Die Parkstadt 2000 ist ein Dauerthema im Leipziger Stadtrat. 1997 gab es den Bebauungsplan für diese Planstadt im Nordosten des Stadtgebietes. „Und sie ist immer noch nicht fertig“, stöhnt CDU-Stadtrat Falk Dossin. Und meint, so sähe das „Leipziger Modell“ aus. Obwohl mit dem „Leipziger Modell“ etwas völlig anderes gemeint ist und ganz bestimmt nicht die Geschwindigkeit, mit der ein Investor sein Baugebiet entwickelt.

Inzwischen leben über 3.400 Menschen in der Parkstadt. Und entsprechend viele Kinder müssen zur Schule.

Was die SPD-Fraktion nun zu dem Antrag animierte: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Portitz, vor allem im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am Künstlerbogen herzustellen.“

Und als besondere Forderung: „Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass die vom privaten Vorhabenträger zu errichtende Lichtsignalanlage schnellstens gebaut werden kann.“

Im Ursprungsantrag hatte die SPD-Fraktion, für die Anja Feichtinger den Antrag in der Ratsversammlung vorstellte, noch mehr Druck gemacht: „Bereits mit Anfrage VII-F-10269 hat die SPD-Fraktion auf das Problem einer fehlenden sicheren Querung der Tauchaer Straße im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am Künstlerbogen hingewiesen. Die umfangreichen Ausführungen der Stadt Leipzig sind nachvollziehbar, lassen aber keinen Willen zur Behebung der Problematik erkennen. Ein Warten bis 2027 auf den Ausbau des Knotenpunktes durch den vor Ort tätigen Investor ist für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinnehmbar.

Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Schreiben der Schulleitung vom 05.08.2024, sowie E-Mails der Elternvertreter sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern vom Mai 2024 (siehe Anlage). Aufgrund der hohen Gefährdungslage ist eine unverzügliche Lösungsfindung geboten. In diese sind die Gremien der Grundschule (Schulleitung und Elternvertretung) einzubeziehen.“

Die Stadt kann hier nicht selbst eine Ampel aufstellen

Auch CDU-Stadtrat Falk Dossin nutzte die Gelegenheit, die Verwaltung zu kritisieren dafür, das diese hier nicht einfach eine (temporäre) Ampel aufstellt, wenn das doch so schon im Bebauungsplan von 1997 so vorgesehen worden war. Und warum seit zwei Jahren über den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor verhandelt wird und der immer noch nicht fertig ist.

Herr Falk Dossin (CDU) im Leipziger Stadtrat am 12.02.25. Foto: Jan Kaefer
Falk Dossin (CDU) im Leipziger Stadtrat am 12.02.25. Foto: Jan Kaefer

Eigentlich hatte das Mobilitäts- und Tiefbauamt auf beide Fragen schon in seiner ausführlichen Stellungnahme geantwortet. Denn ob die Unterschriften unter einen Vertrag gesetzt werden, das hängt immer von beiden Vertragsparteien ab. Nur ein Donald Trump glaubt, dass man so etwas binnen eines Tages hinbekommt.

Und dass es bei diesem Vertrag um ein sehr zähes Ringen darum geht, was der Investor darf und muss, das wird in der Stellungnahme des MTA eigentlich sehr deutlich: „Derzeit befindet sich die Stadt Leipzig mit dem Erschließungsträger für die Resterschließung des BP 25 in Verhandlungen zu einem städtebaulichen Vertrag, der die Verpflichtung zur Planung und Herstellung der straßenseitigen inneren und äußeren Erschließung seiner Vorhaben beinhalten soll, ebenso wie die Herstellung/Pflanzung der öffentlichen und privaten Grünanlage.

Es sind noch nicht alle Vertragsinhalte planungsseitig endabgestimmt. Daher ist derzeit ein Vertragsabschluss mit einer Verpflichtung des Erschließungsträgers zur Herstellung einer Lichtsignalanlage im Moment nicht durchsetzbar. Ein eventuell aktuell gegebener Bedarf wäre dem Erschließungsträger verursachungsmäßig derzeit nicht zuzuordnen.

Es gibt aber Bestrebungen, diese Frage im Zusammenhang mit der weiteren Gebietsentwicklung und des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages als Verpflichtung zu regeln, die dann im Zuge der Gebietsentwicklung und Herstellung der Erschließungsmaßnahmen umgesetzt werden soll. Ein genauer Zeitpunkt ist jedoch noch nicht definierbar.

Die Stadtverwaltung wirkt weiterhin darauf hin, dass die vom privaten Vorhabenträger zu errichtende Lichtsignalanlage so schnell wie möglich gebaut werden kann.“

Oder im Klartext: Weil die Straßen zur Parkstadt gehören, ist auch der Investor allein in der Verantwortung, hier entsprechende Lichtsignalanlagen aufzustellen. Die Stadt darf hier von sich aus gar nicht tätig werden.

Keine rechtliche Handhabe

Wobei Baubürgermeister Thomas Dienberg am 12. Februar versicherte, dass sich sein Dezernat bemüht, die „Herstellung der Lichtsignalanlage schnellstens zu erreichen“. Aber man könne dem Investor den Aufbau der Anlage „rechtlich nicht aufdrücken“.

An der Tauchaer Straße/Ecke Heckenweg. Foto: SPD-Fraktion Leipzig
Tauchaer Straße/Ecke Heckenweg. Foto: SPD-Fraktion Leipzig

Was nicht bedeutet, dass die Verantwortlichen im Planungsdezernat sich die Lage an der Tauchaer Straße in Höhe Am Künstlerbogen nicht noch einmal gründlich angeschaut hätten – auch im Rahmen der AG Schulwegsicherheit. Und die Lage wird dort „grundsätzlich als sicher eingeschätzt und auf die Nutzung des bestehenden Fußgängerüberweges in Höhe der Krätzbergstraße verwiesen.

Wie bereits mehrfach in VSP und Antworten dargelegt, ist eine grundsätzliche Veränderung und Verbesserung durch die von einem privaten Vorhabenträger zu errichtende Ampel vorgesehen. Kurzfristig kann die Situation mit baulichen Maßnahmen nicht verbessert werden.“

Und: „Die aktuelle Querungssituation wird grundsätzlich als sicher eingeschätzt. Diese Auffassung teilt auch die AG Schulwegsicherheit, bei der neben dem Amt für Schule, der Polizeidirektion und der Straßenverkehrsbehörde u.a. auch der Kreiselternrat vertreten, der die Sichtweise der AG wiederum in die lokalen Elternräte trägt.“

Kein Platz für eine Querungsinsel

Auch andere Möglichkeiten, die Schulwegsicherheit hier zu verbessern, habe man geprüft: „Daneben wurde nunmehr zusätzlich auch die Einrichtung einer Querungsinsel im Kreuzungsbereich geprüft. Leider ebenfalls mit negativem Ergebnis. Die Tauchaer Straße weist zur Einordnung einer Mittelinsel leider keine ausreichende Breite auf. Für Straßen mit Linienbusverkehr muss die Fahrbahn neben einer Mittelinsel – die mindestens 2 m, besser 2,50 m breit sein muss – jeweils eine Restbreite von 3,25 m besitzen. Die Tauchaer Straße ist im betreffenden Knotenbereich jedoch nur zwischen 7,30 und 7,70 m breit, sodass die Restbreite nur bei maximal 2,85 m liegen würde.

Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass alle (auch kurzfristigen) Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsbedingungen in der Tauchaer Straße, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur bauliche Maßnahmen sein können, geprüft wurden und somit ausgeschöpft sind.“

Was bleibt also noch? Anja Feichtinger schlägt Tempo-30-Schilder und Schilder „Achtung Kinder!“ vor, was dann die „unverzüglich geeigneten Maßnahmen“ wären, die im SPD-Antrag angedeutet werden.

  1. Bleibt immer noch die Lichtsignalanlage. Da kann der Stadtrat die Verwaltung tatsächlich nur beauftragen, den Investor zu drängen, sie möglichst bald zu bauen, wie es im neugefassten SPD-Antrag steht: „Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass die vom privaten Vorhabenträger zu errichtende Lichtsignalanlage schnellstens gebaut werden kann.“

Ein Vorhaben, das am 12. Februar dann die einhellige Zustimmung der Ratsversammlung bekam: Alle 62 anwesenden Ratsmitglieder stimmten für den neugefassten SPD-Antrag. Auch das ein Zeichen an den Investor, hier – im Sinne der Schulkinder – alsbald tätig zu werden. Auch ohne neuen städtebaulichen Vertrag.

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