Nein, so geht es nicht, wie sich das der Justiziar aus dem Bundesinnenministerium gedacht hat, als er Bernward Rothe aus Halle in einem pragraphengespickten Schreiben im Juli zu verstehen gab, dass das Volksbegehren Mitteldeutschland bitte nicht stattfinden möge. Doch jetzt hat Bernward Rothe seinen Schock überwunden und sein Antwortschreiben vom August widerrufen.
Denn das hätte die ganze Arbeit zunichte gemacht, die sich der Hallenser Landtagsabgeordnete und sein Mitstreiter aus Leipzig, der ehemalige Stadtverordnete Roland Mey, die letzten zwei Jahre gemacht haben. Über 10.000 Unterschriften haben sie gesammelt, um endlich mal ein Volksbegehren zur Länderfusion in Mitteldeutschland auf die Reihe zu bekommen. Über 8.000 werden auch nach Prüfung durchs BMI Bestand haben, da sind sie sich sicher.
Aber sicher war sich zumindest Mey auch immer, dass es immer nur um eine große Länderfusion gehen kann, wenn die Sache Sinn machen soll und wirklich mal ein schlagkräftiges Bundesland im Osten Deutschlands entstehen soll. Eines, das sich nicht beim großen Bruder Bayern einschleimt, um sich nicht einsam fühlen zu müssen.
Doch das “Reparatur”-Schreiben aus dem Bundesinnenministerium suggerierte, dass genau das so nicht machbar sei. Der künftige Neugliederungsraum und das Abstimmungsgebiet für das Volksbegehren, der im Grundgesetz erwähnte “zusammenhängende, abgegrenzte Siedlungs- und Wirtschaftsraum”, müssten identisch sein. Das steht nirgendwo so. Schon gar nicht im Grundgesetz, wo Artikel 29 eindeutig die Chance eröffnet, dass Bürger in einem abgegrenzten Siedlungsraum ein Volksbegehren initiieren können, das im nächsten Schritt dann im gesamten Fusionsgebiet als Volksentscheid abgestimmt werden könnte.
Das Grundgesetz garantiert in diesem Fall die Niedrigschwelligkeit, die Bürgern überhaupt die Chance einräumt, so ein Begehren in Gang zu setzen. Dass ein Volksentscheid dann von den gewählten Gremien – also in diesem Fall dem Bundestag – ausgestaltet und konkretisiert werden soll, steht außer Frage. Doch der Justiziar aus dem BMI bestritt den beiden Initiatoren des Volksbegehrens genau das, was das Grundgesetz garantiert.
Bernward Rothe gab dann im ersten Schock klein bei, schrieb dem Beamten in Berlin dann eine Änderung des Zulassungsantrags. Man werde dann also nur noch im “abgegrenzten Wirtschaftsraum” – also der Region Leipzig – Halle – ein Volksbegehren machen und auch nur noch über die Landeszugehörigkeit dieses Gebietes abstimmen.
Die Resonanz kam sofort
Selbst aus Halle. Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand ließ sich in der “Bild” mit den Worten zitieren: “Ich befürworte bereits seit Jahren ein starkes Mitteldeutschland. Teillösungen, wie die jetzt ins Gespräch gebrachte, sind dabei nicht förderlich.”
Recht hat er. Stärken kann man die Wirtschaftsregion nur, indem man sie bündelt, indem man das Nebeneinander von drei kleinen Ländern und detailverliebten Landesregierungen beendet und die drei Länder zu einem großen zusammenschweißt – so wie vor einem halben Jahrhundert Baden-Württemberg.
Am 9. September schrieb Rothe als Vertrauensmann des Volksbegehrens deshalb einen neuen Brief ans BMI, in dem er sein aufgeregtes Schreiben vom August zurücknimmt und jetzt wieder formuliert als Antragsgrund, dass für den einheitlichen Wirtschaftsraum Leipzig-Halle “eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werden (soll), indem aus den Gebieten der Länder Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Freistaat Thüringen ein neues Bundesland Sachsen-Thüringen gebildet wird.”
Zur Not will er die Aufzählung hinterm Komma auch weglassen und es bei der “einheitlichen Landeszugehörigkeit” belassen. Aber gerade im Raum Leipzig, Halle, Dessau weiß man, was eine einheitliche Wirtschaftsregion ist und wie sehr die verschiedenen Länderzugehörigkeiten die Entwicklung hier bremsen.
Rothe zitiert zwar die völlig sinnfreien Bevölkerungsprognosen für 2060, nach denen der Raum der drei Bundesländer quasi halb entvölkert wäre. Aber über den Unsinn solcher Prognosen haben wir ja schon mehrfach geschrieben. Und über den Zusammenhang von Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung auch. Die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes würde ganz andere Optionen eröffnen, als die derzeit herrschende Jammerei über die “demografische Entwicklung”.
Nächste Stufe erreichen
Wenn das Bundesinnenministerium die “Korrektur” jetzt akzeptiert, dann stünde mit der eigentlichen Durchführung des Volksbegehrens noch einmal richtig Arbeit für die zwei Initiatoren ins Haus, bei der sie dann hoffentlich von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern kräftig unterstützt werden. Denn dann brauchen sie mehr als 11 Prozent der Stimmen von Wahlberechtigten aus dieser Region, um die nächste Stufe zu erreichen: den eigentlichen Volksentscheid – oder die Entscheidung des Bundestages. Das sei ja dem Gesetzgeber dann freigestellt, wie er das Begehren aufnimmt, betont Rothe.
11 Prozent – das wären über 100.000 Wahlberechtigte aus der Region, die binnen weniger Tage in die Rathäuser pilgern und dort ihr “Ja” zum Begehren bekunden müssen.
Das Volk hätte dann nur immer noch nur sein Begehren deutlich gemacht, dass eine Regelung auf die politische Tagesordnung gehört.
Jetzt kann man gespannt sein, ob das neue Schreiben wieder mit Paragraphen beantwortet wird oder sich der zuständige Justiziar bemüßigt fühlt, die möglichen Formfehler selbst zu bereinigen. Was freilich eine Überraschung wäre. So verstehen ja Staatsdiener ihre Aufgaben in der Regel nicht. Sonst hießen sie ja nichts Staatsdiener, sondern Bürgerdienstleister.
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