Jahrelang versuchte Leipzigs Verwaltung vergeblich, einen Kรคufer fรผr das historische Stadtbad in der Eutritzscher Straรe zu finden. 2018 beantragten deshalb die Grรผnen im Stadtrat, die vergebliche Suche nach einem privaten Investor endlich zu beenden und das historische Bad in stรคdtischer Regie zu entwickeln. 2021 folgte dem auch die Ratsmehrheit. Die Stadt wollte bis 2023 eine neue Vision fรผr das Stadtbad vorlegen. Aber das passierte bis heute nicht. Also meinte die SPD-Fraktion: Dann sollte es eben doch verkauft werden.
Denn das kรถnnte โ vielleicht โ ein paar Millionen Euro in die klamme Kasse der Stadt spรผlen.
โAngesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig beantragen wir, dass auch stรคdtische Liegenschaften, die strategisch nicht benรถtigt werden, im Einzelfall verรคuรert werden kรถnnenโ, begrรผndet die SPD-Fraktion ihren Haushaltsantrag, mit dem sie hofft, insgesamt 6 Millionen Euro fรผr den Haushalt verfรผgbar machen zu kรถnnen. โDas stรคdtische Vermรถgen soll durch diese Einzelverkรคufe nicht geschmรคlert werden, da die Gelder fรผr neue Grundstรผcke bzw. neue Investitionen verwendet werden sollen.
Ein Objekt fรผr einen Verkaufserlรถs ist das Stadtbad. In den vergangenen Jahren wurden mehrere ausfรผhrliche Studien zur kรผnftigen Nutzung des Stadtbades und den Finanzbedarfen erstellt. Wir denken, es ist jetzt an der Zeit, den Verkauf des Objektes nochmal auszuschreiben.
Die Mittel, die mit dem Verkauf eingenommen werden, sollen fรผr energiesparende klimagerechte Schwimmhallen, insbesondere die Schwimmhalle im Leipziger Sรผden, genutzt werden. Das ehemalige Leipzig Stadtbad ist nach Prรผfung fรผr den โSchulsportโ und โSchwimmvereineโ aufgrund der Beckengrรถรen ungeeignet.โ
Doch mit dem Antrag wรผrde der Stadtratsbeschluss von 2021 unterlaufen, stellt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner โ ablehnenden โ Stellungnahme fest.
Variantenvergleiche und Machbarkeitsstudien
โIm Falle der antragsgegenstรคndlichen Liegenschaft, dem ehemalige Stadtbad Leipzig in der Eutritzscher Straรe 21, wurde nach mehrfachen ergebnislosen Verkaufsbemรผhungen im Jahr 2021 eine kategorisch gegensรคtzliche Beschlusslage geschaffen. Durch die Beschlussfassungen zu VII-DS-02065 โLeipziger Stadtbad โ Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme (Bestรคtigung nach ยง 79 (1) SรคchsGemO)โ und VI-A-05871-VSP-01-NF-01 โVerkauf des Stadtbades stoppen!โ wurde ein dauerhafter Verbleib der Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig festgelegtโ, weist das Baudezernat auf die gรผltige Beschlusslage hin.
Und auch darauf, dass die Verwaltung mittlerweile einige Untersuchungen fรผr eine mรถgliche kรผnftige Nutzung vorgenommen hat: โTatsรคchlich wurden in der Zwischenzeit mehrere Variantenvergleiche bzw. Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung des Objektes erstellt.โ
Nur sind die bislang nicht รถffentlich und die Ratsversammlung schwimmt mehr oder weniger im Nebel, was die Zukunft der Immobilie betrifft. Da kรถnnen schon einmal Ideen aufkommen, wie sie die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag formuliert hat.
Eine Neubewertung ist offen
Gegebenenfalls, so das Baudezernat, kรถnne โim Zuge einer abschlieรenden und im Falle einer negativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller Entwicklungsperspektiven eine Neubewertung zur Verรคuรerung der Liegenschaft im stรคdtischen Eigentum angezeigt sein.โ
Was ja im Klartext heiรt: Noch weiร man gar nicht, ob sich die von der Stadt untersuchten Nutzungen als wirtschaftlich nicht tragfรคhig erweisen. Wobei ja auch die Verkaufsbemรผhungen daran scheiterten, dass mรถgliche Investoren hier keine wirtschaftliche Perspektive sahen.
Und so bittet das Baudezernat erst einmal um Geduld: โVor einer Verรคuรerung kommunaler Liegenschaften ist allerdings gemรคร Dienstanweisung des Oberbรผrgermeisters Nr. 10/2019 โAufgaben des Liegenschaftsamtesโ bzw. gemรคร Beschluss Nr. VI-DS-06017-DS-01 โWeiterentwicklung des Strategischen Flรคchenmanagements โ Soll-Konzeptionโ zunรคchst eine vollstรคndige Entbehrlichkeitsprรผfung durchzufรผhren. Wenn im Zuge dieser Entbehrlichkeitsprรผfung keine anderen kommunalen Nutzungsbedarfe festgestellt werden, dann kann eine Verรคuรerung kommunaler Liegenschaften erfolgen.โ
Nur sei so etwas nicht als gesicherte Einnahme im Doppelhaushalt 2025/2026 festzuschreiben. โEs werden keine Einzahlungen im Haushalt 2025/2026ff. planmรครig veranschlagt.โ
Was den Nebel noch nicht auflรถst. Solange die Machbarkeitsstudien nicht รถffentlich sind, ergibt auch eine Entbehrlichkeitsprรผfung keinen Sinn. Und selbst bei einer neuen Ausschreibung ist nicht sicher, ob sich nicht wieder dasselbe Spiel wiederholt wie beim ersten Mal, und Investoren winken lieber ab, weil die denkmalgeschรผtzte Immobilie den Rahmen mรถglicher Nutzungen von vornherein einschrรคnkt.
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Es gibt 2 Kommentare
Mehr noch, lieber User โThomas_2โ, ich wรผrde das Gebahren der aktuellen SPD-Fraktion in dieser Hinsicht einfach dummdreist nennen.
Kommunale Grundstรผcke verkaufen โ das ist so 90er. Als ob man seit damals nichts dazu gelernt hรคtte. Vielleicht einmal Prozessverbesserungen implementieren โ dann kostet z.B. das Umprogrammieren einer Lichtsignalanlage auch keine 100Kโฌ mehr.