Es gibt eine ganze Reihe von Politikfeldern, die ablenken davon, was wirklich getan werden müsste. Das Feld der Ordnungspolitik ist eines davon. Das von der CDU gewollte neue Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild suggeriert mehr Sicherheit, baut aber vor allem den Überwachungsstaat aus. Logisch, dass sich viele Ostdeutsche an die finstersten Zeiten der DDR erinnert fühlen. Über 21.000 Menschen haben die Petition „Grundrechte schützen – Neues Polizeigesetz in Sachsen verhindern!“ unterzeichnet.

Die Petition richtet sich gegen die derzeit im Landtag verhandelte Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes.

„Wir Bürger*innen wollen uns frei und sicher fühlen. Neue Gesetze, welche die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst mit mehr Kontroll- und Machtbefugnissen ausstattet, bewirken allerdings genau das Gegenteil: Statt unser Sicherheitsgefühl oder Vertrauen in Polizist*innen und kommunale Ordnungsbedienstete zu stärken, müssen wir um unsere Freiheits- und Bürgerrechte bangen, wie die folgenden Punkte deutlich zeigen“, heißt es im Petitionstext.

Kritisiert werden unter anderem die Verlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation, die Ausweitung von Videoüberwachung, die Militarisierung der Polizei, Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote und Observation von Menschen, von denen die Polizei meint, dass sie irgendwann in der Zukunft eine schwere oder terroristische Straftat begehen könnten.

Gesine Oltmanns, Mitinitiatorin der Petition, erklärt dazu: „Die Regierung und die Regierungsfraktionen sollten den demokratischen, kritischen Protest von über 21.000 Menschen ernst nehmen und die Polizeigesetzesnovelle jetzt auf Eis legen. Für die Beendigung der Novellierung des Polizeigesetzes sprechen auch die massiven, verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Anhörung im Sächsischen Landtag von Sachverständigen vorgebracht wurden sowie die Anfang Februar 2019 ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichen-Erfassung. Letztere wurde von den Karlsruher Richtern in Bezug auf Regelungen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen als teilweise verfassungswidrig erklärt. Mit dem neuen Sächsischen Polizeigesetz würden künftig sogar stationäre Kennzeichen-Scanner möglich. Dies dürfte gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen!“

Am Mittwoch, 13. März, plant die Initiative für Versammlungsfreiheit nun die Übergabe der Petition an den Präsidenten des Sächsischen Landtages. Termin ist 14:30Uhr im Sächsischen Landtag.

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