Seit 2009 wird in Leipzig über die Wahl eines Jugendparlaments diskutiert. Und es kommt und kommt einfach nicht zustande. Immer wieder wird es Opfer von finanziellen Engpässen, obwohl es dabei eher nur um vergleichsweise geringe Summen geht. Auch so kann man - eigentlich beschlossene - Bürgerbeteiligung unterminieren. Die Grünen-Fraktion beantragt deshalb für den Haushalt 2014 die Bereitstellung von 20.000 Euro zur Wahl eines Jugendparlamentes.
Die Initiative Jugendparlament arbeitet zwar mittlerweile – unterfüttert mit einer halben Stelle im Büro für Ratsangelegenheiten und einer halben beim Stadtjugendring. Die Arbeitsgruppe hat auch schon fleißig an Themen gearbeitet, die den jungen Menschen in Leipzig wirklich wichtig sind. Nur das Geld für eine ordentliche Wahl fehlt.
“Damit das Jugendparlament jemals arbeiten kann, muss eine entsprechende Wahl durchgeführt werden. Dafür sind momentan keine Mittel in den Haushalt eingestellt”, stellen die Grünen fest. Und sie beantragen nicht nur die nötigen Gelder, um überhaupt erst einmal eine Wahl zustande zu bringen, sie beantragen auch die Aufstockung der beim Stadtjugendring angesiedelten halben Stelle auf eine Dreiviertelstelle. Der Grund dafür ist ebenso simpel: Eine personelle Kontinuität der Ansprechpartner für die Jugendlichen und entsprechende pädagogische Kompetenz.
Hinzu kommt: Es ist für Leipzig nach wie vor ein Pilotprojekt. Die Grünen dazu: “In der bevorstehenden Phase der Implementierung der Satzung des neuen Gremiums und der Einführung einer arbeitsfähigen Struktur ist jetzt nochmals intensive methodische Arbeit notwendig. Damit verbunden ist die Einführung einer neuen Herangehensweise von politischer Beteiligung mit und durch Jugendliche.”
Ganz neu ist das Thema für die Stadtverwaltung nicht. Die Grünen: “Für eine Anhebung des Stellenumfangs beim Stadtjugendring sind die Anwesenden schon beim Workshop ‘Moment mal’ des Jugendparlaments am 8. 3. 2013 übrigens einstimmig (mit 1 Enthaltung) dem Vorschlag des Oberbürgermeisters für die Stellenanhebung gefolgt. Der Stelle müssen dafür auch Sachkosten für Aufwendungen, z.B. für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.”
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