Das "baukulturelle Erbe" soll in den Förderbestimmungen für die kommende EU-Förderperiode direkt benannt werden. Das fordern Stadtforen aus Mitteldeutschland, Berlin-Brandenburg und Bayern. Wenn man in den Förderbestimmungen etwas unterbringen will, muss man jetzt tätig werden, sagt Wolfram Günther vom Leipziger Stadtforum zu L-IZ.
Innerhalb der Europäischen Union mag man Sieben-Jahr-Pläne. So lange dauert nämlich eine EU-Förderperiode. Die aktuelle endet im nächsten Jahr.
Folglich wird schon wieder kräftig an den Richtlinien für die kommende Förderperiode 2014 – 2020 gefeilt. Seit dem letzten Oktober liegen die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Verordnung für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) vor.
Kenner der Materie wissen: Die noch immer recht prallen Füllhörner dieser Programme ergießen sich nur über denjenigen, der seine Anliegen vorher in dem einschlägigen Rahmenwerk untergebracht hat. Weil jetzt die Verhandlungen zwischen den verschiedenen europäischen Institutionen und die Abstimmungen mit den Mitgliedsländern liefen, müsse man jetzt aktiv werden, sagt Wolfram Günther vom Stadtforum Leipzig im Gespräch mit der L-IZ.Deshalb schrieben Denkmalvereinigungen und Netzwerke von Stadtforen nun Ende Februar dem österreichischen EU-Regionalkommissar Johannes Hahn sowie den Berliner Ministern Philipp Rösler (Wirtschaft), Peter Ramsauer (Stadtentwicklung) und Bernd Neumann (Kultur und Medien) einen Brief, der L-IZ vorliegt. Hinter dem Brief stehen das Netzwerk Stadtforen Mitteldeutschland, das Netzwerk von Denkmalinitiativen in Berlin-Brandenburg und das Denkmalnetz Bayern.
In dem Schreiben bitten die Freunde des Erhalts der europäischen Baukultur um Einsatz dafür, “dass das ?baukulturelle Erbe’ als wesentlicher Bestandteil des Europäischen kulturellen Erbes als solches in den Erwägungsgründen sowie in den Artikeln über die Zielsetzungen beider genannten Verordnungen in geeigneter Weise direkt benannt wird”.
Diese explizite Erwähnung soll dazu führen, “dass man hinterher keine Kopfstände machen muss”, erläutert Wolfram Günther. Stadtentwicklung, Baukultur und Denkmalschutz seien so wichtige Bereiche, dass sie in den Verordnungstext gehörten. “Das ist die Metaebene, da müssen die Begriffe einfach auftauchen”, so Günther weiter. Wenn sie dort stehen, finden sie sich zudem in den Operationellen Programmen der EU-Mitgliedsstaaten beziehungsweise der deutschen Bundesländer.
Ob man da dabei ist, macht einen entscheidenden Unterschied. “Nach Angaben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz werden in Deutschland jährlich 15 Mrd. Euro in Baudenkmale investiert”, heißt es in dem Brief. Dies sichere beispielsweise rund 310.000 Arbeitsplätze, gerade in klein- und mittelständischen Unternehmen vor Ort.
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