Nicht nur im Leipziger Auwald geht die Sorge um, dass die auentypische Vielfalt des Waldes verloren gehen kรถnnte, wenn die Klimaverรคnderungen zuschlagen und dem Wald seine natรผrliche Wasserverbindung nicht zurรผckgegeben wird. Auch andere Wรคlder in Stadtgebiet verรคndern sich dramatisch. Und so รผberraschte es auch nicht, dass der Ortschaftsrat Mรถlkau fรผr den nรคchsten Doppelhaushalt der Stadt auch Mittel beantragte, den Gutspark Zweinaundorf wieder nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu reparieren.

Und das auch nicht ohne Anlass. Denn genau das hat die Stadt 2022 zugesagt, als der Gutspark zuletzt Thema in der Ratsversammlung war: โ€žDie Stadt Leipzig erarbeitet ab dem Jahr 2023 ein Entwicklungskonzept unter frรผhzeitiger Bรผrgerbeteiligung fรผr die stรคdtischen Flรคchen des Stadtgutes und -waldes Mรถlkau. Dazu ist es erforderlich, dass noch im Jahr 2022 eine denkmalpflegerische Zielstellung als Grundlage fรผr das Entwicklungskonzept erarbeitet wird. Auf Basis einer bis spรคtestens Ende 2024 vorliegenden Kostenschรคtzung werden die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2025/26 eingestellt.โ€œ

Doch diese Mittel wurden eben nicht in den Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellt.

Weshalb der Ortschaftsrat Mรถlkau einen Haushaltsantrag schrieb, 200.000 Euro fรผr die beiden Haushaltsjahre in den Plan mit aufzunehmen: โ€žIm Doppelhaushalt 2025/2026 werden fรผr die Ausfรผhrungsplanung (2025) und Umsetzung (2026) der denkmalpflegerischen Zielstellung Gutspark Mรถlkau inkl. der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflรคchen die beantragten Mittel fรผr den Stadtforst zur Verfรผgung gestellt.โ€œ

Dass die Pflege des denkmalgeschรผtzten Gutsparks รผberfรคllig ist, ist aus Sicht des Ortschaftsrats eigentlich klar: โ€žIm Zuge der Umsetzung der vorliegenden denkmalpflegerischen Zielstellung Gutspark Mรถlkau sind am Anfang zuerst grรถรŸere MaรŸnahmen zur Einleitung der Verรคnderungen am Busch- und Baumbestand, an Waldsรคumen und an den Wegen sowie einer (nach langer Zeit) ersten Pflege der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflรคchen notwendig. Insbesondere mรผssen die schnell nachwachsenden Ahornsprรถsslinge zugunsten anderer Baumarten herausgeschnitten werden.

In den Folgejahren (ca. 10โ€“15 Jahre) muss diese Verรคnderung dann durch eine kontinuierliche Pflege begleitet werden.โ€œ

Zuerst einmal geht es gegen den Spitzahorn

Im Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser, zu dem auch die Abteilung Stadtforsten gehรถrt, sieht man es eigentlich genauso. Dort wundert man sich freilich in der Stellungnahme etwas darรผber, dass es einen inhaltlich gleichen Antrag der beiden AfD-Stadtrรคte Alexandra Hachmeister und Marius Beyer gibt. Kein neues Phรคnomen im Leipziger Stadtrat.

Denn wirkliche Ideen fรผr eigene Vorschlรคge fรผr die Stadtpolitik hat die AfD-Fraktion nicht. Also kopiert man nur zu gern Antrรคge aus den Ortschaftsrรคten โ€“ speziell denen im Leipziger Osten โ€“ und gibt sie als eigene Antrรคge ins Verfahren. Das sieht dann wie eigene Kรผmmerei aus, obwohl damit eher die FleiรŸarbeit der Ortschaftsrรคte ins Lรคcherliche gezogen wird.

Das Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser lehnt den Antrag aus dem Ortschaftsrat Mรถlkau trotzdem ab. Denn es fehlt schlicht am Geld, so ein wichtiges, aber auch aufwendiges Vorhaben jetzt umzusetzen. Getan werden muss trotzdem etwas โ€“ vor allem in Hinblick auf die wuchernden Ahornbรคume, die den Baumbestand im alten Gutspark drastisch verรคndern.

โ€žDie Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielstellung beinhaltet als ein wichtiges zeitnahes Ziel, dem fortschreitenden klimabedingten Zusammenbruch des Waldes und dem damit einhergehenden Aufwuchs monotoner Spitz-Ahorn-Bestรคnde entgegenzuwirken. Darรผber hinaus ist der Erhalt der wertvollen Altbรคume und deren Freistellung von bedrรคngendem Aufwuchs ein wichtiges Zielโ€œ, so das Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser.

โ€žDie Abteilung Stadtforsten des Amtes fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser wird diese MaรŸnahmen daher im Rahmen der Priorisierung der forstlichen MaรŸnahmen mรถglichst zeitnah einplanen. Fรผr weitergehende MaรŸnahmen stehen im Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser keine Mittel zur Verfรผgung.โ€œ

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