Das Jobcenter Leipzig wehrt sich gegen Medienberichte, wonach ein Gerichtsvollzieher im Jobcenter im Auftrage eines Hartz-IV-Empfängers ihm zustehende Leistungen gepfändet haben soll. In einer öffentlichen Stellungnahme weist das Jobcenter entsprechende Berichterstattungen entschieden zurück.
In dem Schreiben heißt es, dass die jüngste Medienberichterstattung zum Thema “Gerichtsvollzieher im Jobcenter Leipzig” in den wesentlichen Punkten nicht den Tatsachen entspreche und man diese Berichte als falsch zurückweise. Im Einzelnen stellt das Jobcenter Leipzig klar: Die jüngste Medienberichterstattung zum Thema “Gerichtsvollzieher im Jobcenter Leipzig” entspricht in den wesentlichen Punkten nicht den Tatsachen und wird durch das Jobcenter Leipzig als falsch zurückgewiesen. Die Aussage, dass das Jobcenter einem Hartz IV Empfänger zustehende Leistungen verweigert habe, wird als falsch zurückgewiesen.
Die Aussage, dass ein durch diesen Hartz IV Empfänger beauftragter Gerichtsvollzieher das Jobcenter Leipzig telefonisch zur Zahlung der Leistungen angemahnt habe, wird ebenfalls als falsch zurückgewiesen. Die Aussage, dass der Gerichtsvollzieher in den Räumen des Jobcenters Geld aus der Barkasse des Jobcenters gepfändet habe, wird ebenfalls als falsch zurückgewiesen.
Das Jobcenter veröffentlich darüber hinaus eine Richtigstellung: Das Sozialgericht hat per Beschluss am 29. Mai 2012 angeordnet, einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger die infolge einer Sanktion ergangenen Leistungskürzungen für die Monate Juni und Juli vorerst zurückzuzahlen. Diesen Beschluss hat das Jobcenter umgehend umgesetzt.
Die ausstehenden Leistungen für den Monat Juni wurden am 7. Juni 2012 überwiesen. Das Geld für den Monat Juli wurde dem Gerichtsvollzieher vorfristig am 12. Juli 2012 persönlich durch eine Mitarbeiterin des Jobcenters in den Räumen des Gerichtsvollziehers in Gohlis übergeben. Über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Sanktion wird in einem Hauptverfahren erst noch entschieden. Die L-IZ wird über diesen Vorfall weiter berichten und bemüht sich um Aufklärung.
Zum Artikel vom 22. Juli 2012 auf L-IZ.de
Unberechtigte Sanktion: Gerichtsvollzieher marschiert ins Jobcenter Leipzig
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