Dietmar Pellmann rechnet gern. Eigentlich ist der Landtagsabgeordnete der Linken studierter Historiker. Aber mit Zahlen lässt sich Geschichte ganz hübsch illustrieren. Diesmal hat er den Finanzminister nach den sächsischen Staatspensionären gefragt. 4.519 gab es davon zum Stichtag 31. Dezember 2011. Dazu 816 Witwen und Waisen.
Die Zahl ist deshalb nicht ganz unwichtig, weil die Pensionäre aus sächsischen Staatsdiensten auch aus dem sächsischen Haushalt bezahlt werden. Ein Bundesland, das seine Ausgaben im Griff behalten will, hält logischerweise die Zahl seiner Beamten auch in Grenzen. Denn sie kosten nicht nur in ihrer Dienstzeit Geld, sie werden auch nach ihrem Ausscheiden weiterfinanziert. Ein nicht ganz unerheblicher Posten, wie Pellmann feststellt.
Gravierend erscheinen ihm die Unterschiede zwischen Pensionären und normalen Rentnern beim monatlichen Ruhestandsbetrag. “Während für Neurentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2010 monatlich lediglich 873 Euro und für Neurentnerinnen 667 Euro gezahlt wurden, waren es für sächsische Pensionäre 2011 immerhin 1.844 Euro”, stellt Pellmann fest. “Gestiegen ist daher auch der monatliche Betrag, der aus dem sächsischen Landeshaushalt für Pensionäre, selbst wenn sie inzwischen vielleicht ihren Wohnsitz wieder nach Westdeutschland verlagert haben, aufgebracht werden muss. Waren das 2010 monatlich noch 7,55 Millionen Euro, so Ende 2011 bereits 8,33 Millionen Euro.”
Das summiert sich mittlerweile auf einen Jahresbetrag von rund 100 Millionen Euro. Was den Hintergrund zum Bemühen des sächsischen Finanzministers Georg Unland (CDU) abbildet, den so genannten “Generationenfonds” jedes Jahr mit rund 500 Millionen Euro aufzustocken. Sein Ziel dabei: die Beamtenpensionen künftig nicht mehr aus dem laufenden Haushalt zu bezahlen, sondern aus dem Generationenfonds. Eine Vorsorge für Zeiten, in denen Unland einen kräftigen Rückgang der Einnahmen in der sächsischen Staatskasse befürchtet.
Er handelt hier wie bei allen anderen Vorsorgemaßnahmen in den Etats der Staatsregierung: Er nimmt einfach mal den schlimmstmöglichen Fall an und schafft gewaltige Polster. Da jährlich über 500 Beamte in den Ruhestand verabschiedet werden, ist absehbar, dass die Zahl der Pensionsempfänger auch in den nächsten Jahren noch steigt. Bis zu welcher Größenordnung ist freilich noch völlig offen. Werner Siepe geht in einer 2010 für die VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH erstellten Studie davon aus, dass die Zahl der Pensionäre noch bis 2030 steigt.Mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor. Siepe: “Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer geht von einem deutlich stärkeren Anstieg der Pensionärsanzahl aus, da im Versorgungsbericht 2005 überholte Annahmen zur künftigen Entwicklung der Lebenserwartung der Pensionäre getroffen würden. Im FÖV-Modell steigt die fernere Lebenserwartung der 65-jährigen Beamten bzw. Beamtinnen bis 2050 auf 21,8 bzw. 25,3 Jahre an. Dies führt zu längeren Pensionsbezugszeiten im Vergleich zum Dritten Versorgungsbericht.”
Und nicht nur das. Pellmann beunruhigt, dass die sächsischen Beamten auch noch immer früher in den Ruhestand geschickt werden. “Es ist schon eigenartig, dass die Staatsregierung die Rente mit 67 mit durchgepeitscht hat, ihre Beamten aber immer früher in den Ruhestand versetzt”, stellt er nach Lesen der Auskunft des Finanzministers fest. “Betrug das Durchschnittsalter 2009 noch 59,7 Jahre, so waren es 2011 nur noch 59,3 Jahre. So viel zum Thema Gleichbehandlung.”
Ein Trend übrigens, der sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch verstärken wird, denn der drastische Personalabbau in wichtigen Kernbereichen der sächsischen Verwaltung – unter anderem der Polizei – wird dazu führen, dass noch weit mehr Beamte das offizielle Pensionsalter nicht im Dienst erreichen, sondern frühzeitig ausscheiden.
Seit Donnerstag, 19. Januar, wird in …
Da war selbst Rico Gebhardt …
2011 hat das sächsische Kabinett auch für Beamte ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren beschlossen. Dabei wurden auch bisher geltende niedrige Eintrittsalter verschoben – Polizei- und Justizvollzugsbeamte können künftig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen, Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst mit 64 Jahren. Bisher galten hier jeweils 60 Jahre als Schwelle.
Nur helfen – wie bei gewöhnlichen Angestellten – auch hier höhere Eintrittsschwellen nicht die Bohne, wenn die Dienstbelastung zu einer früheren Pensionierung führt.
Die Studie von Werner Siepe für die VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH: www.vers-berater.de/text/Studie_Beamtenpensionen.pdf
Die Antwort von Finanzminister Georg Unland auf die Anfrage von Dietmar Pellmann: http://edas.landtag.sachsen.de
Keine Kommentare bisher