Ist es eine Eulenspiegelei? Eine Narretei? Oder die Kraftmeierei eines Amtes, das eigentlich im Unrecht ist? Eine ziemlich sinnfreie Retourkutsche dafür, dass ein kleiner, unnachgiebiger Verein das allmächtige Umweltamt der Stadt Leipzig zu Dingen zwingt, die man dort eigentlich nicht will? Zum Beispiel: Klären, wer eigentlich auf Leipzigs Gewässern gewerblich Boot fahren darf. Das ist nämlich bis heute nicht geklärt.

Obwohl die Landesdirektion Sachsen das Umweltamt der Stadt vor einem Jahr aufgefordert hat, die Sachlage rechtlich zu klären. Denn auf Leipzigs Gewässern darf nach dem gültigen Allgemeingebrauch öffentlicher Gewässer zwar jeder fahren. Aber wenn jemand die Gewässer gewerblich nutzen will, braucht er zwingend eine wasserrechtliche Genehmigung. Und dazu gehören neben Passagierbootbetreibern auch gewerbliche Bootsverleihe. Die Genehmigung hat aber kein Gewerbetreibender auf Leipzigs Gewässern. Ganz offiziell bestätigte die Landesdirektion 2017, dass Leipzig die Gewerbetreibenden auf den Gewässern auch 2016 nur geduldet hat.

Dem vorangegangen war eine Fachaufsichtsbeschwerde des NuKLA e.V., dessen Vorsitzender Wolfgang Stoiber ist. Der NuKLA kämpft nun seit Jahren darum, dass der Leipziger Auenwald zu UNESCO-Schutzgebiet wird. Mit Unterschriftensammlungen auch schon mal im Auenwald, was dann auch der Förster gern einmal untersagte – obwohl er dazu nicht wirklich berechtigt ist.

Es ist ein Kleinkrieg, den Leipzigs Umweltverwaltung hier seit Jahren führt. Denn der NuKLA e. V. stört. Er hat zu Vielem, was die Stadt Leipzig im und mit dem Auenwald anstellt, eine andere Meinung.

Gar nicht einmal extravagant. Denn dass es für jede gewerbliche Nutzung im Auenwald und auf den Gewässern zwingend eine naturschutzfachliche Prüfung braucht, das betonen auch die anderen Umweltverbände der Stadt immer wieder. Das ist dem Umweltamt der Stadt ganz gewiss nicht neu. Beharrlich versuchen sie der Verwaltung klarzumachen, dass die Konstruktion, mit der die Stadt Leipzig im Verbund mit einigen Umlandgemeinden versucht, das Gewässersystem touristisch nutzbar zu machen, gegen simple umweltrechtliche Rahmenbedingungen verstößt.

Das sogenannte „Wassertouristische Nutzungskonzept“ (WTNK) wird zwar immer wieder als Planungsgrundlage für jeden neuen Bau- und Entwicklungsschritt im Auwald herangezogen. Aber tatsächlich ist es keine planungsrechtliche Grundlage, die auch nur den Mindestanforderungen für solche Projekte in Naturschutzgebieten genügt.

Und das wurde eklatant offensichtlich, als der NuKLA e. V. im Fall der Bootsverleihe Fachaufsichtsbeschwerde bei der Landesdirektion führte. Denn um gewerbliche Nutzungen in Naturschutzgebieten zu erlauben, braucht es vorher strenge naturschutzfachliche Prüfungen, eine richtige Umweltverträglichkeitsprüfung. Die ist aber weder für das WTNK erfolgt noch für die geduldeten Nutzungen durch Motorboote und Bootsverleihe.

Das, was das Umweltamt nun schon mehrmals als Monitoring präsentiert hat, hat damit nichts zu tun. Das Monitoring zeigt zwar, wie viele Boote so ungefähr auf die Leipziger Gewässer passen. Aber es zeigt nirgendwo, wo dabei die Schutzgüter im Naturschutzgebiet in Mitleidenschaft gezogen werden.

Ein Eisvogel verzehrt am Elstermühlgraben seine Beute Foto: Sebastian Beyer
Ein Eisvogel verzehrt am Elstermühlgraben seine Beute Foto: Sebastian Beyer

Das geht bei der Allgemeinverfügung für den Floßgraben weiter, mit der die Stadt die Zeitfenster, in denen Boote durch den Graben und das Eisvogelrevier fahren dürfen, weit in die Abendstunden ausgeweitet hat. Zwar gibt es dann auch das jährliche Eisvogel-Monitoring, das seit ein paar Jahren steigende Zahlen von brütenden Eisvögeln vermeldet. Aber selbst die Ersteller des Gutachtens mussten zugestehen, dass vor allem die warmen und langen Sommer und die verbesserte Wasserqualität im Gewässerknoten die Lebensbedingungen des Eisvogels verbessert haben. Die „wassertouristische Nutzung“ aber schätzten sie als kontraproduktiv ein. Und tatsächlich zeigen es die Zahlen auch: Leipzigs Eisvögel „schaffen“ nur vier Jungvögel als Nachwuchs. Das ist kein Erfolg, sondern ein Zeichen für massive Störungen gerade in den Fütterungszeiten. Denn normalerweise ziehen Eisvögel in ungestörter Umgebung sechs Junge groß.

Man ahnt schon, dass ein naturschutzfachliches Gutachten gerade für den Floßgraben andere Ergebnisse bringen würde als die diversen Bootmonitorings.

Im März sollte es eigentlich vorliegen. Denn eigentlich wurde es gebraucht. Nur auf der Grundlage eines wirklich naturschutzfachlichen Gutachtens hätte die Stadt bewerten können, ob und in welchem Umfang gewerbliche Nutzungen möglich sind. Danach hätte sich zwingend die Zahl der Genehmigungen richten müssen.

Aber zum Saisonstart im April lag das Gutachten immer noch nicht vor. Also erlaubte das Amt für Umweltschutz anfragenden Bootsverleihern – wie schon im Vorjahr – auch ohne wasserrechtliche Gestattung, ihre Boote zu verleihen. Im Mai war die Lage noch nicht anders.

Vom 31. Mai bis zum 2. Juni veranstaltete der NuKLA e. V. dann zusammen mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt das „Internationale Leipziger Auenökologiesymposium“. Das umfasste zwei Tage mit spannenden Vorträgen rings um Auenwald und Auenrevitalisierung in der Alten Börse am Nachmarkt. Und damit die Teilnehmer des Symposiums auch vor Ort betrachten konnten, worum es ging, lud NuKLA für den 2. Juni zu einer Exkursion in den Floßgraben ein, zeigte das auch beim Umweltamt an, bekam aber keine offizielle Genehmigung für das Vorhaben.

Was nach der Fahrt dann zu einer ganz behördlichen Androhung eines Ordnungsgeldes führte.

Nur: Auf welcher Grundlage?

Denn für die Exkursion wurde ein Leipziger Bootsverleih in Anspruch genommen. Der ja ganz offiziell geduldet seine Boote verleihen darf.

Die Aktion des Amtes für Umweltschutz wird noch burschikoser, wenn man sieht, dass das naturschutzfachliche Gutachten immer noch nicht vorliegt, also alle Duldungen für Bootsverleihe in Leipzig noch immer ohne rechtliche Grundlage sind. Eigentlich also ein Fall, in dem sich das Umweltamt selbst anzeigen müsste. Bei sich selbst. Was natürlich Unfug wäre.

Es sieht ganz danach aus, als arbeite Leipzig in diesem Fall auf eine wirklich geharnischte Rüge der Landesdirektion hin, denn die hatte das naturschutzfachliche Gutachten bis vor dem Start der diesjährigen Saison angemahnt. Versprochen wurde es jetzt schon mehrfach, ist aber trotzdem noch immer nicht da. Ganz so, als hockten die Verantwortlichen über dem Papier und wüssten sich keinen Rat.

Da verschickt man lieber einen Gebührenbescheid an den Verein, der die ganze Zeit nervt, weil er die naturschutzfachlichen Belange des Auenwaldes anmahnt.

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Keine Kommentare bisher

“Ist es eine Eulenspiegelei? Eine Narretei? Oder die Kraftmeierei eines Amtes, das eigentlich im Unrecht ist?”

Vielleicht auch, wiewohl diese Beschreibung dem Sachverhalt nicht gerecht wird. Es ist Willkür. Staatliche Willkür. Verwaltung, Amtsleiter und Bürgermeister verhalten sich willkürlich.
Zu DäDäRä – Zeiten hat das nicht verwundert. Obwohl…. heute auch nicht mehr.

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