Nachdem im Südtiroler Pestizidprozess gegen den vormaligen Mitarbeiter des Münchner Umweltinstituts Karl Bär alle 1.376 Anzeigen wegen übler Nachrede zurückgezogen wurden, wird am Landesgericht Bozen am 6. Mai nun darüber verhandelt, ob die Verfremdung der Südtirol-Dachmarke für die satirische Aktion „Pestizidtirol“ im Sommer 2017 von der Meinungsfreiheit gedeckt war.

Brisante Symbolik: Gerichtsprozess in der Woche der Meinungsfreiheit

Die Gerichtsverhandlung findet ausgerechnet in der Woche der Meinungsfreiheit statt – und nur etwa eine Woche, nachdem die EU-Kommission eine europaweite Initiative gegen Einschüchterungsklagen vorgestellt hat.
Der Vorwurf der üblen Nachrede ist nach dem Rückzug aller Anzeigen bereits vom Tisch – die Anklage wegen einer vermeintlichen Markenfälschung bleibt als sogenanntes Offizialdelikt jedoch bestehen.

Sie bezieht sich auf die 2017 veröffentlichte Website pestizidtirol.info, auf der Bär, damals Referent für Agrarpolitik am Umweltinstitut, den hohen Einsatz von Pestiziden in den Südtiroler Apfelplantagen angeprangert hatte.

Anwalt kritisiert Missbrauch des Markenrechts

Bärs Anwalt Nicola Canestrini erachtet den Vorwurf der Markenfälschung nicht nur für haltlos, er sieht darin sogar einen Missbrauch des Markenrechts.

„Die Südtirol-Dachmarke wurde hier nicht verfremdet, um Verbraucher/-innen zu täuschen und einen geschäftlichen Gewinn zu erwirtschaften, sondern um mit einer satirischen Aktion ökologische Missstände zu kritisieren“, erklärt Canestrini, der Bär zusammen mit Anwältin Francesca Cancellaro vor Gericht vertritt.

„Klar ist: Das Markenrecht schützt nicht davor, kritisiert zu werden. In Karl Bärs Fall wurde das Markenrecht vorgeschoben und missbraucht, um unliebsame Stimmen zu unterbinden.“

Auch die Staatsanwaltschaft München sieht in dem Fall keine Markenfälschung: Sie hatte bereits 2019 ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Bozen mit Verweis auf die Meinungsfreiheit abgelehnt.

Hintergrund zum Prozess gegen Karl Bär

Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltorganisation ein Plakat in der bayerischen Hauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol satirisch verfremdete. Zusammen mit einer Website hatte die Kampagne zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen.

Für den Text auf der Website muss sich Bär seit September 2020 in Bozen vor Gericht verantworten, obwohl in den Apfelplantagen Südtirols nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgetragen werden.

2017 war Bär wegen seiner Kritik am hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol vom dortigen Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler sowie von mehr als 1.370 Landwirt/-innen wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt worden. Bär ist mittlerweile Abgeordneter von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und zur Wahrnehmung seines Mandats von seiner Tätigkeit am Umweltinstitut freigestellt.

Als Prozessbeobachter/-innen vor Ort haben sich Claudia Köhler und Markus Büchler angekündigt, beide sind Mitglieder des Bayerischen Landtags.

Dieser Prozess wegen Markenfälschung gegen Karl Bär findet am Freitag, 6. Mai, um 11 Uhr im Landesgericht Bozen statt.

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