Die Stadt Leipzig plant die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung. Eine entsprechende Beschlussvorlage steht auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am Donnerstag, 20. September. Die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat nun ein Paket von fünf Ergänzungs- und zwei Änderungsanträgen vorgelegt. Das Ziel: mehr Transparenz, mehr Bürgerbeteiligung.

“Die Satzung geht bereits in eine richtige Richtung. Allerdings kann dies nur ein erster Anfang sein. Transparenz und Offenheit müssen zum Grundprinzip der Stadtpolitik werden. Gerade der Umgang mit dem Immobilienskandal um die Herrenlosen Häuser zeigt das ganz deutlich”, findet der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion, René Hobusch.

Die Liberalen schlagen nun vor, dass ähnliche Transparenzregeln wie in der Informationsfreiheitssatzung auch für kommunale Unternehmen gelten sollen. “Bei 100prozentigen Beteiligungen im Rahmen einer Gesellschafteranweisung, bei anderen Mehrheitsbeteiligungen muss es in der Gesellschafterversammlung mit den anderen Anteilseigner diskutiert werden”, erklärt Hobusch dazu.

Darüber hinaus beantragt die FDP-Fraktion die Erarbeitung eines Konzeptes “Gläserne Stadtverwaltung”.

“Grundsätzlich sollen alle Informationen, deren Herausgabe nicht per Gesetz oder aufgrund von Rechten Dritter verboten ist, veröffentlicht werden. In welcher Form das sinnvoll machbar ist, soll die Verwaltung in diesem Konzept erarbeiten und dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen”, erläutert der FDP-Stadtrat diesen Vorstoß. Was dann natürlich auch die umständliche Nachfragerei der Bürger erübrigen würde. Ein Problem könnte hier freilich der Aufwand bilden: Wie bildet man die Unmengen an Informationen, die eine Stadtverwaltung besitzt, möglichst sinnvoll und transparent im Netz ab?

Als weiteren wichtigen Punkt nannte Hobusch die Ergänzung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten um die Zuständigkeit für Informationsfreiheit. “Ein Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit wäre geeignet, die unterschiedlichen Interessen in einen Ausgleich zu bringen. Bereits heute gehört der vertrauensvolle Umgang mit Informationen zu seinen Aufgaben. Gleichzeitig steht er ein Stück außerhalb der Kernverwaltung.” Nach Vorstellung der Liberalen sollten beim Datenschutzbeauftragten – anstatt wie geplant beim Referat Kommunikation – auch die Auskunftsanträge gestellt werden.

Ergänzend dazu setzt sich die FDP-Fraktion für die Einführung einer Bagatellfreigrenze bei der Gebührenerhebung ein.

“Geringe Gebühren für Auskunftsersuchen zu erheben, ist vollkommen unwirtschaftlich. Das Ausstellen und Verschicken eines Bescheides sowie das Überwachen und Verbuchen des Geldeingangs kosten mehr, als an Gebühren eingenommen wird. Diese Zusatzkosten wollen wir verhindern – und es wird dabei auch noch bürgerfreundlicher”, so Hobusch. Die Liberalen schlagen 15 Euro pro Vorgang als Freigrenze vor.

Die Änderungsanträge im Wortlaut als PDF-Dokument: http://fdp-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2012/09/informationsfreiheitssatzung.pdf

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