„Spare, wo du kannst und wo sich keiner wehrt“, das ungefähr ist die Devise, mit der die Regierung versucht, die Sozialleistungen für Menschen, die von ihrem Erwerbseinkommen nicht leben können, immer wieder zu „reformieren“. Meistens kommt dann neue Bürokratie heraus, den Betroffenen aber wird das Geld gekürzt. Ein Thema, das natürlich auch die Linksfraktion im Landtag beschäftigt.

Nicht nur die AfD, die aber scheinbar ganz ähnlich fragte. Aber in der Frage des AfD-Landtagsabgeordneten André Wendt steckte auch genau jenes Kalkül, mit dem die Bundesregierung jetzt so tut, als würde sie mit der Gesetzesnovelle nur einen Misstand beseitigen wollen.

Wendts Frage Nr. 3 (die wir in der Auswertung seiner Anfrage an die Staatsregierung erst einmal weggelassen haben, weil es darauf auch keine Antwort gab), lautete: „Wie viele Personen sind leistungsberechtigte Elternteile, die also getrennt voneinander leben oder geschieden sind, die sich aber gleichberechtigt das Sorgerecht teilen und somit auch den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II?“

Denn darum geht es ja in der Gesetzesnovelle: Man möchte gern die für die Kinder in Bedarfsgemeinschaften gewährten Leistungen letztlich kürzen, wenn die Kinder mehrere Tage im Monat beim getrennt lebenden Elternteil zubringen. Das nennt man dann wahrscheinlich Vereinfachung.

Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) versucht es auf die Frage von Susanne Schaper, der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, zu erläutern. Die wollte natürlich auch gern wissen, wie viele getrennt lebende Eltern aus Bedarfsgemeinschaften von der geplanten Neuregelung eigentlich betroffen wären in Sachsen. Sie hatte gefragt: „Wie viele ‚temporäre Bedarfsgemeinschaften‘ wurden durch die Arbeitsagenturen ermittelt?“

„Diese Angaben liegen nicht vor. Der Sachverhalt einer ‚temporären Bedarfsgemeinschaft‘ ist kein statistisches Merkmal“, hatte Klepsch geantwortet.

Das nimmt ihr Susanne Schaper nicht ab: „Obwohl temporäre Bedarfsgemeinschaften bei der Bundesagentur für Arbeit anerkannt und entsprechend behandelt werden, liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Sie weiß auch nicht, ob die Regelbedarfe ausreichend sind, um die Kosten für Kleidung oder Mobiliar der Kinder in Hartz-IV-Bezug zu decken. Obwohl die Kaufkraft in Sachsen ein messbares Kriterium darstellt, macht sich die Staatsregierung nicht die Mühe zu berechnen, ob Hartz-IV-Sätze ausreichend sind. Denn dann hätte man schon lange erkannt, dass das nicht der Fall ist.“

Es ist nicht der einzige Punkt, an dem sie die schönen Erklärungen der Ministerin, dass doch alles rechtens ist, weil es so im Gesetz steht, nicht akzeptiert. Gesetze werden nun einmal von Menschen gemacht, auch wenn es in Deutschland ausgemachte Bürokraten sind, die augenscheinlich ihre Kontrollwut und ihre Erziehungspflicht gegenüber Bedürftigen aus Kaisers Zeiten einfach nicht abschütteln können.

„Besonders interessant ist die Formulierung, dass ‚nicht von einer Leistungskürzung gesprochen werden‘ kann“, kritisiert Schaper die Gleichgültigkeit der Sozialministerin. „Doch das bedeutet der verminderte Regelbedarf für die betroffenen Eltern. Diese Regelung ist völlig unsinnig, da es bei unterhaltspflichtigen Elternteilen keine Rolle spielt, wie oft die Kinder bei ihnen sind. Diese haben den gesamten Unterhalt zu leisten, was auch richtig ist.“

Und sie betont, was von den Verwaltern der Gnadenerweise gern vergessen wird: „Hartz IV bedeutet Leben am Existenzminimum. Da ist es nicht verwunderlich, dass man sich bei einem drohenden verminderten Regelbedarf als Mutter oder Vater umso mehr gegen einen regelmäßigen Umgang beim anderen Elternteil wehrt. Verbringt das Kind Zeit beim umgangsberechtigten Elternteil, kann der Elternteil, bei welchem das Kind regulär lebt, eben keine neue Kleidung oder ähnliches für das Kind kaufen. Umgang mit Vater oder Mutter führt letztlich dazu, dass man eben doch nicht in den Zoo oder ins Kino mit dem Kind gehen kann. Die gesellschaftliche Teilhabe wird somit für alleinerziehende Leistungsbeziehende immer schwerer.“

In Sachsen leben 36.228 Alleinerziehende mit 54.899 Kindern von Hartz IV.

Und wenn den Eltern die Bezüge verknappt werden, leiden logischerweise auch die Kinder.

„Am Ende treffen die verminderten Regelbedarfe auch die Kinder“, sagt Schaper. „Und dass rund 55.000 Kinder in Sachsen weniger wert sind, ist für uns nicht hinnehmbar. Von den 36.228 Alleinerziehenden gehen 13.335 mit 18.933 Kindern arbeiten und müssen zusätzlich Hartz IV beantragen. Jeder, der arbeiten geht, muss davon leben können. Erst recht wenn er Kinder allein großzuziehen hat. Wenn man als Alleinerziehender auf Hartz-IV angewiesen ist, dürfen verminderte Regelbedarfe das Leben nicht noch zusätzlich erschweren. – Wir fordern daher von der Staatsregierung, sich endlich die Zahlen über temporäre Bedarfsgemeinschaften zu besorgen und zu ermitteln, ob die Regelsätze ausreichend sind, und auch zu prüfen, inwieweit verminderte Regelbedarfe das Leben der Alleinerziehenden beeinflussen.“

Die Kleine Anfrage von Susanne Schaper „Getrennt lebende Eltern in Hartz-IV-Bezug“ Drs. 6/5032

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