Ein Niedriglohnland wie Sachsen hat viele Seiten. Die meisten sind nicht nur hässlich, sie sind auch teuer. Zum Beispiel 49,4 Millionen Euro. Auf diesen Zahlungen für Unterhaltszuschüsse im Jahr 2013 blieben Sachsens Kommunen und der Freistaat sitzen. Der Löwenanteil - 30 Millionen - belastete dabei die kommunalen Haushalte. Und "Armutshauptstadt" Leipzig war kräftig mit dabei beim Zahlen.
“Ende des vergangenen Jahres zahlten die sächsischen Kommunen für fast 34.000 Kinder Unterhaltsvorschuss, weil die Unterhaltspflichtigen – in der großen Mehrheit sind es Väter – ihren Zahlungsverpflichtungen entweder nicht oder unvollständig nachkamen”, stellt der Landtagsabgeordnete der Linken, Dr. Dietmar Pellmann, fest, nachdem er die Zahlen dazu bei der Landesregierung abgefragt hat. “Die Zahl der betroffenen Alleinerziehenden verharrt im Freistaat auf relativ hohem Niveau. Selbst wenn es gegenüber dem Jahr 2012 zu einem geringfügigen Rückgang kam, betrug der Anstieg etwa zum Jahr 2007 immerhin sechs Prozent. Im Jahr 2013 wurden in Sachsen für Unterhaltsvorschuss fast 50 Millionen Euro aufgewendet, vorwiegend durch die Kommunen, denn aus dem Haushalt des Freistaates flossen lediglich 19,5 Millionen Euro.”
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass “Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern” Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, “wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet, also nach Einberechnungen des Kindergeldes der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.” (Wikipedia)
Nicht immer sind die zahlungsverpflichteten Elternteile aber auch in der Lage, den Unterhalt für ihre Kinder zu zahlen. Der Gesetzgeber unterstellt dabei auch die Möglichkeit, dass der Zahlungsverpflichtung aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nachgekommen wird. Dann wird das säumige Elternteil in Regress genommen. Wikipedia erläutert das so: “Der andere Elternteil kann zum Regress herangezogen werden, wenn er in unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Weise seine Unterhaltspflichten verletzt. Insoweit gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf das Land oder die Kommune als hinter den Unterhaltsvorschusskassen stehender Sozialleistungsträger über, dieses kann dann den anderen Elternteil anstelle des Kindes auf Unterhalt in der übergegangenen Höhe in Anspruch nehmen. Durchschnittlich wurden in den Jahren 2005 bis 2010 beim Regress 17 bis 20 Prozent von den Unterhaltsschuldnern in Deutschland laut Aussage der Bundesregierung zurückgeholt.”
Denn Regress kann man nur auf vorhandene Finanzmittel erheben. Aber das scheint in Leipzig besonders schwer. Leipzig führt nicht nur landesweit die Tabelle mit den Kindern, die zuschussberechtigt sind, an – mit 5.511. Es stellt auch das meiste Geld dafür bereit – 9,5 Millionen Euro -, kann aber nur 7 Prozent davon wieder eintreiben. Ganze 669.000 Euro. Darauf geht auch der Sozialbericht der Stadt immer wieder ein. Aber wenn bei den zahlungsverpflichteten Elternteilen – zumeist Väter – nichts zu holen ist, ist auch die Kommune machtlos.
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“Die Kommunen sind verpflichtet und haben natürlich selbst ein Interesse daran, die Unterhaltspflichtigen zu ermitteln und Rückforderungen geltend zu machen, was in der Regel einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet”, stellt Dietmar Pellmann fest. “Die Rückholquote lag im vergangenen Jahr sachsenweit bei lediglich 16 Prozent und liegt seit Jahren auf einem ähnlich niedrigen Niveau. Obwohl dazu keine genaueren Daten erfasst werden, kann angenommen werden, dass die Mehrheit der Säumigen aufgrund der eigenen Einkommenssituation nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen.”
Da nutzt dann auch die Erhöhung des Verwaltungsaufwandes nichts.
Andererseits ist auch dieses Thema eines, das zeigt, wie gerade die Kommunen unter den sozialen Kosten leiden. Denn von 58,7 Millionen Euro, die 2013 für Unterhaltsvorschüsse bereitgestellt wurden, konnten die Kommunen nur 9,4 Millionen Euro wieder eintreiben. Einen Teil der übrig bleibenden Nettolast von 49,3 Millionen Euro deckte die Unterstützung des Freistaates ab, der die genannten 19,5 Millionen Euro bereitstellte. Den verbleibenden Rest von 29,8 Millionen Euro mussten die Kommunen aus ihren eigenen Haushalten abzweigen.
Es ist einer der vielen Kostenblöcke zur sozialen Absicherung, der den Kommunen in der Bundesrepublik aufgehalst wurde, ohne ihnen eine adäquate Gegenfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Wie man an der Statistik sieht, zahlen besonders eh schon sozial stark beanspruchte Kommunen wie Leipzig besonders drauf. Und die bislang in Sachsen und Leipzig gepflegte Niedriglohnpolitik hat nicht dazu beigetragen, die Lage zu entspannen.
Leidtragende sind natürlich am Ende die Kinder. Denn der Gesetzgeber hat den Unterhaltsvorschuss auch noch zeitlich begrenzt. Was Dietmar Pellmann überhaupt nicht verständlich findet: “Für Die Linke ergeben sich zumindest zwei Forderungen: Zum einen muss das Unterhaltsvorschussgesetz dringend geändert werden, weil die Maximaldauer der Zahlungen gegenwärtig lediglich bei 72 Monaten liegt und nur Kinder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres betrifft. Zum anderen sollte der Landesanteil erhöht werden, um die Kommunen zu entlasten.”
Die Kleine Anfrage von Dr. Dietmar Pellmann als PDF zum download.
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