Wie repariert man ein kaputtes System? Die deutschen Krankenkassen machen das, indem sie immer neue Rechnungen schreiben, obwohl sie genau wissen, dass ein großer Teil ihrer Versicherten gar nicht in der Lage sind, die Gelder zu bezahlen. Das ist politisch so gewollt. Und entsprechend gewaltig sind die Schuldenberge, die die AOK Plus in Sachsen vor allem den Selbstständigen mittlerweile in Rechnung stellt, die diese nicht zahlen können.
„Die Gesamtsumme der Beitragsschulden der AOK PLUS betrug am 31. Dezember 2016 insgesamt 173.857.057 Euro“, teilte nun die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch auf Nachfrage von Susanne Schaper, Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik der Linksfraktion im Landtag, mit.
174 Millionen Euro. Im Grunde für nichts und wieder nichts. Denn die betroffenen Personen sind ja nicht regelversichert, solange sie die ausstehenden Beiträge nicht zahlen können und nehmen auch keine Leistungen in Anspruch. Vor allem Voruntersuchungen und Pflegeangebote fallen als erstes unter den Tisch. Und zahlen können die Betroffenen meist nicht, weil sie zu wenig verdienen, um die in der Grundzahlung auf mindestens rund 240 Euro pro Monat festgelegten Krankenkassenbeiträge zu löhnen, die in Deutschland stur auf ein Einkommensniveau berechnet sind, welches man eher in München oder Stuttgart findet.
Die Beiträge passen nicht zu den oft unter prekären Verhältnissen arbeitenden Niedriglöhnern und Freiberuflern in Sachsen, die in der deutschen Sozialpolitik mittlerweile das Aschenbrödel sind.
Und die Politik weiß es im Grunde. Denn Schaper hat auch nach den Ursachen für die zunehmende Verschuldung gefragt, die vor allem dadurch entsteht, dass die Betroffenen rückwirkend alle ausstehenden Beiträge entrichten müssen, auch wenn sie keine einzige Kassenleistung in Anspruch genommen haben.
Sie werden behandelt wie Beamte, die die ganze Zeit ein staatlich garantiertes Einkommen hatten. Und dieses Beamtendenken fällt mittlerweile auf in Deutschland. Gesetze werden von Beamten für Beamte gemacht. Mit der Realität der meisten Arbeitnehmer und Selbstständigen haben sie immer weniger zu tun.
Und so fordern die Kassen immer höhere Geldbeträge, von denen sie wissen, dass die Betroffenen diese exorbitanten Summen niemals eingenommen haben, geschweige denn zahlen können.
Barbara Klepsch: „Im Versicherungsverlauf des Mitglieds bestehende Versicherungslücken müssen rückwirkend mit einer sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) nach § 188 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossen werden. Die anfallenden Beiträge wurden nicht entrichtet.“
Das ist Mr. Scrooge, der deutsche Gesetzgeber.
Manchmal ringt er sich, weil er nach langem Grummeln einsieht, dass die Familie Cratchit einfach kein Geld hat, zu einem Schuldenschnitt durch. Aber das steht nun seit Jahren aus, Jahre, die wieder damit verplempert wurden, dass sich kein hochbezahlter Beamter darüber Gedanken gemacht hat, wie man die Sozialversicherung den Finanzverhältnissen der unteren Einkommen in Deutschland anpassen kann.
Ergebnis: Die Zahl der Beitragsschuldner bei der AOK plus stieg allein in Sachsen von 29.523 im Jahr 2012 auf 54.480 im Jahr 2016. Während das Land also wirtschaftlich im Aufwind war, rutschten immer mehr Beitragszahler in die Schuldenfalle bei der AOK plus (und bei weiteren Kassen) und konnten ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Und weil die Beitragshöhe saftig ist, türmen sich die Schuldenberge immer höher auf. 2013 hatte es zwar einen amtlichen Schuldenerlass gegeben, der den Schuldenberg kurzzeitig von 142 auf 104 Millionen Euro senkte – also eher ein Schuldenschnitt. Aber gelöst hat man das Problem damit überhaupt nicht.
Im Jahr 2016 haben sich nun wieder 173 Millionen Euro angehäuft. Nicht alles bei Selbstständigen, das muss einschränkend gesagt werden. Auch andere Versicherte rutschen mit ihren mageren Einkommen in die Krankenkassen-Schuldenfalle. „Insgesamt 9.113 Selbständige und freiwillig Versicherte waren unter den Beitragsschuldnern“, stellt Barbara Klepsch fest.
Und wo liegen nun genau die Gründe dafür, dass immer mehr Sachsen ihre Krankenkasse nicht bezahlen können?
Neben der Rückzahlung aufgelaufener Altschulden benennt Barbara Klepsch zwar wesentliche Ursachen:
- „Für freiwillige Mitglieder erfolgt auf der Grundlage des § 240 SGB V einmal pro Jahr eine aktuelle Einkommensüberprüfung. Wird diese durch das Mitglied zu spät oder gar nicht beantwortet, ist die Krankenkasse aufgrund fehlender Mitwirkung verpflichtet, den Höchstbetrag als Krankenversicherungsbeitrag festzusetzen. Eine Korrektur des zu entrichtenden Beitrages ist nur nach einer bestimmten Frist möglich. Die fälligen höheren Beiträge wurden nicht entrichtet.“
- „Selbständige erreichen mit ihren monatlichen Einnahmen nicht die in § 240 SGB V festgelegte Einkommensgrenze, aus der mindestens Beiträge zur Krankenversicherung zu ermitteln und abzuführen sind. Die Beiträge wurden nicht in der geforderten Höhe entrichtet.“
Was schon seltsam klingt: Da werden Mindesteinkommensgrenzen definiert, nach denen die Mindestbeiträge berechnet werden – und dann können ganz überraschend viele Leute, die deutlich drunter verdienen, ihre Beiträge nicht berappen.
Am fehlenden Mathematikunterricht in den deutschen Schulen kann es eigentlich nicht liegen. Und trotzdem mutet diese Art Beitragspolitik an, als wären lauter mathematische Dilettanten in Amt und Regierung. Komisch, dass sich dieses Gefühl immer mehr verfestigt. Wo doch sonst immer gilt: Hauptsache, es zahlt jemand, bevor immer mehr garnichts zahlen können.
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