Die Verwaltung der Stadt Leipzig zieht aus dem Umgang mit den "Herrenlosen Grundstücken" in der Vergangenheit weitere Konsequenzen. Die Dienstberatung des Oberbürgermeisters verabschiedete am Dienstag, 12. Juni, Vorlagen, mit denen das bisherige Verwahrkonto für die Erlöse aus diesen Grundstücken korrigiert und auf ein separates Fremdgeldkonto umgebucht wird.
Zum Stichtag 29. Mai 2012 lagen rund 6,3 Millionen Euro auf dem Verwahrkonto. Dieses Geld werde jetzt gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgebucht, teilt die Verwaltung am 12. Juni mit. Zudem würden aus dem Stadthaushalt weitere rund 108.000 Euro dem Fremdgeldkonto überwiesen. Damit würde eine jetzt festgestellte Fehlbuchung aus dem Jahr 2002 korrigiert.
Ferner wurde entsprechend des Ratsbeschlusses vom 16. Mai 2012 eine sogenannte Mehrerlösklausel formuliert. Danach muss der Käufer eines Grundstücks mit unbekanntem Eigentümer bei Weiterverkauf innerhalb kurzer Zeit einen Teil des Mehrerlöses an den Verkäufer abführen. Dieses Geld kommt den unbekannten Eigentümern zugute.
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Zur Aufarbeitung der Akten über “Herrenlose Grundstücke” soll nun gemäß Stadtratsbeschluss eine unabhängige Projektgruppe gebildet werden, die regelmäßig dem Oberbürgermeister berichten wird. Die betreffenden Stadtratsausschüsse werden monatlich über den Fortgang der Aufarbeitung informiert, der Stadtrat vierteljährlich. Mittelfristig sollen sich in der Verwaltung vier Juristen und zehn Sachbearbeiter der Aufarbeitung widmen.
Bei der Vertrauensperson für die “Herrenlosen Grundstücke”, Eckart Hien, sind bisher 26 Anfragen eingegangen. Fast alle Anfragen betreffen Fälle aus den 1990er Jahren aus dem Rechtskreis des Investitionsvorranggesetzes beziehungsweise betreffen Entscheidungen des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen. Sie wurden an die betreffenden Ämter zur Überprüfung weitergeleitet.
Die Anfragen, die das Gebiet der gesetzlichen Vertretung betreffen könnten, sollen in einem ersten Schritt genau geprüft werden. Werde festgestellt, dass es sich um einen potentiellen Schadensfall handeln könnte, würden die betreffenden Anfragen im nächsten Schritt unverzüglich zum Haftpflichtversicherer weiter geleitet.
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