Verรคppelt nach Strich und Faden. Anders kann sich Roland Mey nun, nach dem letzten Versuch, das Volksbegehren fรผr ein gemeinsames Bundesland in Mitteldeutschland zu retten, nicht mehr fรผhlen. Denn was das Bundesinnenministerium 2015 so schlau eingefรคdelt hatte, zieht dem Volksbegehren jetzt den Boden unter den Fรผรen weg. Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken. Und die gehen um Formulierungen. Genau die, die Roland Mey 2015 schon die Haare zu Berge steigen lieรen.
Damals hatte er zusammen mit seinem Hallenser Mitstreiter Bernward Rothe die dicken Pakete mit Unterschriften fรผr das Begehren zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thรผringen selbst nach Berlin gefahren und im Bundesinnenministerium abgegeben. Da passierte ein Weilchen nichts und dann schickte ein cleverer Justitiar aus dem Ministerium eine โAufforderung zur Behebung von Mรคngeln nach ยง 24, Abs. 2 G Artikel 29โ.
Eigentlich war der Antrag klar formuliert und Roland Mey hatte mit seinem Hallenser Mitstreiter, dem mittlerweile frรผh verstorbenen Bernward Rothe, auch alles richtig gemacht, so, wie es auch die Ausfรผhrungsbestimmungen zum entsprechenden Paragraphen im Grundgesetz verlangen: Sie waren in einem konkret umrissenen Gebiet im Herzen des von ihnen gewรผnschten neuen Landesgebietes unterwegs gewesen und hatten auch genug Unterschriften gesammelt.
Doch der clevere Justitiar verlangte genau in diesem Punkt eine Konkretisierung. Er interpretierte die Vorgabe einfach in seinem Sinn um und verlangte: โDas Volksbegehren kann sich nur auf die Herbeifรผhrung einer einheitlichen Landeszugehรถrigkeit fรผr den im Antrag als solchen bezeichneten zusammenhรคngenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum beziehen. Der zusammenhรคngende, abgegrenzte Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie der Neugliederungsraum mรผssen identisch sein.โ
Was natรผrlich Blรถdsinn ist. Genau das wird eben nicht verlangt. Aber Ministerien in Deutschland schweben ja in anderen Sphรคren. Die Ausfรผhrungsbestimmung zum Grundgesetz hatte ganz bewusst einen kleineren โzusammenhรคngenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraumโ definiert, damit Leute wie Mey und Rothe รผberhaupt eine Chance haben, genug Unterschriften fรผr ein Bรผrgerbegehren zu sammeln. Hรคtten sie die volle Flรคche von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thรผringen bereisen mรผssen, wรคren sie heute noch nicht fertig mit Unterschriftensammeln.
Aber genau diese รnderung โ auf die Bernward Rothe dann doch noch einging โ fรผhrte den ganzen Antrag ad absurdum. Denn ein neues Bundesland, bestehend aus Leipzig, Halle und den angrenzenden Landkreisen, wollten die beiden รผberhaupt nicht. Und das hatten sie den vielen Menschen, die ihre Unterschrift gaben, so auch nicht erzรคhlt. Das war lediglich das geforderte zusammenhรคngende Wirtschaftsgebiet, wo sie mit ihrem Sammelstand unterwegs waren.
Und genau das fรผhrt das Bundesverfassungsgericht nun gegen die beiden an, nachdem Roland Mey gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens Beschwerde beim obersten Verfassungsgericht eingereicht hatte.
Das Gericht aber รผbernimmt die vom Innenministerium vorgegebene Interpretation, und die unterstellt dem Begehren genau das, was es gar nicht begehrt: die beiden Antragsteller wรผrden einen Neugliederungsraum verlangen, der aus den drei Bundeslรคndern regelrecht herausgeschnitten werden sollte. Die Volte des Innenministeriums wird also aufgenommen. Und damit auch die Haltung des Bundesinnenministers, der das Volksbegehren schon im vergangenen Jahr fรผr โunzulรคssigโ hielt.
Und das jetzt unterzeichnet von einem Richter, der eigentlich als Fรถderalismusexperte gilt.
โDie Beschwerde dรผrfte offensichtlich unbegrรผndet seinโ, schreibt er an Roland Mey, der diesen letzten Weg direkt zum Bundesverfassungsgericht gesucht hatte, um wenigstens dort Recht zu bekommen.
Aber augenscheinlich folgt der zustรคndige Richter lieber der Auslegung des Innenministeriums, das mit seiner Aufforderung erst dafรผr gesorgt hat, dass aus einem klaren Volksbegehren ein โunzulรคssigerโ Vorgang wurde.
So wรคchst natรผrlich weder das Vertrauen in Politik noch in die Unabhรคngigkeit der Justiz.
Und Leute wie Roland Mey werden entmutigt, รผberhaupt noch aktiv zu werden, um eine naheliegende Idee auf die politische Ebene zu bringen.
Roland Mey jedenfalls ist dieses Kampfes gegen Windmรผhlen jetzt mรผde. Er will nicht weitermachen, auch wenn er auf die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts jetzt noch einmal reagieren dรผrfte. Aber wie rรคumt man die Bedenken eines Bundesverfassungsrichters aus, wenn der die Position eines selbstgefรคlligen Ministeriums so unhinterfragt รผbernimmt und die Beschwerde gegen dessen Vorgehen fรผr โoffensichtlich unbegrรผndetโ hรคlt?
Die Geschichte des Schachzugs im Bundesinnenministerium kรถnnen Sie hier lesen.
Eine Muntermacher-LZ Nr. 61 fรผr aufmerksame Zeitgenossen
So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:
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