Für die Streuobstwiese in der Prager Straße kurz vor Meusdorf hat sich SPD-Stadträtin Nicole Wohlfarth schon mehrfach im Stadtrat engagiert – und dabei durchaus das Gefühl bekommen können, dass die Streuobstwiesen den Leipziger Umweltamtlern nicht allzu sehr am Herz liegen. Jetzt hat sie etwas umfangreicher nachgefragt, wie es die Stadt Leipzig mit ihren Streuobstwiesen eigentlich hält.

Denn wer die Homepage der Stadt Leipzig aufruft, findet keine Informationsseite zu den Streuobstwiesen in der Stadt. Nur den verschämten Hinweis, dass sie zu den Kulturschutzdenkmalen in der Landschaft gehören, weil sie – wenn sie intakt sind – an alte, dörfliche Bewirtschaftungsarten in der Kulturlandschaft erinnern. Die Wiese in Meusdorf nun nicht mehr. Die hat der Besitzer ja gründlich kahlrasiert. Jetzt wuchert nur noch das Gras. Die alten Obstbäume sind verschwunden, die natürlich im Frühjahr eine Blütenpracht sind, im Herbst eine Erntefreude und zwischendurch ein Lebensraum für allerlei Baumbrüter und – fast hätten wir sie vergessen – Insekten.

Dass die Insekten verschwinden, hat auch mit dem Verlust solcher Lebensräume zu tun.

Wer sich als Trüffelhund in die Homepage der Stadt wühlt, der findet dann auch noch versteckt eine Liste der geschützten Biotope, wo die Streuobstwiesen neben Röhrichten und Nasswiesen, Sumpfwäldern und Auwäldern zu finden sind. Irgendjemand im Umweltdezernat weiß also, wie wertvoll das alles ist und dass es wichtig ist, dass Verwaltung und Öffentlichkeit ein Auge drauf haben.

„Wie viele Streuobstwiesen gibt es im Stadtgebiet Leipzig?“, wollte Nicole Wohlfahrth wissen.

Die Antwort aus dem Umweltdezernat: „Im Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope sind für das Leipziger Stadtgebiet insgesamt 118 Streuobstwiesen behördlich erfasst. Streuobstwiesen gelten laut Verwaltungsvorschrift Biotopschutz in Sachsen als gesetzlich geschützter Biotop, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: ‚Streuobstwiesen sind extensiv genutzte Obstbaumbestände aus hoch- oder mittelstämmigen Gehölzen, die oft unregelmäßig (gestreut) in Grünland oder typischen Brachestadien angeordnet sind. Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen. Erfasst sind flächige Bestände in der freien Landschaft und im Siedlungsbereich ab circa 500 m² oder zehn Obstbäumen. Intensiv genutzte Obstbaumanlagen sind nicht erfasst. Typische Tierarten der Streuobstwiesen sind: Steinkauz, Wendehals, Grünspecht, Kleinspecht, Neuntöter sowie zahlreiche Insekten-Arten.‘“

Hinzufügen kann man: Oft sind in diesen Streuobstwiesen auch selten gewordene Obstgehölze zu finden. Logisch, dass sich besonders aktive Umweltvereine um die Pflege solcher Wiesen bemühen.

Was dann in der Antwort auf die nächste Frage von Nicole Wohlfahrt steckt.

„Zuständig für die Pflege von Streuobstwiesen sind der Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstückes. Von den erfassten 118 Streuobstwiesen im Stadtgebiet sind ca. 65 Prozent privat, 15 Prozent städtisch, 15 Prozent in Firmenbesitz und 5 Prozent kirchlich und staatlich. Streuobstwiesen sind durch die vom Eigentümer durchgeführte bzw. zugelassene Nutzung entstanden und erhalten geblieben. Findet diese nicht mehr statt, bedarf es zu deren Erhalt eines Mindestmaßes an Unterhaltung/Pflege. Bei der Bewirtschaftung von Flächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen gemäß § 2 Bundesnaturschutzgesetz die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden. Hinweis: Die unterlassene Pflege einer Streuobstwiese ist fachlich sehr bedauerlich, aber naturschutzrechtlich nicht verboten. Denn nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind lediglich ‚Handlungen‘ verboten, welche zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotopes führen können, nicht aber das Unterlassen einer Handlung. Der § 14, welcher die Pflegepflicht im Sächsischen Naturschutzgesetz regelte, wurde im Jahr 2013 gestrichen.“

Das hieß dann auf Regierungsebene bestimmt wieder „Bürokratieabbau“. So richtig will man auf dieser Ebene nicht einsehen, dass sich Menschen um den Erhalt solcher wichtigen Biotope kümmern müssen. Auch hier gilt eigentlich: „Eigentum verpflichtet“. Man muss ja nicht alles selber machen. Man kann die Flächen auch verpachten. Was auch die Stadt Leipzig tut.

Dazu hatte Nicole Wohlfahrt gefragt, ob der Verwaltung Kosten für die Pflege der Streuobstwiesen entstehen.

„Es sind dazu keine abschließenden Angaben möglich. In der Regel sind die städtischen Flächen jedoch verpachtet und werden durch den Pächter gepflegt. Bei Zuordnung als Kompensationsmaßnahme übernimmt der Kompensationspflichtige die Kosten für die Pflege.“

Klingt wieder sehr trocken bürokratisch. Aber in Leipzig sind es insbesondere der NABU und der Ökolöwe, die sich aktiv in die Pflege von Streuobstwiesen einbringen. Und das ist nicht nur eine schöne Freiluftbetätigung, bei der man über unsere Natur auch noch was lernt. Am Ende gibt es auch noch eine Obsternte als Belohnung, die sich beim Ökolöwen zum Beispiel in den jährlichen Apfelsaft-Vorrat verwandelt.

Statt Aufklärung gibt’s von Leipzigs Verwaltung nur eine Belehrung über den Begriff „widerrechtliche Rodung“

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