Die drei Vertreterpersonen des Bürgerbegehrens "Privatisierungsbremse" haben von der Stadt Leipzig den ablehnenden Bescheid auf der Grundlage des entsprechenden Stadtratsbeschlusses erhalten und werden in Laufe dieser Woche dagegen Widerspruch bei der Stadt Leipzig einlegen, teilen Wolfgang Franke, Mike Nagler und Thomas Walter mit.

“Wir sind der Meinung, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens und die daraus resultierende Verweigerung eines Bürgerentscheides nicht rechtens sind. Die mit der Beschlussvorlage im Stadtrat gegebene Begründung scheint uns in vielen Punkten nicht zutreffend zu sein”, erklären sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung. “Die Berufung auf §39 der Sächsischen Gemeindeordnung trifft das Bürgerbegehren nach unserer Auffassung nicht, da das Bürgerbegehren nicht die Intention hat, ein generelles Quorum für Stadtratsentscheidungen einzuführen. Unser Begehren zielt darauf ab, Verkäufe kommunalen Eigentums – die unter die Zuständigkeit der Ratsversammlung fallen, zu verbieten. Eingeschränkt würde dieses Verkaufsverbot nur für den Fall, in denen eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Ratsversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst.”

Aber der Stadtrat wollte sich so nicht binden, wollte auch keinen Bürgerentscheid zum Thema.

“Wir haben unsere Position zur betreffenden Beschlussvorlage bereits ausführlich dargelegt”, so die drei Initiatoren. “Insbesondere kritisieren wir den Passus, dass die Stadt Leipzig (d.h. in diesem Fall der Stadtrat) an die Rechtsauffassung der übergeordneten Behörde gebunden sei. Wir haben bereits unseren Standpunkt dazu dargelegt, dass diese Auffassung mit dem grundlegenden Prinzip der Eigenverantwortung der Ratsversammlung in einem Rechtsstaat nicht in Übereinklang zu bringen ist. Abgesehen davon haben wir in früheren Verlautbarungen darauf hingewiesen, dass der Staatsminister des Innern selbst offenbar die Auffassung der Leipziger Stadtverwaltung nicht teilt.”

Die drei wollen deshalb ganz offiziell Widerspruch einlegen und möchten die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen des Bürgerbegehrens dazu ermuntern, dies ebenfalls zu tun. “Auch wenn ihnen Bescheid und Rechtsbelehrung nicht zugegangen sind, kann sich jeder auf die Veröffentlichung im Amtsblatt beziehen”, erklären sie. “Die von der Stadt Leipzig verbreitete Auffassung, dass einzelne Bürger kein Rechtsmittel einlegen können, teilen wir nicht.”

http://privatisierungsbremse.wordpress.com/kalender/

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