Vielleicht ändert sich ja etwas mit dem neuen Leiter im Umweltschutzamt und die Prioritäten ändern sich endlich – weg vom „Wassertourismus“, hin zum Umweltschutz. Und nicht nur der NuKLA findet in diesem Amt wieder Ansprechpartner, mit denen man über Lösungen sprechen kann, sondern alle Naturschutzvereine. Der NuKLA ist heute wieder Thema, weil er auch ein bisschen „alten Kram“ hinter sich gelassen hat, wie dessen Vorsitzender Wolfgang Stoiber meint.

Der „alte Kram“ geschah 2017, genauer: am 2. Juni 2017 im Rahmenprogramm zum damaligen Auensymposium des NuKLA e. V., zu dem der Verein nicht nur kompetente Referenten zu allen möglichen Naturschutzbelangen, die den Auenwald und seine Gewässer betreffen, einlädt, sondern auch die Mitarbeiter/-innen der zuständigen Ämter der Stadt. Beim letzten Mal gab’s auch wieder Ärger, da untersagte Bürgermeister Rosenthal, wie man hörte, den Mitarbeiter/-innen der beiden betroffenen Ämter (Umweltschutz und Stadtgrün und Gewässer) die Teilnahme an diesem Symposium.

Obwohl er eigentlich gelernt haben sollte, dass Wolfgang Stoiber und der NuKLA zwar sehr streitbar und kantig sind, wenn es um die Auwald-Diskussion geht, und dass sie die Stadt (mit der Grünen Liga zusammen) auch mal verklagen, wenn sie den Eindruck haben, dass die Stadtverwaltung den hohen Schutzstatus des Auenwaldes nicht nur ignoriert, sondern mit Baumfällungen auch zerstört. Dann schaltet der NuKLA eben auch gern kompetente Anwälte ein, nachdem man sich in die ganzen Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes eingelesen hat.

Und danach dürfen weder Leipzig noch der Freistaat Sachsen das tun, was sie einfach so tun im Leipziger Auensystem. Zum Beispiel einfach große alte Bäume fällen, weil man das in irgendwelche Forstwirtschaftspläne geschrieben hat. Jeder dieser gefällten Bäume bedeutet den vernichteten Lebensraum tausender kleiner und kleinster Geschöpfe, von Fledermäusen bis hin zu geschützten Käferarten wie dem Eremiten.

Jüngst bekam NuKLA e. V. vorm Verwaltungsgericht recht, weil die Stadt dem Verein nicht untersagen darf, an den NuKLA-Grundstücken in der Elsteraue Informationstafeln aufzustellen. Vorher bekam der Verein auch schon von der Stadt recht – eben bei diesem „alten Kram“, der 2017 offiziell angekündigten Exkursion im Rahmenprogramm des Auensymposiums, bei der es – mit gemieteten Booten – zu einer geführten Exkursion durch den Floßgraben gehen sollte.

Das Problem, das die Verwaltung sehen wollte, resultierte aus einem Streit, der kurz vorher so richtig entbrannt war: Der NuKLA hatte die Genehmigungen für den Betrieb von Bootsverleihern am Leipziger Gewässerknoten hinterfragt. Es war ganz genauso wie bei den Forstwirtschaftsplänen. Die Stadt machte einfach.

Aber sie missachtete völlig, dass gewerblicher Bootsverleih im Naturschutzgebiet Auenwald eigentlich untersagt ist. Weil: Es ist eine wirtschaftliche Nutzung. Übrigens genauso wie der Betrieb von motorisierten Ausflugbooten. Wer solche wirtschaftlichen Nutzungen im Naturschutzgebiet (und Pleiße und Floßgraben liegen mittendrin) zulässt, muss Sondergenehmigungen ausstellen, darf das aber nicht wahllos machen, sondern muss vorher die Verträglichkeit mit den Schutzbedingungen des Naturschutzgebietes prüfen.

Das ist nicht erfolgt, Genehmigungen wurden dann trotzdem ausgereicht, ohne dass irgendwie ersichtlich war, auf welche Belastungsgröße sich die Zahl der Genehmigungen bezieht und welche Auflagen die Bootsbetreiber bekommen haben.

Jahrelang redete sich ja das Umweltschutzamt mit einer Sondergenehmigung für Rana-Boot im Floßgraben heraus, das Boot sei ja extra gewässerangepasst gebaut worden. Aber das hielt der Prüfung dann eben doch nicht stand. Auch Rana-Boot darf heute nicht mehr durch den Floßgraben fahren.

So macht man sich als Naturschutzverein Freunde in einer Verwaltung.

Und wie war das mit den Paddelbootsverleihern?

Da gibt es bis heute ebenfalls kein nachvollziehbares Genehmigungsverfahren. Aber die Verleiher bekamen trotzdem Sondergenehmigungen. Logische Einsicht beim NuKLA e. V.: Wenn der Bootsverleiher eine Genehmigung hat, kann man seine Boote auch für eine geführte Exkursion mieten. Und während das eine Amt (diesmal das für Stadtgrün und Gewässer) meinte: Ja, der NuKLa darf da zu einer geführten Exkursion durch den Floßgraben paddeln, meinte das andere Amt: Nein, darf er nicht. Das untersagen wir.

Und prompt bekam Wolfgang Stoiber dann – da beim Lospaddeln mit Exkursion Richtung Floßgraben ertappt – einen Bußgeldbescheid. Der Verein hätte keinen ordentlichen Antrag gestellt, den man ordentlich hätte ablehnen können.

Der NuKLA e. V. schaltete seinen Rechtsanwalt ein, der dann der zuständigen Behörde ein paar Monate gewaltig auf die Nerven ging, bis die Stadt dann einsah, dass dieser Streit bestenfalls wieder vor Gericht landen würde und wahrscheinlich zu ungunsten einer Verwaltung ausfallen würde, die sich selbst nicht an die Regeln hält.

Das Bußgeldverfahren wurde also eingestellt.

Das nächste, das 3. Internationales Leipziger Auenökologiesymposium, findet vom 10. bis 12. September in der Alten Handelsbörse statt. Und da sind dann auch die beiden aktuellen Klagen Thema, an denen der NuKLA beteiligt ist und bei denen es um die forstwirtschaftlichen Baumfällungen im Leipziger Auenwald geht: „Forstwirtschaft in NATURA2000-Gebieten – Der Kampf um den Leipziger Auwald vor den Verwaltungsgerichten“.

Wenn ein Sachsengespräch offenlegt, wie Naturschutz in Sachsen (nicht) funktioniert

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Es gibt 2 Kommentare

Wohlleben hat jedenfalls schon gewußt, wen er mit seinem öffentlichen Spendenaufruf explizit an Nukla unterstützt.

Die Frau von und zu war auch Juristin. Deren Ziel es offenbar war soviel Knüppel in Welt zu schmeißen, daß es bei den anderen Vereinen gereicht hat, den Knüppel nur anzusehen. Nur bei Nukla nicht. Das hat wohl auch etwas mit Würde zu tun.
Ob der neue Amtsleiter seinen Job anders macht, wird man erst sehen. Zum Beispiel daran, ob er irgendwelchen Müll von Augenhöhe und Respekt faselt – um im nächsten Satz zu erklären, daß ihm die Meinung der anderen am Allerwertesten vorbeigeht.
M.a.W., die Profession ist egal, der Mensch in seiner Offenheit und Berechenbarkeit ist es nicht.
Daß die anderen Vereine von Nuklas “Arsch in der Hose” profitieren, ist in Ordnung. Es wird abzuwarten sein, ob sie weiterhin Nukla die Kastanien aus dem Feuer holen (und bezahlen) lassen und interessiert daneben stehen und über NuKLA die Nase rümpfen.

Wohlleben hat jedenfalls schon gewußt, wen er mit seinem Spendenaufruf explizit an Nukla unterstützt.

Der neue Leiter der Naturschutzbehörde der Stadt ist ja Jurist. Das kann Gutes bedeuten – wenn er denn bestehendem Recht zu Geltung verhülfe und dieses in seiner Zuständigkeit umsetzt. Oder es verheißt nicht so Gutes – wenn er der (Zitat) “anderen Rechtsauffassung” der Leipziger Stadtverwaltung noch ein paar Spitzfindigkeiten hinzuzufügen suchte. Wie auch immer. Die bisherige Gesamtstrategie ist nur allzu offensichtlich: Man hofft darauf, dass der gewinnt, der das meiste Geld und den längeren Atem hat. Na dann!

Und was das Rana-Boot betrifft: ihm ist das Fahren weder verboten, noch nach Ausnahmeantrag erlaubt: Nachdem NuKLA über die Obere Naturschutzbehörde (Landesdirektion) gegen den usus der Stadtverwaltung durchgesetzt hat, dass der Floßgraben nicht mehr gesetzeswidrig “gemäht”, also gekrautet, werden darf, da dies dem Gewässer und den darin lebenden geschützten Arten maßgeblichen Schaden zufügt, KANN das Rana-Boot nicht mehr fahren, seine Motorschraube verheddert sich schlichtweg in den Wasserpflanzen. Keiner musste also ein Befahrensverbot aussprechen oder einen entsprechenden Antrag ablehnen, nachdem NuKLA sich die Arbeit gemacht und dafür gesorgt hat, dass Naturschutzrecht auch für den Leipziger Floßgraben umzusetzen ist.
Insgesamt und rein statischisch gesehen ist NuKLA bei seinen Rechtsstreitigkeiten beachtlich recht erfolgreich. Wenn dem Verein weiterhin die dafür notwendige finanzielle Unterstützung von möglichst vielen Spendern zukommt, hat die Grüne Liga Sachsen, unter deren Schirm die Klage läuft und die bisher ebenfalls IMMER erfolgreich geklagt hat, gute Aussichten, eine Musterklage für alle, die sich – europaweit – für den Erhalt der alten Baumbestände vor allem in geschützten Wäldern einsetzen, zu einem guten Ende im Interesse des Naturschutzes zu bringen.

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