Nach übereinstimmenden Medienberichten wird die Staatsanwaltschaft Leipzig im Skandal um die vermeintlich Herrenlosen Häuser sechs Anklagen erheben. Unter den Beschuldigten sollen auch zwei frühere Leiterinnen des Rechtsamtes sein. Daraufhin fordern FDP und Grüne erneut den Amtsverzicht von Verwaltungsbürgermeister Andreas Müller (SPD).
Der Skandal um die so genannten Herrenlosen Häuser zieht juristisch offenbar größere Kreise als bislang angenommen. Nach übereinstimmenden Medienberichten von MDR und Leipziger Volkszeitung wird die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des zumindest laxen Umgangs mit fremdem Eigentum sechs Anklagen erheben.
Der Kreis der bislang immer genannten, inzwischen suspendierten Rathausmitarbeiter soll dabei um eine weitere ehemalige Leiterin des städtischen Rechtsamtes sowie um einen der bestellten gesetzlichen Vertreter erweitert worden sein.
In diesem Spannungsfeld zwischen offensichtlich ausreichendem Anfangsverdacht und rechtsstaatlich gebotener Unschuldsvermutung wird die Diskussion um Ausmaß und Folgen des Skandals neu entfacht. Und das fast ein Jahr, nachdem durch MDR-Recherchen die Unregelmäßigkeiten ans Licht kamen.
“Wenn Anklage gegen städtische Mitarbeiter in der Causa Herrenlose Grundstücke erhoben wird, muss Bürgermeister Müller sein Amt ruhen lassen”, wiederholte FDP-Stadtrat Rene Hobusch nun eine schon ältere Forderung der Liberalen. Zudem müsse Oberbürgermeister Jung Verwaltungsdezernent Müller die Zuständigkeit für das Rechtsamt dauerhaft entziehen, so Hobusch weiter.
Inzwischen geht Hobusch noch einen Schritt weiter. Burkhard Jung täte gut daran, dem Stadtrat zügig eine Änderung der Vertreterregelung aus dem Jahr 2006 vorzulegen. Nach dieser vertritt zuvörderst Müller als Erster Bürgermeister das Stadtoberhaupt bei dessen Abwesenheit. Also beispielsweise in der gerade begonnenen Haupturlaubszeit in der Sommerpause.
Für die Vorgänge im Rechtsamt müsse die Verwaltungsspitze endlich die Verantwortung übernehmen, sekundierte der grüne Oberbürgermeisterkandidat Professor Felix Ekardt. Nach Ansicht von Ekardt ist es “doch an der Zeit, dass zumindest der zuständige Beigeordnete bis zur umfassenden Aufklärung des Skandals sein Amt ruhen lässt”.
Da ist sie also wieder: die Frage nach der politischen Verantwortung für den Immobilienskandal. In der Vorwoche hatte das Stadtoberhaupt in der Ratsversammlung auf Anfrage der Grünen erklärt, er sehe keinen Grund, für sich persönlich oder beim Ersten Bürgermeister Müller politische Konsequenzen im Rathaus zu ziehen. So gibt Ekardt Jungs Worte wieder.
Auf den 20. Juni 2012 ist eine schriftliche Antwort von Verwaltungsbürgermeister Andreas Müller zum Thema datiert. Darin heißt es: “Der Oberbürgermeister ist seiner Gesamtverantwortung nachgekommen, indem er auf Vorschlag des zuständigen Beigeordneten die Zuständigkeit für die Bestellung gesetzlicher Vertreter nach § 11 VermG und Artikel 233 EGBGB durch Dienstanweisung innerhalb der Stadtverwaltung dem Rechtsamt zugewiesen hat (1992, 1999, 2005). Für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erledigung der dem Amt obliegenden Aufgaben ist die Amtsleitung zuständig. In Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-1219/12 auf Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.05.2012 zur Drucksache Nr. V/2098, insbesondere zu Punkt 8, wird ein umfangreiches Berichtswesen eingerichtet.”
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VermG steht hierbei für das “Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen” aus 1990, EGBGB für das “Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche” aus 1896.
Die Frage stammt übrigens von den beiden NPD-Stadträten, was für den Gehalt der Antwort von Bürgermeister Müller sicher nicht von Belang ist. Nach dieser Antwort ist die Verantwortung für das, wozu die Staatsanwaltschaft nun Klage erheben will, nach Ansicht der Rathausspitze einzig bei der Leitung des Rechtsamtes festzumachen. Dieser Auffassung dürften – jedenfalls, was die politische Ebene betrifft – auch künftig nicht alle Seiten folgen wollen.
Da nun offenbar auch einer der als gesetzlicher Vertreter involvierten Rechtsanwälte angeklagt werden soll, geht Ekardt mit seinen Forderungen noch weiter. “Zudem ist es notwendig, dass alle Parteien und insbesondere die SPD einen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens leisten und etwa sämtliche Parteispenden offen legen”, erklärte der grüne OB-Bewerber. Nur so sei aus Ekardts Sicht ein “immer häufiger zu hörende Filz-Vorwurf auszuräumen”. Das gelinge allerdings nicht durch Worte, sondern durch Offenlegung der Unterlagen, so Ekardt.
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