Die Stadt Leipzig hält also gegen. Auf die Forderungen des Sächsischen "Sachsensumpf"-Untersuchungsausschusses, ihm die Akten zu den sogenannten "herrenlosen Häusern" zu übergeben, reagierte heute Oberbürgermeister Jung mit der Prüfungseinleitung durch den Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. hc. Hans-Peter Schneider. Dieser soll klären, ob die Akten an den Ausschuss gehen oder nicht.
Dazu habe die Stadt Leipzig die vollständige Argumentation des Untersuchungsausschusses und die Rechtsposition der Stadt an Herrn Professor Schneider zur Prüfung übergeben. Dies teilte Oberbürgermeister Burkhard Jung heute dem Leipziger Stadtrat mit. Schneider, ehemaliger Richter am Sächsischen wie auch am Niedersächsischen Verfassungsgericht, war bereits im Juli beauftragt worden, das Ergebnis soll im Oktober vorliegen.
Die Stadt gehe davon aus, dass dieses Gutachten beiden Seiten nunmehr Klarheit in der Frage bringt, ob die Problematik der “herrenlosen Grundstücke” vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt ist. “Das Prüfungsergebnis des Gutachters sollten beide Seiten dann auch akzeptieren”, so Jung.
Die Stadt vertrete weiterhin die Auffassung, dass der Untersuchungsausschuss des Landtages für seine Bitte um Aktenüberstellung zum Thema “herrenlose Grundstücke” keine Rechtsgrundlage hat. Die Stadt Leipzig dürfe die Akten nicht herausgeben.
“Ich gehe davon aus, dass der Beweisantrag des Ausschusses unzulässig ist”, sagte Jung. “Die Aufarbeitung erfolgt längst hier in enger Abstimmung mit dem Leipziger Stadtrat. Und hier gehört sie auch hin.” Für die strafrechtliche Aufarbeitung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, sie hat sämtliche Akten bereits geprüft und festgestellt, dass sie keine Anhaltspunkte für Korruption innerhalb der Stadtverwaltung sieht.
Weiter teilt die Stadt Leipzig mit, das dabei unter anderem das grundgesetzlich verankerte Recht der kommunalen Selbstverwaltung gelte. Dieses sei auch – so die Überzeugung der Stadt – durch einen Untersuchungsausschuss nicht außer Kraft setzbar. Der Landtag habe dem Ausschuss einen klar definierten Auftrag gegeben, dieser kann nachträglich nicht vom Ausschuss selbst geändert werden.
Unter den bisherigen Rahmenbedingungen müssten entweder Staatsbedienstete oder Landtags- bzw. Regierungsmitglieder in die Fälle verwickelt sein oder die Aufsichtsbehörden versagt haben, damit der Ausschuss Akten abfordern könnte. Beides steht derzeit nicht zur Debatte und wird auch vom Untersuchungsausschuss selbst nicht behauptet, so die offizielle Mitteilung der Stadt Leipzig.
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