Über 300.000 Beschäftigte im Freistaat Sachsen werden ab 1. Januar 2015 von dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde profitieren. 8,50 Euro Stundenlohn bedeuten bei einer Vollzeitbeschäftigung einen Bruttoverdienst von 1.500 Euro. Nach DGB-Berechnungen müssen zurzeit in Sachsen 190.000 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 1.500 Euro auskommen. Das sind 17,8 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Sachsen.
Hinzu kommen noch 177.000 sozialversicherte Teilzeitbeschäftigten. Insbesondere bei den 200.000 Minijobs, wird der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren, noch deutlich höher liegen. Für diese Beschäftigtengruppen fehlen jedoch statistische Daten zu den tatsächlich gezahlten Löhnen. Experten gehen davon aus, dass in Sachsen über 100.000 Teilzeit- und Mini-Jobber von dem Mindestlohn profitieren.
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Die sächsische DGB-Vorsitzende Iris Kloppich ist davon überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. “Endlich gibt es eine untere Haltelinie bei den Löhnen in Deutschland. Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird”, sagte Frau Kloppich. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. “Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt”, so die DGB-Chefin. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen.
Die Gewerkschafterin machte darauf aufmerksam, dass gegen Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, bis zu drei Jahre später Klage eingereicht werden kann. “Wir werden ab dem 2. Januar den Beschäftigten verstärkt Informationen zum neuen Mindestlohn geben. Mit einer DGB-Hotline wollen wir die Beschäftigten beraten und ihnen den Rücken stärken. Vor allem ist es wichtig, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aufzuschreiben.”
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