Erst in der letzten Woche hat Leipzigs Stadtverwaltung gezwungenermaßen das Bieterverfahren für die Stromkonzession in den 1999/2000 eingemeindeten Ortsteilen wieder auf Null gesetzt. Dabei ging glattweg unter, dass auch andere Konzessionen ausgelaufen sind. "Was ist mit den Gaskonzessionen?", fragt der Stadtrat der Grünen-Fraktion Roland Quester.
Denn auch hier muss es ein reguläres Vergabeverfahren geben. Wie man es falsch macht, hat in diesem Fall die Stadt Markkleeberg vorgemacht, die die Gasnetzkonzession in der 24.000-Einwohner-Stadt einfach wieder an den alten Betreiber, in diesem Fall die Mitgas, vergeben wollte. Die Stadtwerke Leipzig erhoben daraufhin Einspruch. Das Bundeskartellamt musste einschreiten.
So ähnlich war es ja auch mit den Leipziger Stromkonzessionen. Die Stadtverwaltung wollte es sich ebenso einfach machen und die auslaufenden Konzessionen in den 1999/2000 eingemeindeten Ortsteilen wieder an den bisherigen Betreiber, die enviaM, vergeben. Weil es dafür geharnischten Protest gab, reiste der Oberbürgermeister extra zum Beratungstermin beim Bundeskartellamt nach Bonn. Das Ergebnis war die Neuansetzung des Bieterverfahrens.
Doch was mit den ebenso auslaufenden Gasnetzkonzessionen in den eingemeindeten Ortsteilen wird, will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen trotzdem wissen. “Auch die Konzessionen für die Verlegung von Gasleitungsnetzen sind in mindestens drei der eingemeindeten Ortsteile in diesem Jahr bereits ausgelaufen – ohne dass die Stadt auch nur ein Vergabeverfahren zur Neuvergabe eröffnet hätte”, stellt Roland Quester fest. Was natürlich weitere Fragen zum Handeln oder Nicht-Handeln der Verwaltung nach sich zieht.
Der Verwaltungsausschuss, der sich zuletzt mit den Stromkonzessionen beschäftigt hat, hat die Gasnetzkonzessionen in diesen Tagen zumindest nicht auf der Tagesordnung. Auch der Wirtschaftsausschuss beschäftigt sich am 15. Mai lieber mit weichen Standortthemen wie Kulturwirtschaft und Tourismus.
Normalerweise wäre auch eine solche Konzessionsvergabe ein Transparenz-Thema. Eine simple Information über das Auslaufen der alten Verträge und die Veröffentlichung der neuen Bewerberrunde würde auch auf der Website der Stadt Sinn machen und die Bürger über einen nicht ganz unwichtigen Aspekt ihres Lebens informieren.
Für die Ortsteile Knautnaundorf, Radefeld und Podelwitz, wo die “Konzessionsverträge zwischen der Stadt Leipzig und der Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS) zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Gasversorgungsleitungen zur Versorgung der Konzessionsgebiete und ihrer Einwohner mit Gas” am 31. Dezember 2014 (Knautnaundorf und Radefeld) bzw. am 31. Dezember 2015 (Podelwitz) auslaufen, gab es zumindest schon eine Bekanntmachung.
“Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Konzessionen für die Gasversorgung anschließend neu zu vergeben”, hieß es dazu im “Amtsblatt” am 8. Oktober 2011. Aber das war bislang die einzige Meldung, die darauf hinwies, dass auch dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Quester vermutet nun, dass einige Vorgänge schon wieder klammheimlich an den Stadträten vorbei gelaufen sind. Sein Fragenkatalog an die Stadtverwaltung, den er jetzt ins Verfahren gegeben hat:
1. Für welche der eingemeindeten Ortsteile sind die bisherigen Gasnetzkonzessionen wann ausgelaufen oder laufen demnächst aus?
2. Wann hätte das Ende der Konzessionen gesetzeskonform angekündigt und wann die Neuvergabe ausgeschrieben werden müssen, um einen nahtlosen Anschluss der neuen an die alten Konzessionen sicherzustellen?
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3. Wann wurde das Auslaufen der Gasnetzkonzessionen öffentlich bekannt gegeben und wann ausgeschrieben?
4. Wenn dies noch nicht geschehen ist, für wann sind Ankündigung und Ausschreibung vorgesehen und zu welchem Zeitpunkt könnten die neuen Konzessionen dann rechtskonform frühestens wirksam werden?
5. Welche Mindereinnahmen entstehen der Stadt ggf. a) direkt bei den Konzessionsabgaben durch das Fortbestehen der alten Konzessionen bis zum Inkrafttreten der neuen Konzessionen und b) mittelbar beim Gewinn der Stadtwerke, wenn die neuen Konzessionen durch diese gewonnen würden?
6. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass keine neuen Gasnetzkonzessionen im direkten Anschluss an die ausgelaufenen vorliegen?
Roland Quester vermutet jedenfalls brisantes: “Die Verwaltungsspitze, die sich auf der einen Seite nicht scheut, in das operative Geschäft ihrer Unternehmen einzugreifen, in dem sie deren Töchter auch dann veräußert, wenn die Mutterunternehmen sie als strategisch zentrale Zukunftsbereiche definieren, ist auf der anderen Seite scheinbar schon hoffnungslos überfordert, wenn es um die ureigenen Aufgaben, wie die rechtzeitige und ordentliche Abwicklung der Konzessionsvergaben geht.”
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