Ja, hätte er nur, sagt man sich so als altgedienter Besucher diverser "Faust"-Inszenierungen. Gretchen fragt den alten Zausel: "Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?" - Hat er studiert. Allein, ihm fehlt der Glaube. Und der Zuschauer glaubt die ganze Zeit, der Kerl wäre ein Universalgelehrter. So wie die flotten Journalisten bei großen deutschen Medien. Aber irgendwas fehlt immer.

Bei Dr. Faust wird’s sichtbar, wenn man sich auf sein Gestöhne in seinem Studierzimmer zurückbesinnt: „Habe nun, ach! Philosophie, / Juristerei und Medizin, /  Und leider auch Theologie / Durchaus studiert, mit heißem Bemühn. / Da steh ich nun, ich armer Tor! / Und bin so klug als wie zuvor …“

Denn da fehlt was. Da fehlte auch zu Goethes Zeiten schon was. Und in heutigen Zeiten erst recht: Naturwissenschaften fanden zwar erst im 19. Jahrhundert endgültig ihren Platz im Kanon der Universitäten. Aber seinen Adam Ries hätte auch Faust schon kennen können. Und studieren: „Habe nun ach, Mathematik …“

Hat er eindeutig nicht.

Und so manche Journalisten und Politiker wohl auch nicht. Seit Herbst 2015 hat sich ja die Argumentation gegen „kriminelle Nordafrikaner“ deutlich verstärkt, seit der Silvesternacht in Köln erst recht. Grundlage waren da und dort auch ein paar Zahlen, die die Kölner Polizei (Forum 4/2015) veröffentlicht hatte. Aber die steile These mit den besonders gewaltbereiten und deliktauffälligen „nordafrikanischen Flüchtlingen“ stammt von der Kölner Polizei.

Und weil von „Stern“ bis „Welt“ zahlreiche Medien auf das Interpretationsmuster ansprangen, fand Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ): Die Zahlen knöpf ich mir doch mal vor.

Wäre nicht der von ihm so geliebte Chef der Bundesarbeitsagentur so medienwirksam auch noch zum (ehrenamtlichen) Chef des BAMF aufgerückt, hätte Schröder sich vielleicht gar nicht so sehr um diese Zahlen gekümmert. Er hat ja schon alle Rechner voll zu tun, die Zahlen aus der Bundesarbeitsagentur zu durchleuchten, einzuordnen und so manche öffentliche Aussage zu korrigieren.

Dass das im Bereich von Asylpolitik und Polizeiarbeit freilich genauso abläuft, hätte er sich wohl nicht zu träumen gewagt. Auch nicht, dass Polizisten, Politiker und Journalisten ausgerechnet mit der Prozentrechnung so ihre Probleme haben. Denn jeder Mathematiklehrer bringt seinen Zöglingen bei, dass jede Prozentangabe ohne Angabe der Grund- und Vergleichsgrößen nichts wert ist – eine Null-Aussage. Nur der Vergleich macht sichtbar, welche Relationen gelten.

Die ärgerlichen Texte, die scheinbar die Stimmung entschärfen („Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling“) sind in der Regel alle noch online. Auch der von „Stern investigativ“.

Aber tatsächlich steckt hinter der Überschrift, die so auch schon die Kölner Polizei verwendete, ein dickes, fettes Ressentiment. Völlig von den tatsächlichen Fallzahlen unbehelligt, hatten die Kölner für sich eine besonders kriminelle Flüchtlingsgruppe definiert – eben die „nordafrikanischen Flüchtlinge“.

Aber die Frage ist tatsächlich: Auf welche Grundgesamtheit bezogen eigentlich? Und vor welchem Hintergrund?

Paul M. Schröder nimmt die Zahlen einfach mal systematisch auseinander:

„Eine hier nicht beantwortete Frage: Was hätten zum Beispiel die Journalisten von ‚Stern  Investigativ‘ geschrieben und die  Journalisten von ‚Die  Welt‘  daraus gemacht, wenn unter dem Artikel in ‚Forum 4/2015‘ eine Abbildung mit den ‚Gesamtschutzquoten‘ für die im Artikel genannten Herkunftsstaaten veröffentlicht worden wäre?“

Gesamtschutzquoten sind in dem Fall interessant, weil sie deutlich machen, mit welchen Chancen Asylsuchende in Deutschland rechnen können: Die „Gesamtschutzquote“  ergibt  sich  aus  dem  Anteil der positiven Entscheidungen des BAMF  (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über Asylanträge an den gestellten Asylanträgen insgesamt. – Wenn man nur kurz nachdenkt, merkt man natürlich, dass das eine Rolle spielen muss: Menschen, die gute Chancen haben, in Deutschland Asyl zu bekommen, verhalten sich logischerweise anders als solche, die mit einer Abschiebung in das Land rechnen müssen, aus dem sie gerade erst vor Gewalt, Hunger, Armut und Schikanen geflüchtet sind. Deutsche Innenminister tun gern so, als würden sie humanitär handeln, wenn sie mit den teilweise mehr als dubiosen Regimen in Nordafrika darüber verhandeln, dass sie ihre Flüchtlinge wieder zurücknehmen. Beim Aufbau von Lagern wollen sie auch noch helfen, als wenn nicht viele nordafrikanische Flüchtlinge genau aus solchen Lagern geflohen sind.

Und die Frage steht natürlich: Wie benehmen sich junge Männer, die gleich wieder abgeschoben werden sollen – und das mit Begründungen, die mit einem Verständnis für ihre Lage nichts zu tun haben?

Paul M. Schröder weiter:

„Eine Frage, die zum Nachdenken über ‚Gesamtschutzquoten‘, über das ‚amtliche Willkommen‘, und ‚Kriminalität‘ anregen könnte und sollte. Insbesondere über die ‚extrem niedrigen Gesamtschutzquoten‘ (‚nicht  willkommen!‘) der Asylsuchenden aus den immer wieder genannten nordafrikanischen Herkunftsstaaten Marokko, Algerien und Tunesien, und den genannten europäischen Herkunftsstaaten Bosnien-Herzegowina und Montenegro und die von der Kölner Polizei ermittelten und in Forum 4/2015 genannten ‚Folgetaten-Quoten‘.

Die Gesamtschutzquoten berechnet nach den Herkunftsstaaten. Grafik: BIAJ
Die Gesamtschutzquoten berechnet nach den Herkunftsstaaten. Grafik: BIAJ

Die  BIAJ-Abbildung (links) zeigt bei hohen ‚Gesamtschutzquoten‘ niedrige ‚Folgetaten-Quoten‘ und bei extrem niedrigen ‚Gesamtschutzquoten‘ hohe ‚Folgetaten-Quoten‘. Ein Zusammenhang kann vermutet und sollte beachtet werden. Und dieser Zusammenhang lautet nicht: Hohe ‚Folgetaten-Quoten‘ führen zu extrem niedrigen ‚Gesamtschutzquoten‘, sondern umgekehrt. Der Zusammenhang lautet für die in Forum 4/2015 genannten Herkunftsstaaten offensichtlich:  Extrem niedrige ‚Gesamtschutzquoten‘ führen zu hohen ‚Folgetaten-Quoten‘.

Vor diesem Hintergrund drängt sich die  Frage auf:  Wie  wirkt  die  Androhung,  ‚straffällige  Asylbewerber‘ abzuschieben, auf Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer extrem niedrigen ‚Gesamtschutzquote‘ – auf Menschen,  deren Perspektive unabhängig von ‚Folgetaten‘  im  ‚Integrierten  Flüchtlingsmanagement‘ (Bundesoberbehörde McKinsey-BAMF) ‚Rückführung ins Herkunftsland‘ heißt?”

Wobei man hier natürlich die Bemerkung zwischenschieben muss, dass mit „Folgetaten“ oft Straftaten wie Diebstahl und Raub gemeint sind, nachdem die Betroffenen zuvor mit „Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU“ erfasst worden waren. Sie hatten also gegen eine der bürokratischen Auflagen des Aufenthaltsstatus verstoßen – was ihnen aber sofort als Straftat angekreidet wurde. So bringt erst deutsche / europäische Bürokratie die ganze Spirale in Gang, die gerade Menschen mit niedrigem Aufenthaltsstatus geradezu zu Fällen für die Polizei macht.

Paul M. Schröder zitiert: „Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich“ (Forum 4/2015).

„Und dazu sollte auch eine differenzierte Betrachtung der Aussichten von Asylsuchenden auf ein ‚amtliches Willkommen‘ gehören. Denn für das ‚amtliche Willkommen‘ gilt weiterhin: ‚Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling‘.“

Und die einen behandelt man schon seit Monaten und Jahren schofel („Sichere Herkunftsländer“, „Schnelle Abschiebung“), während man die anderen mit richtigem Bauchgrimmen irgendwie noch akzeptiert, weil sie aus „echten“ Kriegs- und Bürgerkriegsländern kommen.

Wie sich die Betroffenen in der eiskalten deutschen Empfangs- und Abschiebebürokratie dann fühlen und welches Verhältnis sie zu dem Land gewinnen, das ihnen mehr oder weniger seine Verachtung zeigt, das fragen sich die verantwortlichen Innenminister augenscheinlich nie. Aber das hat wohl auch jede Menge mit der neoliberalen Art, über Menschen zu denken, zu tun: Wer nützlich ist, darf bleiben. Wer nur aus purer Armut kommt („Wirtschaftsflüchtling“) sollte schnell wieder verschwinden.

Der BIAJ-Beitrag mit dem Text aus “Forum 4 / 2015” der Kölner Polizei.

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