraktion einen weiteren Ergänzungsantrag gestellt, bis zu einem Aufwand von 15 Euro pro Vorwand die Kosten dem Bürger nicht aufzubürden. Als Begründung nennen die Liberalen, dass die Verwaltungskosten zur Einziehung solch kleiner Beträge leicht höher werden können als die eigentlichen – sie scheiterte aber auch hier. In einem Punkt sind sich aber alle Fraktionen einig, einen Ämtersturm durch die Bürger braucht man nicht zu befürchten, das zeigen Erfahrungen aus anderen Städten.
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Die nun gültige Fassung räumt jedem Einwohner und juristischen Personen mit Sitz in Leipzig das Recht ein, bei Behörden und Ämtern “alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen” zu erfragen. Dennoch geht Ingo Sasama der Entwurf nicht weit genug: “Wir gehen zwar ein Stück weiter als Dresden aber Städte wie Köln sind zeigen, dass rechtlich noch einiges mehr möglich ist.” Der große Wurf bleibt aus, und besser als Dresden heißt noch nicht gut.” Die Fraktion der Grünen enthielt sich deshalb bei der Abstimmung über die Satzung, außer Stadtrat Klaus Ufer stimmten sonst alle Abgeordneten zu.
Anträge sind beim Referat Kommunikation im Stadtbüro in der Katharinenstr. 2 zu stellen, die an die zuständige Stelle weiterleitet. Es liegt nun bei den Leipziger Bürgern, die Satzung mit Leben zu füllen, die ihnen eine bessere Information auf dem Wege der politischen Meinungsbildung zusichern soll. Lebendige Demokratie braucht eben auch Bürger, die sich aktiv um sie bemühen.
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