In Verfassungsschutzberichten landen nicht nur die wirklich staatsgefährdenden Organisationen. Oft beobachten die Schlapphüte auch Parteien und Vereine, von denen sie die Gefährdung nur vermuten. Manchmal über Jahrzehnte ohne Ergebnis. Da ist es schon erstaunlich, dass die Bundesregierung allein diese Beobachtungen zum Vorwand nehmen will, Vereinen ihre Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Eine neue Klausel im Jahressteuergesetz 2013, über die die Bundesregierung in den nächsten Tagen entscheiden will, sieht vor, dass allen Organisationen, die in einem der 16 Landesverfassungsschutzberichte oder im Bundesverfassungsschutzbericht aufgeführt werden, automatisch die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Bisher konnten Organisationen gegen die Nennung im Bericht als solche juristisch vorgehen oder aber ihre Gemeinnützigkeit beim Finanzgericht nachweisen. Die neue Klausel sieht die Streichung dieser Befugnisse der Finanzgerichtsbarkeit vor.
Die automatische Aberkennung der Gemeinnützigkeit findet Daniela Kolbe, Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Sprecherin der AG Strategien gegen Rechtsextremismus, mehr als fragwürdig.
“Die von Finanzminister Schäuble geplanten Neuregelungen stellen ein mögliches Einfallstor für Willkür gegen politisch missliebige Organisationen. Mit der neuen Klausel wird es ein Leichtes, politisch missliebige Organisationen auf die Liste der Verfassungsschützer zu setzen und sie so in den finanziellen Ruin zu treiben”, stellt sie fest. “Wer aber warum auf der Liste des Verfassungsschutzes aufgeführt wird, ist nicht immer nachvollziehbar und immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.”
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Verbänden müsse stets eine Einzelfallentscheidung sein und dürfe nicht zum Automatismus werden, erklärt Kolbe. Zumal der Verfassungsschutz einen anderen gesetzlichen Auftrag habe. Und die Vorgänge um die Terrorzelle NSU haben zur Genüge gezeigt, auf welcher dünnen Ermittlungsbasis die Verfassungsschützer oft unterwegs sind.
“Natürlich dürfen tatsächlich verfassungsfeindliche Organisationen nicht als gemeinnützig eingestuft werden”, merkt Kolbe noch an. “Aber der Verfassungsschutz darf nicht indirekt über die Gemeinnützigkeit eines Vereins entscheiden.” Und nicht alle verfassungsfeindlichen Organisationen kommen in Verfassungsschutzberichten vor. Es scheint da nicht wirklich einen verlässlichen Maßstab zu geben, nur 17 Ämter, die sich höchst ungern in die Karten gucken lassen.
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