Am Donnerstag, 22. Oktober, gab es noch keine Entscheidung. Nach der Verhandlung über eine mögliche Anklageerhebung zu „Wunder von Mals“ gegen den Geschäftsführer des oekom Verlags Jacob Radloff sowie mehrere Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts München steht das Ergebnis noch aus. Aber sollte nun auch noch der Geschäftsführer des oekom-Verlages angeklagt werden, ufert der Bozener Prozess endgültig in eine Verhandlung gegen die Meinungsfreiheit aus. Dazu wurde Radloff am Donnerstag sehr deutlich.
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