Jahrelang versuchte Leipzigs Verwaltung vergeblich, einen Kรคufer fรผr das historische Stadtbad in der Eutritzscher StraรŸe zu finden. 2018 beantragten deshalb die Grรผnen im Stadtrat, die vergebliche Suche nach einem privaten Investor endlich zu beenden und das historische Bad in stรคdtischer Regie zu entwickeln. 2021 folgte dem auch die Ratsmehrheit. Die Stadt wollte bis 2023 eine neue Vision fรผr das Stadtbad vorlegen. Aber das passierte bis heute nicht. Also meinte die SPD-Fraktion: Dann sollte es eben doch verkauft werden.

Denn das kรถnnte โ€“ vielleicht โ€“ ein paar Millionen Euro in die klamme Kasse der Stadt spรผlen.

โ€žAngesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig beantragen wir, dass auch stรคdtische Liegenschaften, die strategisch nicht benรถtigt werden, im Einzelfall verรคuรŸert werden kรถnnenโ€œ, begrรผndet die SPD-Fraktion ihren Haushaltsantrag, mit dem sie hofft, insgesamt 6 Millionen Euro fรผr den Haushalt verfรผgbar machen zu kรถnnen. โ€žDas stรคdtische Vermรถgen soll durch diese Einzelverkรคufe nicht geschmรคlert werden, da die Gelder fรผr neue Grundstรผcke bzw. neue Investitionen verwendet werden sollen.

Ein Objekt fรผr einen Verkaufserlรถs ist das Stadtbad. In den vergangenen Jahren wurden mehrere ausfรผhrliche Studien zur kรผnftigen Nutzung des Stadtbades und den Finanzbedarfen erstellt. Wir denken, es ist jetzt an der Zeit, den Verkauf des Objektes nochmal auszuschreiben.

Die Mittel, die mit dem Verkauf eingenommen werden, sollen fรผr energiesparende klimagerechte Schwimmhallen, insbesondere die Schwimmhalle im Leipziger Sรผden, genutzt werden. Das ehemalige Leipzig Stadtbad ist nach Prรผfung fรผr den โ€šSchulsportโ€˜ und โ€šSchwimmvereineโ€˜ aufgrund der BeckengrรถรŸen ungeeignet.โ€œ

Doch mit dem Antrag wรผrde der Stadtratsbeschluss von 2021 unterlaufen, stellt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner โ€“ ablehnenden โ€“ Stellungnahme fest.

Variantenvergleiche und Machbarkeitsstudien

โ€žIm Falle der antragsgegenstรคndlichen Liegenschaft, dem ehemalige Stadtbad Leipzig in der Eutritzscher StraรŸe 21, wurde nach mehrfachen ergebnislosen Verkaufsbemรผhungen im Jahr 2021 eine kategorisch gegensรคtzliche Beschlusslage geschaffen. Durch die Beschlussfassungen zu VII-DS-02065 โ€šLeipziger Stadtbad โ€“ Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme (Bestรคtigung nach ยง 79 (1) SรคchsGemO)โ€˜ und VI-A-05871-VSP-01-NF-01 โ€šVerkauf des Stadtbades stoppen!โ€˜ wurde ein dauerhafter Verbleib der Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig festgelegtโ€œ, weist das Baudezernat auf die gรผltige Beschlusslage hin.

Und auch darauf, dass die Verwaltung mittlerweile einige Untersuchungen fรผr eine mรถgliche kรผnftige Nutzung vorgenommen hat: โ€žTatsรคchlich wurden in der Zwischenzeit mehrere Variantenvergleiche bzw. Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung des Objektes erstellt.โ€œ

Nur sind die bislang nicht รถffentlich und die Ratsversammlung schwimmt mehr oder weniger im Nebel, was die Zukunft der Immobilie betrifft. Da kรถnnen schon einmal Ideen aufkommen, wie sie die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag formuliert hat.

Eine Neubewertung ist offen

Gegebenenfalls, so das Baudezernat, kรถnne โ€žim Zuge einer abschlieรŸenden und im Falle einer negativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller Entwicklungsperspektiven eine Neubewertung zur VerรคuรŸerung der Liegenschaft im stรคdtischen Eigentum angezeigt sein.โ€œ

Was ja im Klartext heiรŸt: Noch weiรŸ man gar nicht, ob sich die von der Stadt untersuchten Nutzungen als wirtschaftlich nicht tragfรคhig erweisen. Wobei ja auch die Verkaufsbemรผhungen daran scheiterten, dass mรถgliche Investoren hier keine wirtschaftliche Perspektive sahen.

Und so bittet das Baudezernat erst einmal um Geduld: โ€žVor einer VerรคuรŸerung kommunaler Liegenschaften ist allerdings gemรครŸ Dienstanweisung des Oberbรผrgermeisters Nr. 10/2019 โ€šAufgaben des Liegenschaftsamtesโ€˜ bzw. gemรครŸ Beschluss Nr. VI-DS-06017-DS-01 โ€šWeiterentwicklung des Strategischen Flรคchenmanagements โ€“ Soll-Konzeptionโ€˜ zunรคchst eine vollstรคndige Entbehrlichkeitsprรผfung durchzufรผhren. Wenn im Zuge dieser Entbehrlichkeitsprรผfung keine anderen kommunalen Nutzungsbedarfe festgestellt werden, dann kann eine VerรคuรŸerung kommunaler Liegenschaften erfolgen.โ€œ

Nur sei so etwas nicht als gesicherte Einnahme im Doppelhaushalt 2025/2026 festzuschreiben. โ€žEs werden keine Einzahlungen im Haushalt 2025/2026ff. planmรครŸig veranschlagt.โ€œ

Was den Nebel noch nicht auflรถst. Solange die Machbarkeitsstudien nicht รถffentlich sind, ergibt auch eine Entbehrlichkeitsprรผfung keinen Sinn. Und selbst bei einer neuen Ausschreibung ist nicht sicher, ob sich nicht wieder dasselbe Spiel wiederholt wie beim ersten Mal, und Investoren winken lieber ab, weil die denkmalgeschรผtzte Immobilie den Rahmen mรถglicher Nutzungen von vornherein einschrรคnkt.

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Es gibt 2 Kommentare

Mehr noch, lieber User โ€œThomas_2โ€, ich wรผrde das Gebahren der aktuellen SPD-Fraktion in dieser Hinsicht einfach dummdreist nennen.

Kommunale Grundstรผcke verkaufen โ€“ das ist so 90er. Als ob man seit damals nichts dazu gelernt hรคtte. Vielleicht einmal Prozessverbesserungen implementieren โ€“ dann kostet z.B. das Umprogrammieren einer Lichtsignalanlage auch keine 100Kโ‚ฌ mehr.

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