Es rettet keinen sächsischen Staatshaushalt, der Finanzminister freut sich trotzdem darüber, wenn ein bisschen Geld aus den Erbschaften und Schenkungen seiner Sachsen auch in die Staatskasse fließt. 2012 waren es sogar ein paar Euro mehr als 2011. Der sächsische Fiskus setzte im vergangenen Jahr 26,4 Millionen Euro Steuern aus Erbschaften und Schenkungen fest. Das waren knapp 900.000 Euro mehr als 2011.
Steuern aus Erbschaften und Schenkungen kommen ausschließlich dem Landeshaushalt zugute. Die meisten Erbschaften und Schenkungen sind jedoch aufgrund hoher Freibeträge steuerfrei und nicht in der Statistik der Erbschafts- und Schenkungssteuer erfasst.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurde in rund 1.600 steuerrelevanten Nachlassfällen ein Gesamtwert von 218 Millionen Euro hinterlassen. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) dieses Nachlassvermögens entfiel auf Bankguthaben und 18 Prozent auf Wertpapiere. 19 Prozent der Nachlasswerte waren Grundvermögen und gut drei Prozent Betriebsvermögen.Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge versteuerten 2.500 Erben insgesamt 107 Millionen Euro – im Durchschnitt also 42.800 Euro. Die darauf festgesetzte Erbschaftssteuer betrug 24,2 Millionen Euro.
31 Prozent der steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen lagen unter 10.000 Euro. Diese Erben trugen nur drei Prozent zur insgesamt festgesetzten Erbschaftssteuer bei. Erbschaften von mehr als 100.000 Euro machten zehn Prozent der Erbfälle aus. Auf diese Erwerbe entfiel die Hälfte der festgesetzten Erbschaftssteuer.
Erbschafts- und Schenkungssteuer 2010: 27,4 Millionen für den sächsischen Fiskus
Es ist keine große Steuer …
Zudem wurden 2012 in Sachsen rund 300 Schenkungen in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro steuerlich veranlagt. Nach Abzug der Freibeträge unterlagen noch 10,5 Millionen Euro der Steuerpflicht. Für die Beschenkten wurden daraufhin 2,2 Millionen Euro Steuern festgesetzt.
Das kleine Plus 2012 aber ist kein Trend. 2008 und 2009 hatte der Freistaat auch schon mal 27 Millionen Euro eingenommen.
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