Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute Sanktionen in Hartz IV

Am heutigen Dienstag, 15. Januar, gibt es die erste mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV. Das Sozialgericht Gotha hatte das Verfassungsgericht um Prüfung gebeten, ob die Sanktionen in Hartz IV überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zu Wort kommen wird auch der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V., der weiß, wie schnell die Geldkürzungen bei vielen Betroffenen zur finanziellen Katastrophe werden.