Am Donnerstag, 22. Oktober, gab es noch keine Entscheidung. Nach der Verhandlung über eine mögliche Anklageerhebung zu „Wunder von Mals“ gegen den Geschäftsführer des oekom Verlags Jacob Radloff sowie mehrere Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts München steht das Ergebnis noch aus. Aber sollte nun auch noch der Geschäftsführer des oekom-Verlages angeklagt werden, ufert der Bozener Prozess endgültig in eine Verhandlung gegen die Meinungsfreiheit aus. Dazu wurde Radloff am Donnerstag sehr deutlich.

Jacob Radloff gab am Donnerstag vor Gericht eine spontane persönliche Erklärung ab. Darin bewertet er die Anzeige gegen die Beklagten als schweren Angriff auf die Meinungsfreiheit: „Ich stehe voll und ganz zu meiner Verantwortung als Verleger, aber ich verstehe beim besten Willen nicht, warum ich hier in Bozen vor Gericht stehen soll. Die Entscheidung, die Diskussion über Südtirols Pestizidproblem auf die juristische Ebene zu verlagern, ist mir vollkommen unverständlich.“

Im Nachgang zur Verhandlung sagte Radloff dann: „Mein Beruf als Verleger birgt viele Risiken, und schon oft musste ich mich damit auseinandersetzen – seien es ökonomische Risiken oder ideologische Auseinandersetzungen – aber noch nie in all den Jahren musste ich mich vor Gericht dafür verantworten. Alexander Schiebel geht es in seinem Buch eigentlich um eine politische Frage, nämlich wie Landwirtschaft ohne gravierende Schäden für Mensch und Umwelt gestaltet werden kann. Wie wir mit dieser uns alle betreffenden Frage umgehen, sollte Bestandteil der demokratischen Auseinandersetzung sein – und nicht in Strafprozessen verhandelt werden.“

Aber die Kläger wollen diese Diskussion augenscheinlich damit unterbinden, dass sie nicht nur Alexander Schiebel, den Autor des Buches „Das Wunder von Mals“ wegen übler Nachrede verurteilt sehen wollen. Sie wollen auch kritische Institute wie das Umweltinstitut München und kritische Verlage wie den oekom Verlag wie es aussieht zum Schweigen bringen. Denn sollten die Kläger aus Südtirol gewinnen, wäre es das finanzielle Aus mindestens für den oekom Verlag.

Und was folgt dann? Zitiert der Südtiroler Landesrat dann auch die Zeitungen und Redaktionen vor Gericht, die es wagen, den massenhaften Pestizideinsatz in Südtiroler Apfelplantagen auch nur zu erwähnen? Folgen dem dann auch noch andere Akteure der von den großen Chemiekonzernen dominierten industriellen Landwirtschaft?

Alles berechtige Fragen.

In vielem sieht der angestrengte Bozener Prozess wie ein Musterprozess aus. Folgen die Richter dem Ansinnen der Kläger, dürften um das Berichten über Umweltzerstörungen durch die industrialisierte Landwirtschaft bald hohe Barrieren errichtet sein. Wer die Missstände auch nur erwähnt, dem droht ein Gerichtsprozess.

Ebenfalls zur Verhandlung am Bozener Landesgericht stand am 22. Oktober, ob auch gegen aktive und ehemalige Vorstände des Umweltinstituts München Anklage erhoben wird. Das Umweltinstitut initiierte im Jahr 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Aufklärung über den hohen Pestizideinsatz in Südtirol, auf die Landesrat Arnold Schuler und über 1.300 Obstbauern aus der Region mit Anzeigen wegen übler Nachrede reagierten. Auch in diesen Fällen steht die Entscheidung des Gerichts aus, teilt der oekom Verlag mit.

Es bleibe also abzuwarten, ob sich neben oekom-Autor Alexander Schiebel („Das Wunder von Mals“) und Karl Bär, Agrarreferent am Münchner Umweltinstitut, weitere Personen im sogenannten „Pestizidprozess“ vor Gericht verantworten müssen.

Schiebel, Radloff und das Umweltinstitut München waren bereits 2017 aufgrund ihrer Kritik am Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau vom Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft und damaligen stellvertretenden Landeshauptmann Arnold Schuler angezeigt worden. Während gegen Alexander Schiebel und Karl Bär vom Umweltinstitut inzwischen Klage wegen übler Nachrede erhoben wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Bozen im Falle aller übrigen Anzeigen zunächst einen Antrag auf Einstellung aus Mangel an Beweisen für die von den Klägern unterstellte Mittäterschaft an „erschwerter Verleumdung“ gestellt. Landesrat Schuler legte dagegen Widerspruch ein, weshalb es am Donnerstag vor Gericht in Bozen zu einer Anhörung kam.

Den Betroffenen der „Pestizidprozesse“ in Bozen drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- oder Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern in Millionenhöhe und damit der finanzielle Ruin.

In seinem Buch „Das Wunder von Mals. Wie ein Dorf der Agrarindustrie die Stirn bietet“ stellt Alexander Schiebel die Vordenker/-innen, Aktivist/-innen und Bio-Landwirt/-innen aus Mals vor und begleitet aus dokumentarischer wie persönlicher Sicht die Geschichte ihres Kampfes für eine pestizidfreie Gemeinde. Bis heute ist ihm eines völlig unverständlich: Warum werden die Menschen in Mals, die pestizidfrei leben und umweltschädigende Produktionsweisen nicht hinnehmen wollen und vor Ort aktiv nach zukunftsweisenden Alternativen suchen, mit so viel Aufwand bekämpft?

Alexander Schiebel „Das Wunder von Mals. Wie ein Dorf der Agrarindustrie die Stirn bietet“, 256 S., Softcover, ISBN: 978-3-96006-014-7, 19 Euro

Prozess gegen „Das Wunder von Mals“: Auch dem Geschäftsführer des Oekom Verlags droht wegen „übler Nachrede“ eine Anklage

Prozess gegen „Das Wunder von Mals“: Auch dem Geschäftsführer des oekom Verlags droht wegen „übler Nachrede“ eine Anklage

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