Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Dresden entschied am Dienstag, 17. April, eindeutig: Die Kommunen dürfen kein Kopiergeld von Eltern und Schülern verlangen. Das gehört zur Lernmittelfreiheit. Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen. Das hat logischerweise auch Folgen für Leipzig. Die Summe muss im Haushalt auftauchen. Und OB Burkhard Jung bekommt dieser Tage den nächsten offenen Brief.
Den gibt’s diesmal direkt vom Stadt-Eltern-Rat (SER). Sylvia Kolbe schreibt ihm im Namen des Arbeitskreises Gymnasien. Kreise und Gemeinden als Schulträger hätten keine Rechtsgrundlage, sich die Ausgaben dafür von den Eltern erstatten zu lassen, schreibt sie. Und rechnet aus, um welche Summen es da tatsächlich geht.
Bei 46.204 Schülern und 5 Euro pro Jahr pro Schüler Kopiergeld sind das 231.020 Euro im Jahr 2012. “2013 wird es noch höher sein, die Schülerzahl wächst”, so Kolbe. “Die Leipziger Schulen erstellen derzeit den Haushalt. Der Posten Kopiergeld kann nun in die Schulhaushalte nicht eingeplant werden. In welcher Form wird sich die Stadt Leipzig am Kopiergeld beteiligen?”
Dabei sind 5 Euro noch knapp kalkuliert. Einige Schulen sammeln bis zu 20 Euro pro Schüler im Schuljahr ein, um die notwendigen Unterrichtsmaterialien zu kopieren.
Die Stadt Zwickau hat bereits dazu entschieden: “Nach dem Grundsatzurteil zum Kopiergeld an Schulen rechnet die Stadt mit zusätzlichen Kosten von rund 50.000 Euro pro Jahr.” Bürgermeister Bernd Meyer habe im dortigen Finanzausschuss schon angekündigt, dass das Geld eingeplant werde.
Bis zum 11. Mai wünscht sie sich eine Antwort an den Stadtelternrat Leipzig.So sah es im April auch schon die Linksfraktion. “Das Urteil muss jetzt auch in unserer Stadt umgesetzt werden. Für die Schulen heißt dies: Mehr Zuschüsse im Schulbudget, das sie eigenverantwortlich verwalten. Es darf nicht passieren, dass die Schulen hier allein gelassen werden. Die Verwaltung hatte seit Juli 2011 Zeit, sich darauf vorzubereiten. Eine Korrektur muss noch im Haushalt 2012 vorgenommen werden”, erklärte dazu die schulpolitische Sprecherin Margitta Hollick.
“Das Verfahren zeigt, es lohnt sich, auch über Jahre praktizierte Verfahrensweisen nicht widerspruchslos hinzunehmen”, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Annekathrin Giegengack, dazu. “Auch wenn sich das Urteil des OVG nur auf Kopiergeld bezieht, wird diese Entscheidung grundsätzliche Wirkung zeigen. Denn es ist exemplarisch deutlich geworden, das Lernmittel in der heutigen Zeit mehr sind als nur Schulbücher.”
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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sind die Kommunen als Träger öffentlicher Schulen für die Bereitstellung solcher Unterlagen zuständig. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes aus dem Vorjahr. Die Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) war dagegen in Berufung gegangen. Sie hatte damals gegen eine Mutter geklagt, die rund 35 Euro Kopierkosten nicht zahlen wollte.
Giegengack: “Durch das Urteil des OVG ergeht ein Arbeitsauftrag an das Landesparlament, die Vorgaben der Verfassung und des Schulgesetzes endlich in Einklang zu bringen. Während die Verfassung vorsieht, dass Lernmittel unentgeltlich sind, beschränkt sich das Schulgesetz auf die kostenlose Verleihung von Schulbüchern. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar.”
Ist jetzt nur noch die Frage: Bleiben die Kommunen auch auf diesem Ausgabeposten wieder allein sitzen? – Leipzig muss das Geld jetzt noch für 2012 bereitstellen.
Der Brief an den OBM als PDF zum download.
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