Wenn man ein Thema nicht wirklich transparent machen möchte, dann macht man es so kompliziert, dass selbst hartnäckig nachfragende Abgeordnete immer nur einen Teil der Resultate zu sehen bekommen. Wie beim Thema Renten. Das Regelwerk ist mittlerweile so kompliziert, dass immer mehr Betroffene versuchen, wenigstens durch Widerspruch ein bisschen Abhilfe zu bekommen. Denn nach oben verrechnen sich die Kassen eher selten, dafür recht regelmäßig nach unten.
Der Linke-Landtagsabgeordnete Dr. Dietmar Pellmann hat so eine Anfrage an die Sächsische Landesregierung gestellt: “Widersprüche zu Rentenbescheiden in Sachsen” (Drucksache 5/14083) hieß seine Frage. Und Sozialministerin Christine Clauß (CDU) hat ihm geantwortet. Zumindest zum Teil. Denn zugänglich waren ihr nur die Daten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, nicht die des Bundes. Aber das Ergebnis ist zumindest aussagekräftig.
“Im vergangenen Jahr gab es allein in Sachsen mehr als 8.000 Widersprüche zu Rentenbescheiden. Das waren fast 1.000 mehr als 2012”, stellt Pellmann fest. Wobei die Zahl 2012 erstaunlich stark zurückgegangen war. Tatsächlich lag der Wert von 2013 knapp über dem Wert von 2011. “Betroffene widersprachen insgesamt fast jedem fünften Rentenbescheid. Nicht überraschend ist, dass fast vier Fünftel der Widersprüche auf Bescheide zu Erwerbsminderungsrenten entfielen, weil die Hürden für die Erlangung einer solchen Rente in den letzten Jahren eher weiter erhöht wurden.”
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Und Abhilfe fanden einige der Betroffenen tatsächlich. “Die Erfolgsaussichten der Widersprüche betrugen bei Erwerbsminderungsrenten 15 und bei Altersrenten 17 Prozent. Sie bewegten sich 2013 damit im Wesentlichen auf dem Niveau der Vorjahre”, stellt Pellmann fest. “Diese Daten belegen: Es lohnt sich auf jeden Fall, Rentenbescheide genau zu prüfen und bei Unklarheiten vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Das dürfte insbesondere für die zum 1. Juli ergehenden neuen Rentenbescheide gelten. Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen für das so genannte Rentenpaket noch nicht erlassen sind, dürfte es besonders bei der ‘Mütterrente’ gerade für Ostdeutsche nicht wenige Widerspruchsgründe geben. Das betrifft vor allem diejenigen, die bereits relativ frühzeitig nach der Geburt des Kindes wieder in ihre berufliche Tätigkeit zurückgekehrt sind.”
Je mehr Sondertatbestände der Gesetzgeber schafft, um so undurchschaubarer wird das Rentensystem für den Einzelnen. Erst recht, wenn er durch Brüche in seiner Berufskarriere am Ende vielleicht gerade so eine auskömmliche Rente bekommt. Und da in der Mehrzahl dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, gehen etliche Betroffene auch den Weg vor Gericht, wo ein weiterer Prozentsatz Recht zugesprochen bekommt. Beides Zeichen dafür, dass das Rentensystem weder transparent noch verständlich ist. Das dennoch Tausende versuchen, gegen die behördlichen Mühlen ihre Ansprüche durchzusetzen, zeigt im Grunde nur, wieviel Reformbedarf besteht.
Die Kleine Anfrage komplett als PDF zum Download.
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