Täglich erreichen die L-IZ Briefe und Mails von Lesern - oft klug, meist engagiert, manchmal anonym. Darunter auch der eine oder andere offene Brief, wie der vorliegende. In einem fundierten Rundumschlag sorgt sich darin ein anonymer Schreiber mit hoher Sachkenntnis um die Stadtpolitik, diverse Verstrickungen und seltsame Vorgänge in der aktuell zu beschließenden Stromnetzvergabe. Und wirft Fragen auf, die die L-IZ selbst oft genug umtreiben. Eine wichtige dabei - was eigentlich ist eine nachhaltige städtische Wirtschaft, was nützt dem Bürger auch zukünftig und wo wird zu kurz gedacht oder gar zum Nachteil der Leipziger agiert?
Einen anonym eingesandten offenen Brief unkommentiert zu veröffentlichen, ist nicht unbedingt gängige Praxis auf L-IZ.de. Als Denkanstoß, Debattenbeitrag und Ausdruck gut formulierter und begründeter Sorge eines Leipzigers verstehen wir diesen. Und als eine erfrischend offene Darstellung aus der subjektiven Sicht eines offenkundig in Leipzig tätigen Menschen mit Einblick und Übersicht bei Themen, die oft genug für Aufregung, manchmal für Empörung sorgten und sorgen werden.
Exemplarisch die Vorgänge in der KWL, die sogenannten herrenlosen Häuser, die LVV und nun die merkwürdigen Abläufe hin zu einer bevorstehenden Stadtratsentscheidung rings um eben jene Stromnetze von 14 Leipziger Gemeinden, die bei der Frage zentrale oder dezentrale Energieversorgung in der Zukunft eine dominierende Rolle spielen werden.
Die L-IZ-Redaktion jedenfalls hatte trotz der Länge ob der Detailtreue und Genauigkeit des hier publizierten anonymen Leserbriefes das sichere Gefühl, einigen Fragen in ihm wird nachzugehen sein, einige Antworten sind offenkundig und die Besorgnis des Schreibers ist angebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Medien und aus der Politik.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte!
Ich schreibe Ihnen deshalb, weil ich glaube, dass hier in Leipzig einiges aus dem Ruder läuft. Und das nicht erst seit neulich. Denn vieles, was jetzt verheerende Auswirkungen hat, das weiß ich durch meine langjährige Dienstzeit, hat seine Ursachen in der Vorgänger-Ära. Unser jetziger OBM muss vielfach nur das ausbaden, was ihm seine Vorgänger eingebrockt haben. Noch gut in Erinnerung sind mir die sogenannten Cross-Border-Leasing-Geschäfte, die Risiken in sich bergen, die auch heute nicht in aller Konsequenz abzuschätzen sind. Gleichzeitig bekamen und bekommen die gleichen kommunalen Manager, die wie die der Wasserwerke oder die der LVB z.B. über absolute Monopolstellungen ohne Wettbewerb verfügen, unangemessen hohe Pensionen. Und nicht wenige von denen ließen sich kaufen durch Luxusreisen und andere Zuwendungen oder gleich mit Millionen bestechen. Bilder dreier solcher Herren in Dubai gingen durch die Medien.
Ebenso Concorde-Flüge und Markennamen renommierter Hersteller, deren Uhren an den Armen einiger dieser Herren gesichtet wurden. Dieses unverschämte Unverhalten und seine bitteren finanziellen Konsequenzen bezahlen die Bürgerinnen und Bürger. Auch, dass der Stadt jetzt durch den Wasserwerkeskandal x-Millionen an Strafzahlungen drohen. Die ohnehin im deutschlandweiten Vergleich sehr hohen Wasserkosten werden dann wohl weiter steigen. Oder andere Umlagen.
Was soll die Stadt denn machen bei solch immens hohen Zahlungsandrohungen? Selbst wenn die Stadt, und danach sieht es nach der ersten KWL-Runde vor Gericht ja leider nicht aus, alle Verfahren gewinnen sollte, bezahlen letztlich die Bewohnerinnen und Bewohner von Leipzig als Gebührenzahler und die Gewerbetreibenden sowie die Unternehmen als Gewerbesteuerpflichtige die durch die Manager verursachte Zeche.
Seit Jahren schon verfährt das Rechtsamt nach der Devise: Nicht herrenlose Häuser werden verkauft. Rechtmäßige Eigentümer werden unrechtmäßig enteignet und Anwaltskanzleien machen dabei ihren Schnitt. Und das jahrelang. Für die berechtigten Schadensersatzforderungen müssen auch in diesem Falle die Leipziger Bürgerinnen und Bürger aufkommen. Auch für die Kosten der externen Überprüfung. Und hier wäre es für die Bürgerinnen und Bürger interessant, dass nun endlich Ross und Reiter genannt werden. Mit Namen.
Und noch etwas scheint aufzufallen: Immer haben all diese Fälle direkt oder indirekt was mit dem Rechtsamt zu tun. Chaotische Zustände, keine Sonderkonten usw. Und das geht schon seit Jahren so. Und trotz Prüfungsberichte war lange nichts passiert. Fast könnte es den Anschein machen, dass Bürgermeister Müller nach alter Pfarrerstradition nicht hingeschaut oder geschwiegen hat. Auf alle Fälle hat er nicht gehandelt. Und hier sehe ich Gefahr in Verzug, denn sehr, sehr lange konnten Personen unserer Stadtverwaltung schalten und walten wie sie wollten.
Die Stadt braucht zusätzlich dringend Geld, was sie ohnehin nicht hat. Also werden die Zuschüsse für die LVB von Jahr zu Jahr zurückgeschraubt und die Kulturfinanzierung steckt in der Sackgasse. Steigende Preise, die wiederum die Einwohnerinnen und Einwohner von Leipzig berappen müssen, werden die unweigerliche Folge sein. Wo aber sollen die dringend benötigten Spielräume für diese und andere umfangreiche Entwicklungen, die in der Verantwortung der Kommune liegen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steigern sollen, herkommen, wenn die schleppende Einkommensentwicklung die benötigte Finanzkraft in extremer Zuspitzung von den Gewerbesteuern abhängig macht und wenn eben diese Gewerbesteuern von Jahr zu Jahr eine kaum nennenswerte zu bestimmende Größe bilden.
Unsere Stadt ist abhängig von den wenigen Großunternehmen und dabei wiederum von deren Rechtsform, die maßgeblich dafür ist, wo die Unternehmenssteuern gezahlt werden. Vor inzwischen 15 Jahren bündelte die Stadt Leipzig deshalb die Aktivitäten ihrer wichtigsten kommunalen Unternehmen in der LVV – Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.
Zunächst vor allem zur Steueroptimierung gedacht, verschob sich das Profil der LVV nach dem ersten Jahrzehnt immer mehr in Richtung einer Management-Holding, und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Beredtes Beispiel ist die Bestellung vom Leipziger Peter Krutzsch als Verstärkung der Kommunikationsabteilung der LVV mit dem Ziel, die bisher einzeln durchgeführten Maßnahmen und Aktionen der städtischen Unternehmungen nun endlich zu bündeln und effektiver zu gestalten. Alle derzeitigen öffentlichen Verlautbarungen aus dem Rathaus und die einschlägigen Medienberichte verstärken dennoch den fatalen Eindruck, dass sich die LVV vom gesuchten größten Problemlöser zum offensichtlich größten Problemfall entwickelt hat.
Sind die oben genannten morallosen Manager-Verhaltensweisen doch schon genug Anlass für bohrende Unzufriedenheit (und für ein verheerendes Bild, das unsere Stadt nach außen abgibt, wie die ganzseitige Spiegel-Story um die herrenlosen Häuser belegt), so verstärkt sich in den letzten Wochen rund um die millionenschwere Vergabe von Konzessionen für die Stromnetze in 14 eingemeindeten Ortsteilen der Eindruck, dass das sprichwörtliche Fass nun endgültig überläuft. Mir geht es da nicht anders, als vielen Bürgerinnen und Bürgern, deren Geduld auf eine harte Probe gestellt wird. Oder wie ist es zu erklären, dass der Oberbürgermeister am 15. Dezember 2011 öffentlich fordert, dass unter Aufbietung aller Reserven in den LVV-Gesellschaften ab 2015 pro Jahr “nachhaltig mindestens zehn Millionen Euro” eingespart werden sollen, während eine faire und transparente Konzessionsbewertung und -vergabe als Gelegenheit, ein Finanzierungsvolumen von geschätzten 50 Millionen Euro in unserer Stadt zu behalten und zum Wohl ihrer Bürger einzusetzen, offenbar leichtsinnig behandelt wurde und nun im schlimmsten Fall für die eigene Entwicklung der Stadt Leipzig verloren ist?
Der Unterschied zwischen dem politischen Druck auf das jährliche 10-Millionen-Euro-Einsparziel (geplant ab 2015) und der 50-Millionen-Euro-Konzessionsvergabe an eine stadtfremde Konzerngesellschaft (wirksam ab 2012) ist so gravierend, dass ich mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger und an die Verwaltungsspitze unserer Stadt appelliere, eine für das Wohl der Stadt Leipzig erforderliche strategische Entscheidung mit dem nötigen Weitblick unter Berücksichtigung aller Konsequenzen und Fernwirkungen zu treffen.
Die außerordentlich wichtige Entscheidung der Vergabe der Stromkonzessionen für 14 eingemeindete Ortsteile, die sich halbkreisförmig im Westen und Norden um das historische Leipziger Stadtgebiet legen, muss durch den Leipziger Stadtrat und kein Gremium sonst getroffen werden. Es ist eine Entscheidung mit weit reichenden Konsequenzen und mit Symbolkraft, das muss allen Akteuren in ihrem jeweiligen Verantwortungsgebiet klar sein. Was die Ratsversammlung beschließen muss, wird Auswirkungen für die kommenden 20 Jahre haben. Der betreffende Finanzumfang von 50 Mio. Euro kann entweder in Leipzig bleiben und dort zum Nutzen der Stadtgesellschaft eingesetzt werden oder er fließt aus Leipzig an eine auswärtige Tochtergesellschaft des Energiekonzerns RWE ab, mit dem die Stadt Leipzig seit 1990 bereits drei umfangreiche Streitfälle ausgetragen hat.
Die betreffende zweistellige Millionensumme ist annähernd so groß wie der Gewinn der Leipziger Stadtwerke eines ganzen Jahres bzw. es handelt sich um das Fünffache dessen, was Oberbürgermeister Jung Mitte Dezember 2011 als unbedingt erforderlichen jährlichen Einsparbetrag für die LVV zwingend eingefordert hat.
Es geht meiner Ansicht nach also darum, in einer finanziell äußerst angespannten Situation für unsere Stadt mit der nötigen Weitsicht einen Beschluss zu fassen, der sich nachhaltig auf die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Leipzig GmbH und damit auf die Haushaltslage der Stadt auswirken wird, und zwar selbstverständlich im Einklang mit den verbindlichen rechtlichen Regelungen für Vergabeverfahren. Damit verbunden ist zugleich eine erstrangige und langfristig wirkende infrastrukturelle Entscheidung für die betreffenden Ortsteile selbst, denen bei der Anbahnung der Eingemeindung zugesichert wurde, dass sie so intensiv wie möglich in sämtliche Strukturen der Stadt Leipzig integriert werden.
Und es scheint, dass an all den Ungereimtheiten rund um die Konzessionsvergabe Strom der gleiche Personenkreis unserer Verwaltung mit beteiligt gewesen sein könnte, der nun wegen des Skandals um die herrenlosen Häuser suspendiert wurde. Mir stellt sich da schon die Frage, ob die Suspendierung der einen oder mehrere dieser Personen deshalb gerade zu Passe kam, um sie so auch gleich aus der Schusslinie in Bezug auf die Konzessionsvergabe zu nehmen?
Unter diesen Gesichtspunkten verdienen aus meiner Sicht folgende Punkte Ihre vorrangige Beachtung: Die Stromkonzessionen werden für 20 Jahre vergeben, im konkreten Fall mit Wirkung vom 1. Januar 2012, der inzwischen längst verstrichen ist. Das Auslaufen und die Neuverhandlung der Verträge ist deshalb lange im Vorfeld bekannt gewesen und terminlich absehbar. Aus diesem Grund finde ich es verwunderlich, dass nach der Bekanntmachung des Auslaufens der Stromkonzessionsverträge im elektronischen Bundesanzeiger am 9. August 2010 fast ein halbes Jahr verging, ehe die beiden eingeladenen Bieter – Stadtwerke Leipzig GmbH (SWL) und enviaM – am 21. Januar 2011 in der Sache angehört wurden. Noch verwunderlicher ist allerdings, dass die mit dem Bieterverfahren beauftragten Berliner Rechtsanwälte Bethge Reimann Stari anschließend fünf Monate bis zum 24. Juni 2011 brauchten, um ganze zwei Angebote bewerten zu können. Für die Bewertung ohne Änderungen brauchte das Rechtsamt dann nochmals sechs Wochen. Damit war seit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im elektronischen Bundesanzeiger fast auf den Tag genau ein Jahr vergangen. Doch ehe dieses Papier die Dienstberatung des Oberbürgermeisters erreichte, verstrichen weitere zwei Monate.
Mir stellt es sich so dar, dass für die anwaltliche bzw. verwaltungsseitige Befassung mit den Verträgen 14 Monate benötigt wurden, während die Ratsversammlung innerhalb eines reichlichen Monats abschließend darüber befinden sollte. Die Langsamkeit der Anbahnung des Vertrags steht im krassen Gegensatz zur angestrebten überaus eiligen Beschlussfassung. Diese Hast bei der Behandlung der komplizierten Materie durch das einzige dafür zuständige Gremium, den Stadtrat, hat mich sehr befremdet und nachdenklich gestimmt.
Die mit der Auswahl des zur Beschlussfassung vorliegenden Angebots beauftragte Sozietät Bethge Reimann Stari ist ein Zusammenschluss erfahrener Anwälte. Doch warum wird die Bewertung der Angebote überhaupt “ausgelagert”?
Hätten darüber nicht auch kompetente Leipziger Stadträte von Anfang an entscheiden oder zumindest mitentscheiden können? Waren Stadträte oder kompetente, mit den Leipziger Verhältnissen bestens vertraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in die Erarbeitung des Kriterienkataloges einbezogen, der die Grundlage für die Bewertung der Angebote bildete? Bethge Reimann Stari stellen auf ihrer Internetseite fest: “Wegen der immer möglichen Interessengegensätze achten wir sehr genau darauf, dass es in unserer Beratungspraxis zu keinerlei Interessenkonflikten zu den von uns beratenden Marktteilnehmern kommt.”
Es wäre sicherlich interessant zu untersuchen, ob und welche Mandate die Berliner Anwälte bereits für RWE bzw. deren Konzerngesellschaften ausgeübt haben, denn enviaM, der der Vorzug gegeben wurde, ist eine Konzerngesellschaft von RWE, des größten deutschen Energiekonzerns. Laut der Bewertung der beauftragten Anwälte schlug enviaM mit 1.672 Punkten die SWL mit 1.660 Punkten aus dem Rennen. Daraus errechnet sich ein “Vorsprung” von 12 Punkten oder 0,72 Prozent (Rechengrundwert dabei die 1.660 Punkte). Selbst wenn unterstellt wird, dass es auch in einer solch komplexen Angelegenheit ein “Fotofinish” geben kann, das akzeptiert werden müsste, habe ich beim Lesen festgestellt, dass der hauchdünne 12-Punkte-Vorsprung für enviaM keinen objektiven Kriterien entspringt, sondern einer höchst subjektiven Punktevergabe, in die sich alle Stadträte, die über diese lebenswichtige Frage des größten LVV-Unternehmens abschließend und kenntnisreich entscheiden sollen, unbedingt im Detail vertiefen müssen. Denn dann fällt schnell auf, wie subjektiv – um nicht das harte Wort willkürlich zu gebrauchen – die Punkte aus der Ferne vergeben wurden und dass das Ergebnis der Punktrichter in keiner Weise überzeugt, auch wenn das Verfahren juristisch nicht zu beanstanden ist.
Aber über die letztliche Vergabe der Konzessionen und damit über einen Millionenbetrag muss eben nicht allein der tadellose Rechtsweg entscheiden, sondern vor allem der nachvollziehbare Inhalt der Verträge. Ausgelagerte, subjektive Punktvergaben sind in dieser äußerst wichtigen Angelegenheit vollkommen ungeeignet.
Nach allen mir zugänglichen Fakten, insbesondere hinsichtlich der höchst zweifelhaft bewerteten “weichen” Details der Angebote bzw. der Zuschlagskriterien (Kontakt zu den Verbrauchern, Informationstätigkeit des Versorgers etc.), liegt ein Ergebnis vor, das wegen seiner fachlichen und logischen Unstimmigkeiten nicht überzeugen kann. Es ist trotz der monatelangen Anbahnungsphase nicht schlüssig und im Grunde nicht zustimmungsfähig. Die inhaltliche Logik und sachliche Nachvollziehbarkeit des Zuschlags muss dringend in Übereinstimmung mit einem rechtlich sauberen Verfahrensweg gebracht werden. Nur nachbessern hilft nicht.
Nach allen vorliegenden Kriterien und Bewertungen ist die geringere Bewertung des Angebots der SWL nicht nachvollziehbar. Allen Stadträtinnen und Stadträten muss klar sein, dass der offensichtliche Widerspruch zwischen höchsten Anforderungen an die Finanzkraft der SWL und damit der LVV und damit der Stadt Leipzig auf der einen und der faktischen Zurückstufung ihres Angebots für die Stromkonzessionen in einen unlösbaren Konflikt mündet. Was die Stadtwerke Leipzig jetzt und in Zukunft an Leistung für die Stadt Leipzig erbringen sollen und müssen, ist nur in einem zusammenhängenden und hoffentlich wachsenden Versorgungsgebiet und nicht auf einem Flickenteppich außerhalb des historischen Leipziger Stadtgebiets mit dazwischenliegenden unternehmensfremden Konzessionsgebieten zu erbringen. Denn wirtschaftlich starke kommunale Unternehmen sind für die Absicherung der vielfältigen kommunalen Daseinsfürsorgepflichten unverzichtbar. Zumal wenn sie in langfristig wichtigen Angelegenheiten Angebote abgeben, die nach objektiver Bewertung den Angeboten ihrer Wettbewerber nicht unterlegen sind.
Weil durch eine faire und öffentlich nachvollziehbare Konzessionsvergabe noch Schaden von der Stadt abgewendet werden kann, schreibe ich Ihnen diesen Brief. Lesen Sie, recherchieren Sie, stellen Sie die richtigen Fragen an die richtigen Personen. Und fragen Sie nach den richtigen Personen innerhalb der Stadtverwaltung, die mit diesem – und anderen Prozessen – zu tun hatten bzw. haben.
Interessant in diesem Zusammenhang könnte folgender Sachverhalt sein: Beim European Energy Award®-Prozess Version 4.0 mit Stand vom 20.12.2010 (das ist im Internet nachzulesen) befindet sich eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung im Energie Team Leipzig (eea®) in der Arbeitsgruppe 3 – Versorgung und Entsorgung. Bei der Bewertung des Energie- und klimapolitischen Status auf der Basis des Audit-Tools für den european energy award bescheinigte gerade diese Arbeitsgruppe 3 den Stadtwerken Leipzig “Die Stadtwerke Leipzig GmbH betreiben in Leipzig ein modernes GuD-Heizkraftwerk mit einem Gesamtwirkungsgrad (Strom und Wärme) von etwa 87 %. Das ist ein Spitzenwert, der sonst nur selten erreicht wird.” Unter Punkt 2.2.5 interne Organisation bei der Beschreibung des european energy award-Prozess-Ist-Standes ist weiterhin zu lesen: “Zur ressortübergreifenden Berücksichtigung von Energie-, Klima- und Umweltfragen verfügt die Stadt über die AG Klimaschutz sowie das Energieteam des eea®. Zusätzlich sollte ein Energiebeirat des Stadtrates, der auch sachkundige Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder hat, eingesetzt werden.”
Und hier drängen sich drei Fragen bezüglich der Bewertung der Konzessionsangebote auf: Wurde erstens die Art und Weise sowie der unter umweltpolitischen Gesichtspunkten wichtige Gesamtwirkungsgrad der Energieerzeugung und -bereitstellung mit bewertet? Und wenn nicht, warum nicht? Und zweitens: Wurden zur Gewährleistung einer objektiven Bewertung der eingegangenen Angebote der beiden Bieter die AG Klimaschutz und das Energieteam des eea® sowohl bei der Formulierung der Ausschreibungskriterien als auch bei der Bewertung der Angebote mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht! Und drittens wäre zu hinterfragen, ob es sich bei der namentlich genannten Mitarbeiterin der Stadtverwaltung um die gleiche Person handelt, die mit der Bearbeitung des Vorganges Stromkonzessionsvergabe beauftragt war und ob es sich auch um die gleiche Mitarbeiterin handelt, die in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Benachteiligung der SWL in anderen Verfahren abgemahnt wurde und die jetzt im Zusammenhang mit den herrenlosen Häusern suspendiert worden ist und ob deren Ehemann ….
Stellen Sie sich mal folgende Geschichte vor, die sich so zugetragen haben kann. Ein Energieversorger (EVU) will seine Konzessionen Strom behalten und der Wettbewerb in Form eines Stadtwerkes (SW) ist sehr stark. Also versucht er in der bearbeitenden Stelle der Stadtverwaltung eine Kontaktperson zu finden, die ihm sittenwidrig die Informationen zum Wettbewerb gibt und findet eine Mitarbeiterin, mit einer sehr starken Bindung zu diesem EVU (ihr Mann hat ein Ingenieurbüro, das fast ausschließlich nur für diesen Energieversorger arbeitet). Diese Mitarbeiterin greift so stark in das Verfahren ein (rein zufällig ist sie komplett für die Bearbeitung und Bewertung seitens der Stadt verantwortlich), dass diese Person die Bewertung Richtung des EVUs so verschiebt, dass das EVU mit 12 Pkt. Vorsprung den Wettbewerb gewinnen soll. Sie bewertet also wissentlich und vorsätzlich das Angebot des Stadtwerkes ab, gibt keinen Hinweis auf Befangenheit und partizipiert von den weiteren Aufträgen des EVU an das Ingenieurbüro ihres Mannes. Vielleicht sorgt sie ja auch dafür, dass eine Information über die Medien abgesetzt wird, dass das EVU gewonnen hat. Sie macht also das falsche Ergebnis öffentlich.
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Hier ist zu prüfen, ob der Tatbestand schon strafrechtliche Folgen haben muss? Zufällig wird bekannt, dass diese Mitarbeiterin schon mehrere Abmahnungen in der Vergangenheit bekommen hat, weil sie in anderen Verfahren die Stadtwerke benachteiligt hat.
Der daraufhin einsetzende Sturm der Entrüstung der kommunalen Seite führt dazu, dass der OBM das Verfahren neu bewerten lässt, aber auf Grund von nicht zu beweisenden Hinweisen und einer gewissen Weitsicht diese Mitarbeiterin und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsamtes und die beratende Rechtsanwaltskanzlei (diese hat in der Vergangenheit auch für die Mutter des EVUs ähnliche Verfahren geführt, natürlich mit Gewinner EVU) austauscht. Der neue Rechtsanwalt überprüft und stellt wesentliche Verfahrensfehler fest in der Bewertung der Angebote. Gerade die Stadtwerke wurden in 6 Nebenangeboten klar benachteiligt und mit der Bewertung befriedigend bewertet, obwohl der Angebotsinhalt absolut Standard und marktüblich ist. Alleine eine Neubewertung der 5 Nebenangebote von befriedigend auf gut führt dazu, dass das SW mit 18 Pkt. vorn liegt. In mehreren Punkten kann aber auch aus Sicht des Rechtsanwaltes die Bewertung sehr gut erfolgen.
Summa summarum kommt der Anwalt zu dem Schluss, dass bei weiteren berechtigten Neubewertungen auf Grund von weiteren Bewertungsfehlern die SW mit großer Punktzahl vorn liegen und gewinnen müssen.
Das EVU ist natürlich entrüstet über diese “diskriminierende ” Behandlung und ruft nach dem Kartellamt. Das Kartellamt schaltet sich ein in Persona (Kontaktdaten: Bundeskartellamt, 8. Beschlussabteilung, Der Vorsitzende Herr Dr. Felix Engelsing Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn). Rein zufällig ein Mann, der sehr viel Sympathie für Großkonzerne und große EVUs hegt und seiner Einschätzung nach die Stadtwerke in dieser Art Geschäft nichts zu suchen haben. Der OBM dieser Stadt will Sicherheit und besucht das Kartellamt. Der u.s. Leiter der 8. Beschlusskammer gibt bei Besuch des OBM den Hinweis, wenn beide Bieter einverstanden sind, das Verfahren auf den Angebotsstatus zurück zu versetzen, neu anbieten zu lassen und dann neu zu bewerten. Natürlich ist das EVU nicht bereit, wen wundert es, hat doch das EVU keinen “Spion” mehr in der Stadtverwaltung und auch das neue Rechtsanwaltsbüro denkt nicht an eine Bevorteilung des EVU. Daraufhin nimmt das Kartellamt bzw. der u.s. Verantwortliche sich des Verfahrens an und will jetzt überprüfen, ob die positive Bewertung der SW nicht politisch motiviert ist, damit das EVU klar diskriminiert wurde und nach seiner Meinung das EVU gewinnen muss. Raten Sie mal, wie es ausgehen wird!
Sollte sich einmal so eine Geschichte zutragen, kann man aus meiner Sicht das EVU vom Wettbewerb ausschließen, das SW gewinnt berechtigt und die Mitarbeiterin sollte strafrechtlich belangt werden. Deren Bürgermeisterchef sollte seinen Hut nehmen. Der Oberbürgermeister hat sich absolut richtig verhalten und mit der Beauftragung des berechtigten Siegers Stadtwerk Schaden von der Stadt abgewendet.
Ich hoffe, dass das so kommt. Zum Wohl unserer Stadt. Deshalb bitte ich die verantwortlich Handelnden in der Stadtverwaltung diesen dubios anscheinenden Sachverhalt um die Vergabe- und Bewertungspraxis in Bezug auf den Konzessionsvertrag Strom rückhaltlos und offen aufzuklären.
Die Stadträte – unabhängig von deren Parteizugehörigkeit – bitte ich, nur einer solchen Vergabe zuzustimmen, deren gesamter Prozess fair und transparent abgelaufen und öffentlich nachvollziehbar ist. An die Medien habe ich die Bitte, den Prozess der Arbeitsabläufe in der Stadtverwaltung sowie die Wege der Entscheidungsfindungen kritisch zu hinterfragen. Gleiches gilt für die Hinterfragung der persönlichen und dienst- und eventuell sogar strafrechtlichen Verantwortung der in diesen Prozess involvierten Personen.
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