Es ist in Sachsen wie anderswo in Deutschland auch: Während ein gut Teil der Erwerbstätigen noch immer darum kämpft, irgendwie auf ein einträgliches Einkommen zu gelangen, vermehrt sich der Besitz einiger Gutverdienender in erstaunlichem Tempo. Was sogar bei den Erbschaftssteuern sichtbar wird. Von 2012 bis 2015 sind die Einnahmen des sächsischen Fiskus bei der Erbschaftssteuer von 26 auf 32 Millionen Euro gestiegen.

Zumindest, was man so „reich“ nennt in Sachsen. Denn die durchschnittlich besteuerte Erbschaft betrug rund 168.000 Euro. Und davon war auch noch durchschnittlich die Hälfte vom Steuerfreibetrag gedeckt.

„Der sächsische Fiskus setzte im vergangenen Jahr fast 32 Millionen Euro Steuern aus Erbschaften und Schenkungen fest. Das waren knapp 1,8 Millionen Euro mehr als 2014. Steuern aus Erbschaften und Schenkungen kommen ausschließlich dem Landeshaushalt zugute“, meldet das Statistische Landesamt. Dabei zahlen die meisten Sachsen auf Erbschaften gar keine Steuern. Die werden erst bei richtig hohen Nachlässen fällig.

Oder mit den Worten der Statistiker: „Die meisten Erbschaften und Schenkungen sind jedoch aufgrund hoher Freibeträge steuerfrei und nicht in der Statistik der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst.“

2015 wurde – wie das Statistische Landesamt mitteilt – in gut 1.500 steuerrelevanten Nachlassfällen ein Gesamtwert von 253 Millionen Euro hinterlassen. Knapp die Hälfte (48 Prozent) dieses Nachlassvermögens entfiel auf Bankguthaben, 19 Prozent auf Wertpapiere und 18 Prozent auf Grundvermögen. Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge versteuerten 2.400 Erben insgesamt 128 Millionen Euro. Die darauf festgesetzte Erbschaftsteuer betrug 28,7 Millionen Euro.

In nahezu jedem zweiten Erwerbsfall von Todes wegen lag der steuerpflichtige Erwerb zwischen 10.000 und 50.000  Euro. Diese Erben trugen ein Fünftel zur insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer bei. Erbschaften von mehr als 100.000 Euro machten zwölf Prozent der Erbfälle aus. Auf diese Erwerbe entfiel mehr als die Hälfte (57 Prozent) der festgesetzten Erbschaftsteuer.

In zwei Fällen war ein Erbe von mehr als 2,5 Millionen Euro zu versteuern, in einem Fall sogar eines von mehr als 5 Millionen.

Aber auch recht umfangreiche Schenkungen wurden 2015 abgewickelt, an denen der Fiskus ebenfalls mitverdiente: „Rund 350 Schenkungen in Höhe von 38,9 Millionen Euro steuerlich veranlagt. Nach Abzug der Freibeträge unterlagen noch 22,7 Millionen Euro der Steuerpflicht. Für die Beschenkten wurden daraufhin 3,1 Millionen Euro Steuern festgesetzt.“

In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar